Vereinsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich stelle hier mal eine Frage und hoffe das ich ein paar gute Ratschläge bekommen kann. Wir sind in einem Verein Revisionskomitee. Jetzt müssen wir aufgrund längerer Krankheit des Kassenprüfers 3 Jahre nachprüfen. Der Kassenwart legte uns Kassenbuch und Belege vor, sowie OnlineKontoauszüge über ein Konto auf dem nicht viele Bewegungen sind. Wie prüfen wir nun am sichersten?? Was müssen wir genau prüfen?? Müssen wir auch bei der Bank anrufen oder erhalten wir da keine Auskunft, da Der Vorstand Kontoinhaber ist? Kurzum was müssen wir genau tun?

Hallo,

bei unserem Verein wird die Kassenprüfung stichprobenartig durchgeführt. Er fordert alle originalen Bank und Kassenbelege an und stellt zu bestimmten gekauften Sachen Fragen. Zum Beispiel wie ein GWG zweckmäßig verwendet wurde. Dann will er es meistens auch noch sehen. Er prüft alle Bank und Kassenbestände mit dem Abschluss ob diese übereinstimmen. Dann prüft er noch den aktuellen Kassenbestand und notiert sich die Geldbestände (wieviel Centstücke und Euroscheine je Betrag).
Bezüglich der Frage mit den Onlinekontoauszügen, denke ich reichen diese aus, wenn sie fortlaufend und chronologisch geordenet sind.

Ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen.

MFG

Anja

Hallo muggle,

leider bin ich kein Experte.
Aber trotzdem kurz zu Deiner Frage wegen Kassenprüfung.

  1. Den Kassenprüfern müssen die Originalbankauszüge
    vorgelegt werden. Online-Auszüge sind eigentlich nur
    vorab zur Info für den Kontoinhaber.

  2. Prüfung von Kassenbelegen
    Hier müssen die Belege mit den Buchungen verglichen
    werden.

Ich weiß nun aber nicht wie groß euer Verein ist.
Falls es keine allzu großen Bewegungen auf dem Kto.-Auszug, sowie im
Kassenbuch (bar) gibt kann sporatisch
Beleg mit Kto.-Auszug oder Kasseneintrag verglichen werden.

Korrekt wäre jedoch, jede Buchung mit den Beleg zu
vergleichen und auch alles nachzurechnen.
So ist eben Buchhaltung mal.
Mit einer Excel-Tabelle geht das auch ganz einfach.

Die Kassenprüfer sprechen den Kassier, falls alles
seine Ordnung hatte, frei.

Weshalb hat euer Kassier nicht um eine jährliche
Kassenprüfung gebeten.
So sollte/müsste es normalerweise sein.
Der Kassier möchte doch freigesprochen werden.

  1. Vorstand ist eigentlich immer der Kontoinhaber.
    Er vertritt ja den Verein.

Seit ihr ein eingetragener Verein?

Ich hoffe mit meinen Antworten weitergeholfen zu haben
und wünsche noch einen schönen abend.

Ciao Fly