Vereinsrecht

Hallo,

mal eine Frage… angenommen jemand beantragt eine Mitgliedschaft in einem Verein… seitens des Vereines kommt nichts… erst nach 4 Monaten wird eine Mitgliedsgebühr erhoben. Ist der Verein irgendwie verpflichtet dem Antragsteller die Aufnahme in den Verein zu bestätigen? Woher soll der Antragsteller wissen das er aufgenommen wurde? Viell. gibt es ja auch rechtliche Grundlagen dafür?

Wäre mal interessant wie dort die Rechtslage ist.

Grüsse und Dank… Robert

Hi
was sagt denn die Satzung des Vereins aus? Die ist primär für solche Fragen „zuständig“.
(bei uns: Der Beitritt ist bewirkt durch den erstmaligen Einzug des Mitgliedbeitrages)

Gruß
HaWeThie

Hi,

danke zunächst… die Satzung müsste erst angefordert werden. Hiesse das, das man erst weiss das man Mitglied ist, wenn nach einem Viertel Jahr der Beitrag eingezogen wird?

Grüsse Robert

Einfacher Weg -> Nachfragen!
Hi Robby,

wie wäre es ganz einfach mit nachfragen? Also bei der Geschäftstelle anrufen! Bei unserem Verein gibt es keine Aufnahmebestätigung, nur den Geldeinzug und das Vereinsheftchen.

Gruß Julia

Hallo, zu Deiner Frage:
(immer unter der Voraussetzung es ist nichts anderes in der Satzung festgelegt)
Die Mitgliederversammlung beschließt über die Aufnahme eines Mitgliedes.
Wenn der Vorstand ermächtigt ist, die Aufnahme zu beschliessen, dann wird das in einer Vorstandssitzung beschlossen (wann und in welchen Abständen die auch immer stattfindet).
Grundlage hierfür ist Dein Aufnahmeantrag, also Deine Willenserklärung, dass zu dem Verein betreten möchtest.
Es muß keine schriftliche Aufnahmebestätigung zu erfolgen. Werden Dir jedoch plötzlich Beiträge abgehalten, dann ist das natürlich eine Willenserklärung des Vereins, dass Du aufgenommen bist.

Zur Einsicht in die Satzung sei zu sagen, dass Du voraussichtlich einen Aufnahmeantrag schriftlich gestellt hast. Ist ist garantiert auch von Dir erklärt worden, dass Du die Satzung gelesen hast und mit dieser einverstanden bist.

Ich hoffe ich konnt Dir helfen, good luck

Jürgen

Hallo, zu Deiner Frage:
(immer unter der Voraussetzung es ist nichts anderes in der Satzung festgelegt)
Die Mitgliederversammlung beschließt über die Aufnahme eines Mitgliedes.
Wenn der Vorstand ermächtigt ist, die Aufnahme zu beschliessen, dann wird das in einer Vorstandssitzung beschlossen (wann und in welchen Abständen die auch immer stattfindet).
Grundlage hierfür ist Dein Aufnahmeantrag, also Deine Willenserklärung, dass zu dem Verein betreten möchtest.
Es muß keine schriftliche Aufnahmebestätigung zu erfolgen. Werden Dir jedoch plötzlich Beiträge abgehalten, dann ist das natürlich eine Willenserklärung des Vereins, dass Du aufgenommen bist.

Zur Einsicht in die Satzung sei zu sagen, dass Du voraussichtlich einen Aufnahmeantrag schriftlich gestellt hast. Ist ist garantiert auch von Dir erklärt worden, dass Du die Satzung gelesen hast und mit dieser einverstanden bist.

Ich hoffe ich konnt Dir helfen, good luck

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