Liebe/-r Experte/-in,
Ein paar Freunde und ich haben ein Prokekt vor und wissen nun nicht, ob man es als Verein bezeichnen kann. Über Rechte und Pflichten eines Vereins kann man ja genug im Netzt surfen. Also, ich erkläre mal: Wir wollen so etwas wie eine Bar öffnen. Aber ohne Angestellte, jeder sollte freiwillig dort mitarbeiten. Und zwar sind unsere Männer Musiker und wir dachten, das wir so etwas wie eine Lounge machen, in der abends Musik gespielt wird und Leute von der Stadt kommen können, ein Bierchen trinken können usw. Natürlich wollen wir für die Getränke und eventuell kleine Snacks Geld verlangen, aber nicht viel. Sonst haben wir vor aucgh Nachmittage für Kinderbetreuung anzubieten oder ab und zu mal ein Familienabend usw. Und wir würden auch nur eigene Musik spielen, eher rockig. Nun ja, so etwas in der Art. Vormittags haben wir gedacht, das dort auch eben Mütter mit ihren Kindern kommen können, n Kaffe trinken können und die Kleinen spielen können usw. Halt etwas für die ganze Familie. Auch wäre unser Ziel persönliche Probleme der Menschen mit Bedacht zu bahndeln und ihnen eventuell Hilfe geben in Form von materieller oder anderer Zuwendung, wie zum Beispiel, jemand braucht Hilfe seine Wohnung auf Vordermann zu bringen usw. Aber das wäre eben nur dann möglich wenn sich Leute öffnen würden. Jetzt ist meine Fragen ( meine Fragen):
Kann man so etwas überhaubt als Verein bezeichnen oder eintragen lassen? Wenn nicht, was wäre es dann??? Sollte man einen eingetragenen Verein gründen oder einen Nichteingetragenen Verein? Wird man staatlich unterstützt, wenn ja, in welcher Form??? Wie ist das auch mit finanzieller Unterstützung usw???
Mit freundlichen Grüßen N.v.Platen