Vereinsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin Studentin und nach einem Auslandsaufenthalt in Tansania habe ich ein Patenschaftsprojekt dort auf die Beine gestellt. Nun bin ich gerade dabei einen Verein zu gründen und da bei so einer Gründung doch einige Kosten zusammenkommen, habe ich mich gefragt, ob es möglich ist die Mitgliedsbeiträge meiner zukünftigen Mitglieder für Vereinskosten zu verwenden (z.B. Registirierungskosten, Kontoführungskosten) oder für was genau ich die Mitgliedsbeiträge verwenden darf?

Wäre echt super, wenn du mir weiterhelfen könntest!

Freundliche Grüße,
Sofia

Hallo Sofia,

die „Vereinskosten“ (u.a. Gründungskosten) sind natürlich von den Mitgliedsbeiträgen zu zahlen. Wofür die Beiträge im übrigen zu verwenden sind, sollte sich aus der Satzung ergeben. Im übrigen muss alles ordentlich und transparent verbucht werden. Dann kann eigentlich nichts schief gehen.

Viele Grüße
hgf

Natürlich dürfen dafür Mitgliedsbeiträge verwendet werden.Sollte der Verein Gemeinnützigkeit beantragt haben darf an die Mitglieder höchstens 10 € ausgeschüttet werden da dann wie in der Satzung geregelt der Zweck der Gemeinützigkeit erfüllt werden muss. Laufende Kosten wie Geschäftführung Porto Anwaltsgebühren u.s.w. sind den Mitgliesbeiträgen zu entnehmen.
MFG Ordensmeister

Genau dafür sind die Beiträge ja auch, denn ohne Gründung des Vereins, gibt es ja keine Mittel um später die in der Satzung gestecken Ziele zu erreichen.

Hallo Sofia,

grundsätzlich darfst Du die Mitgliedsbeiträge (Mittelzuflüsse im Ideellen Bereich) für alles verwenden, was auch mit dem eigentlichen ideellen Bereich des Vereins zu tun hat. Auch für Registergebühren etc.

Du solltest außerdem vor der Gründungsversammlung die Satzung mit dem zuständigen Finanzamt (Körperschaftsteuerstelle) und dem Vereinsregister beim Amtsgericht abstimmen. Das kostet nichts und spart eine Menge Verwaltungsaufwand.

Wenn das Finantamt Dir die Steuerbegünstigung (in diesem Fall wohl die Gemeinnützigkeit) durch die sogenannte vorläufige Bescheinigung bestätigt, dann halbieren sich auch die Registergebühren und viele andere Kosten werden weniger oder fallen weg.

Liebe Grüße

Jörg Emmerich

Hallo, du kannst diese Kosten von den Mitgliedsbeiträgen bezahlen-

LG Holger

Hallo Sofia,

die Mitgliedsbeiträge darf man für den Satzungszweck verwenden, dazu gehören auch Verwaltungskosten. Zunächst brauchst Du eine Satzung um den Verein ins Vereinsregister eintragen zu lassen, in dieser Satzung sollte stehen, wer was entscheiden und ausgeben darf.

mfg

Herbert

Hallo Sofia,

du musst mit mindestens 3 Personen eine Gründungsversammlung abhalten und dort eine Satzung festlegen / Erstellen. In der Satzung sind dann solche Sachen drin wie: Grund des Vereins, Für welche Sache tritt der Verein ein, Die setzt sich der Vorstand zusammen, Welche Rechte und Pflichten hat der Vorstand, wie und in welchen abständen wird gewählt, Wie hoch sind die Beiträge, usw. Hier gibt es eine gute Vorlagen im Internet.

Nun zu deiner eigentlichen Frage:
Die Kosten eines Vereins werden durch die Mitgliedsbeiträge in vollem Umfang gedeckt.
Es wäre ja ziemlich blöd, wenn man die Mitgliedsbeiträge nur für eine Sache verwenden dürfte. Dann müssten ja alle anfallenden Kosten durch dritte gedeckt werden.
Also nochmal, der Verein nimmt Gelder aus Mitgliedsbeiträgen und eventuell Spenden und eventuell Veranstaltungen (Benefiz) ein. Aus diesen Gelder wird natürlich vorrangig der Zweck des Vereins abgedeckt. Aber auch alle anfallenden Kosten wie Beiträge zu eventuellen Versicherungen, Notarkosten, Schreibmaterialen, Kontoführungskosten (Sparkassen machen das meistens ohne Kontoführungskosten), Vereinsausstattung usw.

Ich hoffe dir damit geholfen zu haben.

Gruß
Rüdiger Bein

Hallo santo domingo,

Du hast automatisch die richtigen Gedanken und Ideen, denn dafür sind Mitgliedsbeiträge da.
Mitgliedsbeiträge sollten nur nicht dazu verwendet werden - z.B. dass einzelne Mitglieder ( auch Vorstandsmitglieder ) außer Aufwandsaufwendungen - z.B. Reisen oder Geschäftsessen abrechnen welche nichts mit dem Sinn des Vereins zu tun haben und/oder überhöht sind.

Da dieses Forum nicht so ausführlich sein kann verweise ich gern auf Literatur z.B.:

http://www.amazon.de/s/ref=nb_sb_noss?__mk_de_DE=%C5…

dort wirst Du auf viele Fragen bestimmt eine Antwort erhalten und dort sind auch Mustervereinssatzungen enthalten.
Auch diese Ausgaben für Literatur sind satzungsgemäße Ausgaben.

Gruß Alfred

Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort!
Das hat mir sehr weitergeholfen!

Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort!
Das hat mir sehr weitergeholfen!
.

Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort!
Das hat mir sehr weitergeholfen!.

Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort!
Das hat mir sehr weitergeholfen!..

Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort!
Das hat mir sehr weitergeholfen!..

Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort!
Das hat mir sehr weitergeholfen!..

Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort!
Das hat mir sehr weitergeholfen!..

Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort!
Das hat mir sehr weitergeholfen!..

Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort!
Das hat mir sehr weitergeholfen!

Auch vielen Dank für Deine Reaktion -

Bei einer Vereinsgründung sollte auch eine Vereinssatzung erstellt werden aus der hervorgeht welche Zwecke der Verein verfolgt. Natürlich können entstehende Kosten wie Bankgebühren, Registrierungskosten etc. aus den eingenommenen Vereinsbeiträgen finanziert werden.
Gruß
MT

Hallo Santo Domingo,

zuallerst sorry, weil ich mich so spät melde

und

leider bin ich kein Experte.

Aber mir hat die Seite „Jurathek“ sehr gut weitergeholfen.

By by
fly