Vereinsrecht

Hallo!

Kann ein Mitglied welches zum Wahlleiter gewählt wird am gleichen Abend (als Wahlleiter) als Vorstandsmitglied kandidieren?

Falls das Mitglied dann auch noch gewählt wird, wo oder wie kann diese Wahl angefechtet werden? Evtl. beim Vereinsgericht?

Gruß
Stocki

Hallo!

Hallo zurück,

Kann ein Mitglied welches zum Wahlleiter gewählt wird am
gleichen Abend (als Wahlleiter) als Vorstandsmitglied
kandidieren?

Warum sollte nicht - es sei denn, die Satzung schließt das aus.

Falls das Mitglied dann auch noch gewählt wird, wo oder wie
kann diese Wahl angefechtet werden? Evtl. beim Vereinsgericht?

Wenn Anfechtung eines JHV-Beschlusses, dann nur beim Gericht (wo auch sonst).
Gruß
HaWeThie

Hallo HaWeThie!!

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Falls nichts darüber in der Satzung steht, gehe ich davon aus, daß man die Wahl einfach hinnehmen muß und nichts dagegen machen kann?!

Gruß
Stocki

Hallo Stockie,

wo siehst Du eigentlich das Problem?

Der Wahlleiter ist bei einer Vorstandswahl doch nur dafür zuständig, den Ablauf der Wahl zu organisieren.
Er nimmt also typischerweise als erstes Vorschläge für das Amt des 1. Vorsitzenden an und fragt die Personen, ob sie für das Amt kandidieren möchten.
Danach wählt die Mitgliederversammlung, der Wahlleiter zählt die Stimmen und stellt das Ergebnis fest.
So ist es jedenfalls bei uns im Verein, in dem ich seit 6 Jahren im Vorstand bin.

Die Stimmentscheidung der Mitglieder hängt doch nicht von der Person ab, welche die Wahl organisiert.

Du kannst doch höchstens anzweifeln, dass der Wahlleiter bei der Auszählung der Stimmen nicht korrekt gezählt hat und sich für sein eigenes Amt dadurch einen Vorteil verschafft hat.
Bei einer Abstimmung per Handzeichen müssten das die anderen Mitglieder gemerkt haben (man sieht ja schließlich wer den Arm in den Himmel hält) und bei geheimer Wahl müssen die Stimmzettel vorliegen.

Wenn Du (falls es eine geheime Wahl gewesen ist) die Auszählung der Stimmen anzweifelst), hätte ich auf der Versammlung dieses schon zum Ausdruck gebracht und einen Antrag auf Neuauszählung der Stimmen gestellt.

Na ja - Dein Problem verstehe ich wie gesagt immer noch nicht, aber vielleicht kannst Du noch ein paar weitere Infos geben.

Gruß
Achim