wir sind gerade mitten in einer Diskussion, in der es darum geht, ob ein ehrenamtliches Vorstandsmitglied mit seinem Privatvermögen haftet, wenn beispielsweise eine Schadensersatzklage gegen den Verein ins Haus steht.
wir sind gerade mitten in einer Diskussion, in der es darum
geht, ob ein ehrenamtliches Vorstandsmitglied mit seinem
Privatvermögen haftet, wenn beispielsweise eine
Schadensersatzklage gegen den Verein ins Haus steht.
Kennt sich jemand damit aus?
im Außenverhältnis haftet im Gegenteil der Verein für Schäden, die ein Vorstand im Rahmen seiner Tätigkeit ggü. Dritten verursacht (§ 31 BGB). Was im Innenverhältnis (Satzung) vereinbart ist, steht auf einem anderen Blatt und kann von hier aus nicht beurteilt werden.