Vereinsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Es geht um einen Streit zwischen meinem Angelverein und mir.In kurzen Worten.Ich hatte 2006 keinen Arbeitsdienst geleistet,weil ich zu den Terminen nicht konnte,die sie mir angeboten haben.Ich bin aber auch nicht noch einmal für das Jahr 2006 zu einem Arbeitsdienst eingeladen worden.Hatte also gar nicht die Möglichkeit den Arbeitsdienst für 2006 zu leisten.Dann kam die Jahresrechnung 2007 wo 70€ Beitrag und 55€ für nicht geleistene Arbeitsdienst 2006 auftauchten.Die 70€ hab ich fristgemäß überwiesen,aber die 55 € für nicht geleisteten Arbeitsdienst natürlich nicht.Daraufhin hat mir der Verein keine Beitragsmarke für 2007 geschickt,somit konnte ich also auch nicht angeln gehen.Ich hab den Verein dann mehrfach angeschrieben zwecks Klärung der Sache mit dem Arbeitsdienst.Aber widerum keine Antwort erhalten.2008 habe ich dann keinen Beitrag bezahlt,weil die Sache mit dem Arbeitsdienst immer noch nicht geklärt war.Und ich auch 2008 keine Beitragsmarke erhalten hätte.Anfang 2009 bin ich dann zweimal zum Arbeitsdienst eingeladen worden und habe beide Dienste geleistet.Also ist von meiner Seite her eigentlich alles klar gewesen.Am 21.10.2009 bin ich dann zur Geschäftsstelle gefahren um zu fragen ob es möglich wäre mir die Beitragsmarke für 2009 auszuhändigen,da ich ja 2007 70 € bezahlt habe.Ohne eine Gegenleistung des Vereines zu bekommen.Die Antwort darauf war ich solle doch bitte erstmal meine Rückstände zahlen und dann würde ich auch die Marke bekommen.Aber eigentlich ist es von meiner Seite her nicht einzusehen für eine Sache zu bezahlen die längst vergangen ist.Ich hab daraufhin am selben Tag meine Mitgliedschaft in dem Verein gekündigt.Vor ein paar Tagen bekam ich dann per Einschreiben die Bestätigung meiner Kündigung.Aber da ich nicht rechtzeitig gekündigt hätte,würde ich noch bis zum 31.12 2010 Vereinsmitgleid bleiben.Mit allen Rechten und Pflichten.Ich bin aber nicht gewillt so einem Verein auch nur einen einzigen Euro zu bezahlen.Jetzt meine Frage!Gibt es eine Möglichkeit die Mitgliedschaft rückwirkend zum 31.12.2006 zu kündigen.Da der Verein ja auf keines meiner Anschreiben reagiert hat,die Geschichte immerhin fast zwei Jahre dauert und ich für meine 70 € die ich 2007 bezahlt habe,keinerlei Leistungen von dem Verein bekommen habe?
Vielen Dank im voraus für die Antwort!

derkiwi

Hallo, ich denke mal, dass sie Dein Verein entsprechend Eurer Satzung verhalten hat und somit wirst Du hier nicht viel ausrichten können. Liebe Grüße Ilona

Liebe/-r Experte/-in,
Es geht um einen Streit zwischen meinem Angelverein und mir. …
Vor ein paar Tagen bekam ich dann per

Einschreiben die Bestätigung meiner Kündigung.Aber da ich nicht rechtzeitig gekündigt hätte,würde ich noch bis zum 31.12.2010 Vereinsmitgleid bleiben. Mit allen Rechten und Pflichten. …

Jetzt meine Frage!Gibt es eine Möglichkeit die Mitgliedschaft rückwirkend zum 31.12.2006 zu kündigen. Da der Verein ja auf keines meiner Anschreiben reagiert hat,die Geschichte immerhin fast zwei Jahre dauert und ich für meine 70 € die ich 2007 bezahlt habe,keinerlei Leistungen von dem Verein bekommen habe?
derkiwi

Hallo Kiwi,

rückwirkend kündigen kannst Du nur, wenn die Satzung dies vorsieht oder ein wichtiger Grund vorliegen würde, den ich aber nicht erkennen kann.
Ob deine Mitgliedschaft noch bis 31.12.2010 andauert, sollte der Satzung des Vereins zu entnehmen sein. Dort muss geregelt sein, wie der Austritt aus dem Verein erfolgt und wann er wirksam wird bzw. wie lange die Beitragszahlungspflicht bei Kündigung dauert.
Andererseits hast Du auch noch Rechte und ob die Verknüpfung der Ausgabe der Angelmarke mit der Nichtleistung von Arbeitsstunden zulässig war, solltest Du anhand der Satzung ebenfalls prüfen.
Gleiches gilt für die Ersatzzahlung, falls angebotene Arbeitsstunden nicht geleistet werden können: Auch hier muss die Satzung eine Aussage enthalten. Auch die Leistung von Arbeitsstunden selbst muss als „Beitrag“ in der Satzung enthalten sein. Fehlt eine Bestimmung, ist Beitrag nur in Geld zu leisten.
Nach deiner Schilderung bist Du dem Verein die Beiträge für 2008 und 2009 (jeweils 70 EUR)schuldig geblieben. Diese Beiträge wird der Verein wohl von dir ohne Weiteres verlangen können, auch noch nachdem Du aus dem Verein ausgetreten bist.
Gruß
B. Kaufmann

Hallo,Ilona!
Vielen lieben Dank für die Antwort.Das wäre für mich echt einen bittere Pille.Da ich bei meinem Vereinseintritt vor über 25 Jahren gar keine Satzung erhalten habe muss ich mir erstmal einen besorgen um das zu überprüfen.Dennoch kann ich es nicht nachvollziehen das ich für eine Leistung bezahlen soll,die ich gar nicht erhalten habe.Na wie dem auch sei vielen Dank für die prompte Antwort.

Lieben Gruß

Heinrich Richter

Hallo B.Kaufmann!
Als wichtigen Grund würde ich sehen das ich für das Jahr 2007 den Jahresbetrag gezahlt habe.Der Angelverein mir aber keine Jahresbetragsmarke geschickt hat.Also konnte ich gar nicht zum angeln gehen.Denn im Falle einer Überprüfung durch die Poizei wäre ich wegen Fischwilderei verknackt worden.Ich bin der Meinung das der Verein seine Pflichten in diesem Fall auf keinen Fall nachgekommen ist.Ich hatte den Verein auch mehrfach zwecks Klärung der Sache mit den Arbeisdienst angeschrieben.Aber keinerlei Reaktion auf meine Anschreiben erhalten.Die ganze Sache zog sich über nunmehr fast zwei Jahre hin.Bis die Angelegenheit mit dem Arbeitsdienst endlich geklärt ist.Ich denke das ist auch ein völlig inakzeptabeler Zeitraum.Aber egal!Ich wollte eigentlich eine für beide Parteien akzeptabelen Kompromiss erreichen.Aber der erste Vorsitzende des Vereines war zu keinerlei Kompromissen bereit.Wenn ich gewusst hätte das wir zu keiner Einigung finden,wäre ich schon 2007 aus dem Verein ausgetreten.Die Satzung habe ich bei meinem Vereinseintritt vor über 25 Jahren nicht ausgehändigt bekommen und muss jetzt erstmal versuchen mir so etwas zu besorgen.Das ich die Beträge für 2008 und 2009 zahlen soll betrübt mich doch sehr.Denn es ist für mich nicht nachzuvollziehen,dass ich für eine Sache zahlen soll,für die ich keinerlei Gegenleistung bekommen habe!Vielen Dank für die prompte Antwort!

Lieben Gruß

Heinrich Richter

Hallo Heinrich, natürlich ist es sehr ärgerlich wie es Dir ergangen ist. Aber wahrscheinlich ist es wie immer im Leben :smile: Ich wünsche Dir trotzdem viel Erfolg . Ilona

Hallöchen,

grundsätzlich muß man hier wohl zwischen Rechtslage und „Anstand“ trennen.

Von der Rechtslage her scheint mir der Verein im Recht zu sein. Sie haben
die, vermutlich in der Satzung oder Ordnung geregelten, Arbeitsstunden nicht
geleistet. Ich gehe davon aus, daß man sich um die Leistung seiner Stunden
bei Verhinderung selbst kümmern muß. Schließlich kann niemand vom Verein
dafür, daß Sie verhindert waren. Insofern besteht ein Schuld gegenüber dem
verein und alle Folgen sind gerechtfertigt.

Vom Anstandsgefühl her hätte der Vorstand Sie natürlich ansprechen können
und auf Ihre Schreiben antworten müssen. Offenbar ga es da ein
Kommunikationsproblem, daß Sie allerdings auch nicht von selbst wirklich zu
lösen versucht haben (z.B. durch früheren besuch der Geschäfststelle).

Für eine rückwirkende Kündigung sehe ich also keinen Grund. Allerdings kommt
eine außerordentliche Kündigung zum Ende 2009 sehr wohl in Betracht.

Ob Sie Gegenleistungen erhalten haben, ist für eine Vereinsmitgliedschaft
grundsätzlich ohne Balang, da der Beitrag für die bloße Vereinszugehörigkeit
fällig wird.

Beste Grüße

Detlef Oeffner
Bahnhofstraße 49
D-14612 Falkensee
Tel. 03322 - 279480
Fax 03322 - 279481
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www.detlef-oeffner.de