Hallo,
mal angenommen, in einem Verein finden Neuwahlen des Vortsandes statt.
Wie lange ist die Frist, wenn man diese Wahlen anfechten möchte?
Danke und Gruß
Sascha
Hallo,
mal angenommen, in einem Verein finden Neuwahlen des Vortsandes statt.
Wie lange ist die Frist, wenn man diese Wahlen anfechten möchte?
Danke und Gruß
Sascha
Hallo,
kommt drauf an. Was wäre denn der Anfechtungsgrund?
ml.
Hallo,
Angenommen:
die Einladung zur Versammlung ist nur von einem Vorstandsmitglied unterschrieben worden, da der Rest ja zurückgetreten ist. Laut Satzung ist der Verein nur durch
2 Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt.
Viele Grüße
Sascha
Hallo
Die Alternative wäre ja im vorliegenden Fall gewesen für die Einberufung der Mitgliederversammlung (MV) ein zweites Vorstandsmitglied als Notvorstand durch das Amtsgericht zu berufen – auf Kosten des Vereins.
Nun hat das einzig verbleibende Vorstandsmitglied alleine die MV einberufen. Wenn niemand diesen Vertretungsmangel – welcher hier im Übrigen nur im Innenverhältnis besteht - rügt, sehe ich kein Problem wenn die sonstigen Erfordernisse der Einberufung vorlagen, die MV beschlussfähig war und die Beschlüsse mit der erforderlichen Mehrheit zustande kamen.
Eine Anfechtung wäre mehr als überzogen.
ml.