Der Wahlleiter ist bei einer Vorstandswahl doch nur dafür zuständig, den Ablauf der Wahl zu organisieren.
Er nimmt also typischerweise als erstes Vorschläge für das Amt des 1. Vorsitzenden an und fragt die Personen, ob sie für das Amt kandidieren möchten.
Danach wählt die Mitgliederversammlung, der Wahlleiter zählt die Stimmen und stellt das Ergebnis fest.
So ist es jedenfalls bei uns im Verein, in dem ich seit 6 Jahren im Vorstand bin.
Die Stimmentscheidung der Mitglieder hängt doch nicht von der Person ab, welche die Wahl organisiert.
Du kannst doch höchstens anzweifeln, dass der Wahlleiter bei der Auszählung der Stimmen nicht korrekt gezählt hat und sich für sein eigenes Amt dadurch einen Vorteil verschafft hat.
Bei einer Abstimmung per Handzeichen müssten das die anderen Mitglieder gemerkt haben (man sieht ja schließlich wer den Arm in den Himmel hält) und bei geheimer Wahl müssen die Stimmzettel vorliegen.
Wenn Du (falls es eine geheime Wahl gewesen ist) die Auszählung der Stimmen anzweifelst), hätte ich auf der Versammlung dieses schon zum Ausdruck gebracht und einen Antrag auf Neuauszählung der Stimmen gestellt.
Na ja - Dein Problem verstehe ich wie gesagt immer noch nicht, aber vielleicht kannst Du noch ein paar weitere Infos geben.