Vereinsrecht

hallo und guten tag.

ich hoffe,ich bin im richtigen brett?!

wo finde ich vereinrecht oder auszüge aus dem vereinsrecht?
es geht um einen spanischen kulturverein e.v. .
also,was dürfen wir machen,um mitglieder zu werben(tag der offenen tür,grillfest etc.)im verein herrschen darüber unterschiedliche meinungen.
wo bitte bekomme ich aussagekräftige informtionen?!

vielen dank schon einmal für eure mühe!

gruss wolfgang

hallo und guten tag.

ich hoffe,ich bin im richtigen brett?!

wo finde ich vereinrecht oder auszüge aus dem vereinsrecht?
es geht um einen spanischen kulturverein e.v. .
also,was dürfen wir machen,um mitglieder zu werben(tag der
offenen tür,grillfest etc.)im verein herrschen darüber
unterschiedliche meinungen.
wo bitte bekomme ich aussagekräftige informtionen?!

vielen dank schon einmal für eure mühe!

Hallo wolfgang,
das Vereinsrecht wird im BGB behandelt.
Besser ist ein spez. Buch zu kaufen, in dem die Unterschiedlichen § zusammengestellt sind.
Ich habe z.B- eins von NWB > Ratgeber Wirtschaft,
Vereinsrecht, Ein Leitfaden für Vereine und ihre Mitglieder, Ausgabe 2000…!!!
Ob es das noch gibt weiß ich nicht.
Diese Bücher erläutern die Gesetze und derzeitige Auslegung.
Über die Art der Mitgliederwerbung habe ich nichts gefunden, ist ja schon Älter.

Zum Grillfest:
Wenn es eine geschlossene Gesellschaft ist kein Problem.

Dürfen auch zufällige Personen kommen:
-Informieren ob ein Gesundheitszeugnis (Grill) erforderlich ist

  • Gewinne > schlau machen, ob behalten werden dürfen, ab wann Steuern anfallen oder Spenden.
    Hier werden sich jetzt bestimmt andere austoben.
    Dürfen und sollen sie auch.
    Viel Erfolg, Werner

Hallo,
vor allem im deutschen gelegentlich großbuchstaben verwenden, was die Lesbarkeit erheblich verbessert.

wo finde ich vereinrecht oder auszüge aus dem vereinsrecht?
es geht um einen spanischen kulturverein e.v. .

Da der Verein wohl schon eingetragen ist, hat er eine Satzung, in der alles nötige stehen sollte.

also,was dürfen wir machen,um mitglieder zu werben(tag der
offenen tür,grillfest etc.)im verein herrschen darüber
unterschiedliche meinungen.

Rechtlich alles, was dem Zweck des Vereins dient (dazu hat man den Verein ja gegründet) und z.B. nicht gegen die Gemeinnützigkeit (falls die gegeben ist) spricht oder geltendes Recht verstößt.
Etwas ganz anderes ist es, daß Veranstaltungen unter Umständen angemeldet werden müssen und selbstverständlich alle Anforderungen an die Gesetze und Verordnungen zu erfüllen sind (z.B. ist in Bayern bei einem Grillfest mindestens eine „Hygienebelehrung“ der Personen die mit den Lebensmitteln umgehen notwendig und zu dokumentieren, die jemand erteit der eine entsprechende Schulung hat - wo es die gibt könnte man beim Gesundheitsamt erfahren - klingt grauenhaft, ist aber alles machbar und man will ja nicht, daß die Gäste am nächsten Tag eine Lebensmittelvergiftung haben).

Cu Rene

Ich bedanke mich ganz herzlich und wünsche noch einen schönen Sonntagabend:smile:

P.S.: der Hinweis auf die Gross-Schreibung ist angekommen:wink:

Gruss Wolfgang

hallo, Wolfgang,

alles zum Vereinsrecht - Leitfaden zum Vereinsrecht

Die Broschüre kann elektronisch eingesehen oder in gedruckter Fassung kostenlos bestellt werden.
hier:
http://www.bmj.bund.de/enid/f4c1aa5fba8c038a2eaffd18…
(über)
http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesreg…

Gruß
b_engl