Vereinsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Ein paar Freunde und ich haben ein Prokekt vor und wissen nun nicht, ob man es als Verein bezeichnen kann. Über Rechte und Pflichten eines Vereins kann man ja genug im Netzt surfen. Also, ich erkläre mal: Wir wollen so etwas wie eine Bar öffnen. Aber ohne Angestellte, jeder sollte freiwillig dort mitarbeiten. Und zwar sind unsere Männer Musiker und wir dachten, das wir so etwas wie eine Lounge machen, in der abends Musik gespielt wird und Leute von der Stadt kommen können, ein Bierchen trinken können usw. Natürlich wollen wir für die Getränke und eventuell kleine Snacks Geld verlangen, aber nicht viel. Sonst haben wir vor aucgh Nachmittage für Kinderbetreuung anzubieten oder ab und zu mal ein Familienabend usw. Und wir würden auch nur eigene Musik spielen, eher rockig. Nun ja, so etwas in der Art. Vormittags haben wir gedacht, das dort auch eben Mütter mit ihren Kindern kommen können, n Kaffe trinken können und die Kleinen spielen können usw. Halt etwas für die ganze Familie. Auch wäre unser Ziel persönliche Probleme der Menschen mit Bedacht zu bahndeln und ihnen eventuell Hilfe geben in Form von materieller oder anderer Zuwendung, wie zum Beispiel, jemand braucht Hilfe seine Wohnung auf Vordermann zu bringen usw. Aber das wäre eben nur dann möglich wenn sich Leute öffnen würden. Jetzt ist meine Fragen ( meine Fragen):

Kann man so etwas überhaubt als Verein bezeichnen oder eintragen lassen? Wenn nicht, was wäre es dann??? Sollte man einen eingetragenen Verein gründen oder einen Nichteingetragenen Verein? Wird man staatlich unterstützt, wenn ja, in welcher Form??? Wie ist das auch mit finanzieller Unterstützung usw???
Mit freundlichen Grüßen N.v.Platen

Hallo,

wir hatten selbst einen Verein in dieser Art. Das war eine Studentenkneipe, die ganz ordentlich Gewinn abwarf. Dadurch wurden jedoch Umsatz-Steuern fällig. Den Umstand konnten wir umgehen / einschränken indem wir einen „Kulturverein“ gegründet haben. Also mit dem Ziel nicht vorrangig Getränke auszuschenken, sondern kulturelle Veranstaltungen zu organsieren. Der Getränkeausschank wurde dann als „Nebenbetrieb“ beim Ordnungsamt angemeldet.

Um sämtlicher Steuerbarkeit zu entgehen, müsste man den Status „Gemeinnützigkeit“ erlangen. Dies muss beim Amtsgericht beantragt werden, wird dort geprüft und dann bekommt man hierfür eine Art Zertifikat. Die Gemeinnützigkeit besagt, dass Einnahmen nur ab einem gewissen Gewinn steuerbar sind, weil der Vereinszweck allen Menschen zugute kommt. Ander sist es etwa bei Sportverien, diese sind nicht gemeinnützig, weil sie eben nur eine bestimmte Zielgruppe als Mitglieder zulassen.

Als Verein benötigt ihr außerdem eine Satzung, wenn ihr eingetragen werden wollt. Die einfachsten findet man im Netz, aber man sollte sich schon vorher über bestimmte Mitgliedskonditionen einig sein und sie in die Satzung mit aufnehmen. Etwa Kündigung / Aufnahme der Mitgliedschaft, Mitgliederversammlungen (Ablauf), Vorstand und ggf. Vereinspflichten und Beiträge.

Als gemeinnütziger Verein darf man keine Gewinne erwirtschaften. Der Gewinn aus dem Nebenbetrieb des Getränkeausschanks muss komplett oder mind. ein bestimmter Teil in den Vereinszweck fließen. D. h. abzüglich der Unkosten, die ein Verein evtl. hat, etwa Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich arbeitende Mitgleider oder den Vorstand (sofern dies die Einnahmen hergeben), Raummieten, Gagen (für die Auftritte).

Wenn ihr Snacks verkaufen wollt, müsste ihr vorher prüfen, ob ihr außerdem eine Konzession vom ordnungsamt benötigt. Warme, selbstzubereitete Speisen bedürfen einer Vollkonzession und einer entsprechend ausgestatteten Küche. Außerdem muss mindestens ein Vereinsmitgleid den sog. „Frikadellenkurs“ des Gesundheitsamtes belegen (hier geht es um Hygiene in der Gastronomie)- ohne dem keine KOnzession! Kalte Fertigspeisen oder aufgewärmte Speisen sind kein Problem müssen aber ebenfalls angemeldet werden.

Beim Getränkeausschank wäre darauf zu achten, dass ihr Flaschen verkauft. Eine Schankanlage muss ebenfalls vom Ordnungsamt abgenommen werden.

Selbstverständlich müsst ihr aber einen Jahresabschluss /Steuererklärung machen. Im groben Sinne einer Gewinn-Verlust-Rechnung (Einnahmen, Ausgaben). Ist Euer Gewinn +/- Null, müsst ihr die Einnahmen nicht versteuern, sofern sie eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Diese wird in der Gemeinnützigkeit festgelegt.

Bessere Informationen erhaltet ihr beim Amtsgericht oder bei einem Anwalt für Vereinsrecht. Der hilft auch in Fragen der Satzung und muss sie letztlich auch beglaubigen. Dazu müssen alle Vorstandsmitlgieder erscheinen und das Gründungsprotokoll vorgelegt werden.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen :smile:

S.

Lieber N.v.Platen,

diese Fragen und die Thematik übersteigen mein Wissen.
Ich kann mal den Rat geben sich an das zuständige Notariat/Rechtspfleger zu wenden. Bis jetzt waren die Auskünfte frei zu haben.

Gruß Alfred

Hallo,
heute erstmal eine kurze Antwort, denn das Thema kann ein ganzes Wochenendseminar füllen…
Das was Sie vorhaben, sind durchaus klassische Aufgaben für einen eingetragenen Verein. Durchaus auch gemeinnützig, was man dann nach der Vereinsgründung und Eintragung beim Registergericht beim Finanzamt beantragen muss. Wichtig ist, dass man erstmal die Aufgaben klar umreißt und schaut, wen man sich für den Verein noch ins Boot holen kann. Denn für die Gründung braucht es für einen eingetragenen Verein mindestens 7 Mitglieder. Bei einem nichteingetragenen Verein reichen 3 Vorstandsmitglieder. Sinnvoll ist aber die Eintragung, wenn man für eine gemeinnützige Arbeit auch Fördermittel erhalten will. Eine gute Seite zu diesen Themen ist www.vereinsrecht.de
Mit dem Verkauf von Getränken etc. ist es eine eigene Sache. Solange man nur für Vereinsmitglieder in nichtöffentlichem Rahmen zum Selbstkostenpreis was anbietet, ist es kein Problem. Sobald aber auch andere Zutritt haben, kommt man um eine Ausschankgenehmigung nicht herum. Die ist natürlich an einige Bedingungen gebunden. Möglicherweise sollte man dann auch noch ein Gewerbe anmelden. Also meine Empfehlung: erstmal klein anfangen und dann zu den Inhalten, die wachsen, auch die richtige Struktur finden. Denn eine große Struktur ohne entsprechende Inhalte und Personen, die sich derer bedienen, erdrückt die Struktur das ganze nur.
Was die Fördermittel anbetrifft, finden sich zahlreiche Möglichkeiten. Welche dann passen, kann man erst nach der genauen Beschreibung eines Projektes sagen. Für Kinder- und Jugendarbeit, Arbeit mit Familien, Sozialarbeit gibt es unzählige Stiftungen und Förderprogramme. Das beste ist, dann vor Ort zu schauen, ob einen jemand direkt beraten kann (z.B. Jugendamt, Kreisjugendring etc.) oder eben auch mal das Netz zu durchsuchen. Aber das ist sicher erst der zweite oder dritte Schritt.
Ich hoffe, ein wenig zu helfen. Wenn Sie nochmal konkrete Fragen haben, melden Sie sich ruhig nochmal. Ich habe allerdings auch nicht all zu viel Zeit für sehr ausführliche Beratungen.
Viele Grüße,
Friedemann Herbig.

Liebe/r N.v. Platen,
denkbar wäre ein Kultur- und Sozialverein. Im Vereinszweck müsste dann aber die soziale Zielsetzung stehen. Eine Betätigung als Gastronomie wäre auf alle Fälle ein Wirtschaftbetrieb, den der Verein in geringen Umfang machen düfte/könnte. Allerdings wäre eine Auslagerung des gastronomische Bereichs als verpachteter Betrieb eigentlich sinnvoller.
Das Konzept, was ihr habt, klingt ganz gut. Ich lese jedoch auch zwischen den Zeilen, dass ihr damit Geld verdienen wollt, vor allem wohl die Musiker. Dann ist ein Verein nicht unbedingt eine gute Lösung. Ihr müsstet euch eigentlich von einer/m Stuerberater/in oder Unternehmensberater/in beraten lassen.
Fördergelder sind für soziale oder kulturelle Zwecke durchaus denkbar, wenngleich nicht leicht zu kriegen. Kommt ein wenig darauf an, wie eure Stadt darüber denkt. Ein bisschen Völkerverständigung könnte solch ein Ort ja auch sein, oder? (wo wollt ihr ds denn machen?)
Wenn ihr einen Verein als Rechtsform wählt, dann lieber als e.V., schon wegen der Haftung. Und wenn ihr eine andere Rechtsform wählt, dann empfehle ich: nichts ohne Gesellschaftervertrag!
Soweit eine erste oberflächliche Antwort. Für eine gute Beratung, bräuchte ich noch viel mehr Einzelinformationen von euch.
Beste Grüße
Daniela Weber

Hab noch was vergessen, weil ich etwas überlesen hatte:

Mit diesem sozialen Aspekt Eures Projektes habt ihr möglicherweise gute Aussichten auf den Status der Gemeinnützigkeit. Habt ihr denn eigene Vereinsräume, wo ihr das alles machen könnt?

Und nihr müsstet Euch eine bezeichnung für Euren verein überlegen.

hallo joju,

ihr habt da mächtig was vor.
Das sind viele Dinge auf einmal.
Ihr müsst euch mal zusammentun und besprechen,
was das für ein Verein werden soll.
Hier sind ja sehr viele Gebiete angesprochen.
Macht ihr z. B. einen Sportverein oder Musikverein,
dann könnt ihr Feste feiern und die Einnahmen für Getränke etc. dann dem Verein zukommen lassen.
Aber ich denke hier braucht ihr einen Experten
und der bin ich leider nicht.
Vielleicht hilft euch die Seite Jurathek weiter.

Schöne Grüße
fly

Hallo,

erst einmal möchte ich euch sagen, dass ich eure Idee super finde.

Nun Zum Thema Verein:
Es gibt solche Vereine, die ein Kaffee und ähnliches betreiben um anderen in sozialen Bereich zu helfen.
Ein Beispiel ist hier in Wuppertal das „Cafe Tacheles“.
Die geben arbeitslosen und Hartz IV Menschen Hilfe in vielen Angelegenheiten. Sie haben ein eigenes Cafe, das natürlich auch Einnahmen aus dem Verkauf hat, aber wie ihr selbst schon sagtet, um die Kosten zu decken.
Einen Verein dafür zu gründen ist also vollkommen richtig. Aber ihr solltet hierfür einen eingetragenen Verein wählen. Eine Satzung müsst ihr auf jeden Fall erstellen. Egal ob eingetragen oder nicht. Hierzu gibt es viele Hinweise im Netz, bezüglich Inhalte und so weiter. Steuerlich müsst ihr euch einen Freistellungsauftrag holen. Diese wird immer rückwirkend für drei Jahre gewährt. Dies sollte aber keine Hürde darstellen. Zur Finanzierung seid ihr als Verein berechtigt Spenden anzunehmen und diese auch mit einer Spendenquittung zu versehen. Hierzu braucht man aber die Befreiungsnummer des Finanzamtes. Ihr solltet also hier vor Gründung mal vorsprechen.
Bezüglich Vereinsgründung gibt es auch sehr gute Bücher, die alles wichtige beinhalten.

Ich würde auch zur Gründung eines Vereins raten. Aber stellt euch das nicht so einfach vor mit freiwilligen Helfern. Als Verein könnt ihr auch Personen anstellen. Das entscheidet dann der gewählte Vorstand. Man kann den Helfern auch eine Kostenerstattung im Rahmen der tatsächlichen Kosten (z.B. Fahrkosten) erstatten.

Solltet ihr weitere Fragen haben, so mailt mir unter [email protected] oder ruft mich unter 0177/6825980 an.

Viel Erfolg
Rüdige Bein

Hallo,

hier noch ein Ergänzung, da ich etwas in eurem Text überlesen habe.

Die Musik, auch eingene, muss bei der Gema angemeldet werden. Das solltet ihr bitte vor dem ersten Auftritt mal abklären. Wir als Bürgerverein machen jedes Jahr ein Sommerfest und benötigen dafür extra Genehmigungen. Auch wenn eine Musikgruppe nur eigene Songs spielt.
Für den Alkoholausschank müssen wir allerdings ein Genehmigung haben, die auch nur für den Zeitraum des Festes gewährt wird und auch etwas kostet.

Ein Tipp bezüglich Gastronomie: In unserer Gemeinde (eine Evangelisch freikirchliche Gemeinde, e.V.) gibt es ein Schülercafe. Dies hat Morgens auf und es werden belegte Brötchen, Getränke und ähnliches verkauft. Das Ganze läuft dann in die Gemeindekasse und wird dort verbucht. Samstags Abends gibt es dann das „Cafe Novum“. Hier werden warme Speisen, wie Pommes, Chicken Nuggets, Pizza, Tortellinis, Salat uvm. zu humanen Preisen verkauft. Zutritt hat jeder, der hier vorbeikommt. Auch hier ist nur ein Gesundheitsnachweis erforderlich. In beiden Fällen wird kein Alkohol ausgeschenkt. Somit bedarf es keiner gesonderten Regelung bzw. Genehmigung.
Auf unserem BV Sommerfest wird in einem Pommeswagen auch Steaks mit Zwiebeln uä. gebraten ohne das man dafür ein Genehmigung benötigt.

Also nur vorsicht mit Alkohol und Gema.

Da euere Projekt dem vom Cafe Tacheles in Wuppertal gelichkommt, sucht daoch mal den Kontakt zu dem Machern. Ein weiteres Prjekt in Wuppertal ist das Cafe Kicklicht. Die machen tagsüber Kinder/Hausaufgaben betreuung mit Mittagessen aus der eigenen Küche. Sind auch ein eingetragener Verein. Einfach mal nach beiden Googlen.

Gruß
Rüdiger Bein

Hallo,

ein gemeinnütziger Verein muß einen gemeinnützigen Zweck verfolgen.

Nach den steuerlichen Vorschriften verfolgt ein Verein gemeinnützige Zwecke, wenn er nach Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar die Allgemeinheit selbstlos fördert. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Vereinen, die

der Jugendhilfe oder der Altenhilfe
dem Sport (einschließlich Schach)
der Kunst und Kultur

dienen.

Ebenso als gemeinnützig werden folgende Zwecke anerkannt:
Die Förderung er Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals der Fastnacht und des Faschings usw.

Da Ihr keinen dieser Zwecke verfolgt die der Gemeinschaft in diesem Sinne nützlich ist, wird auch die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt nicht anerkannt werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Theo Stadtmüller

siehe auch: http://www.beratung-stadtmueller.de/
der Soldaten- und Reservistenbetreuung
des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports.