Vereinsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,
Wir haben in Berlin einen Verein gegründet seit einem Jahr und trägt die Name palästinensische Ärzte und Apotheker verein Berlin -Brandenburg e.V nun haben eine Beschwerde von der palästinensische Ärzte und Apotheker verein Deutchland e.V bekommen mit der Begründung , dass hier eine Namenähnlichkeiten besteht.

Es gibt aber weitere palästinensische Ärzte und Apotheker Vereine in weiteren Städte , wie München , NWR , Hannover und in Schsen , die die Name palästinensische Ärzte und Apotheker Verein Ortsbezogen und gibt es keine Beschwerden von keinem.

Der Vereinsregister in Berlin hat das geprüft und eingetragen.

Ist das zulässig , dass mann uns von der palästinensischen Ärzte und Apotheker verein Deutchland e.V deswegen abmahnt ?

LG

Ich würde das Vereinsregister in Berlin anschreiben und die Abmahnung hinzufügen mit der Bitte um Auskunft für euer weiteres Verhalten

Lieber Dr. Muhaisen,
da bin ich leider kein Experten. Meine Frage. Kannten Sie den Verein und Ihre Kollegen darin nicht vorher? Er ist doch auch in Berlin eingetragen?
Grundsätzlich gilt: Der „klagende“ Verein kann/muss nach § 12 BGB vorgehen:
Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.

Meine - gefühlte - Meinung: Es ist durch die Ortsbezeichnung eine hinreichende Unterscheidung gegeben. Aber, ich weiß als ehemaliger Richter: Recht ist Zufalll

Viele Glück

hgf

Auch wenn der Gegenstand einer Abmahnung ggf. nicht zutreffend sein sollte, so steht sie doch erst einmal im Raum und muss definitiv ernst genommen werden.

Ob das in dem geschilderten Sachverhalt zulässig ist oder nicht, ist eine Sache, die hier sicherlich nicht geklärt werden kann.

Gehen Sie zu einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und suchen Sie sich dort Rat!

Zu den bisher gelaufenen Antworten: das Registergericht ist für solche Fragen nicht zuständig. Es prüft keine namensrechtlichen Kollisionen, mit solchen Anfragen verspielt man nur Zeit, die man anderweitig besser nutzen könnte. Daher wird es da auch nicht viel weiterhelfen können, selbst im Falle einer Antwort verspielen Sie dabei zu viel Zeit, die sie brauchen.

Daher gibt es nur eines, was wirklich nützt: gehen Sie am Besten morgen bereits damit zu einem Anwalt Ihres Vertrauens, der sich in Namensrecht auskennen sollte, und lassen Sie sich von dem beraten.

Hallo,

das ist ein zivilrechtliches Problem, da bin ich mir nicht sicher.

Aber ich denke, so lange es in einem anderen Register eingetragen wird, ist es aus Vereinsrechtlicher Sicht (BGB, Registergesetz) kein Problem.

Fragen Sie doch mal beim Amtsgericht (Vereinsregister) nach, die wissen das eher.

Viele Grüße

Hallo Dr.Muhaisen,

Ihre Ausführungen betreffen nicht nur das Vereinsrecht sondern auch andere Rechtsgebiete. Da würde ich einen Rechtsanwalt befragen.

Gruss Alfred

Lieber Anfrager,

Ihre Frage ist so weitereichend und kompliziert, dass ich keine Aussage machen kann, leider nein.
MfG G. Jacobs

Lieber Herr Dr. Muhaisen,

es tut mir leid, aber ich habe davon keine Ahnung.

Gruß
J. Eißner

Sehr geehrter Herr Dr. Muhaisen,
da der Name Ihres Vereins von dem für Ihren Verein zuständigen Vereinsregister geprüft und zugelassen wurde, ist die von Ihnen angesprochene Abmahnung meines Erachtens nicht gerechtfertigt.
Ich würde diese Mahnung zurückweisen, den Mahnenden die Zulassungs-Nummer Ihres Vereins mitteilen und ihn an das Vereinsgericht verweisen.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Einschätzung geholfen zu haben.
Mit freundlichem Gruß
Irajel