Angenommen ich habe einem Verein die Bekleidung gefertigt und gegen Eigentumsvorbehalt bis zur endgültigen Zahlung geliefert - eine Anzahlung wurde geleistet der Restbetrag steht seit Monaten aus - nun
habe ich dem Verein die nutzung Untersagt und um Herausgabe der Sachen aufgefordert - nicht passiert - was muss ich nun machen
Dank und Gruß Fritz d9e
Guten Tag,
hier geht es zunächst nicht um Vereinsrecht, sondern um das Sachenrecht.
gegen Eigentumsvorbehalt bis zur endgültigen Zahlung geliefert
- eine Anzahlung wurde geleistet der Restbetrag steht seit
Monaten aus - nun
habe ich dem Verein die nutzung Untersagt und um Herausgabe
der Sachen aufgefordert - nicht passiert - was muss ich nun
machen
Dank und Gruß Fritz d9e
auf die Herausgabe aufgrund Eigentums kann man klagen, ob das bei Kleidung, die bis zur Entscheidung weiter abgenutzt wird, sinnvoll ist, muss man konkret prüfen. Da ein Verkäufer idR ja den Kaufpreis will und nicht die verkaufte Sache zurückerhalten, ist es vielleicht sinnvoller, den restlichen Kaufpreis einzufordern (Mahnbescheid oder Klage).
Gruß
coreatos
Um die Ansprüche - wahlweise Zahlung oder Herausgabe - durchsetzen zu können, muß man einen Titel (Gerichtsurteil oder vollstreckungsbescheid) haben, mit dem man dann den Gerichtsvollzieher losschicken kann.
Nächster Schritt wäre daher Klage auf Herausgabe oder Klage bzw. Mahnbescheid, wenn Zahlung verlangt werden soll.
14 tägigen Zahlungstermin setzen, dann notfalls Klage.
Da das Eigentum an der Kleidung nicht auf den Verein übergegangen ist, kann jetzt auf Herausgabe der Kleidung geklagt werden. Je nach den konkreten Umständen (insbesondere: wie viel ist noch offen und was ist die Kleidung wert), zahlt es sich aber mehr aus, eine (einfachere) Mahnklage auf den noch offenen Betrag zu führen!