Hallo Wissende,
folgende Situation: Nehmen wir an, ein gemeinnütziger Verein löst sich wieder auf. Nun bucht aber eine Firma mehrere Monate nach der Auflösung des Vereins vom ehemaligen Vorstand Geld ab, und zwar für eine Internet-Domain für den Verein.
Kann man dieses Geld zurückfordern, mit der Begründung, dass es den Verein gar nicht mehr gibt? (Eine Bestätigung der Auflösung des Vereins liegt vor.) Es würde mich freuen, wenn das jemand weiß.
Schöne Grüße
Petra
warum genau sollte die ‚auflösung‘ des vereins (was auch immer das genau sein soll) denn automatisch alle verträge beenden? das wäre ja DIE geschäftsidee, um aus allen verpflichtungen raus zu kommen wie es einem beliebt.
der vertrag läuft offensichtlich noch weiter. und dafür haftet der vorstand gesamtschuldnerisch. siehe: http://www.deutsches-ehrenamt.com/de/cms/mitgliedsch…
folgende Situation: Nehmen wir an, ein gemeinnütziger Verein
löst sich wieder auf.
…dann ist er in den meisten Fällen noch nicht erloschen, sondern eben nur aufgelöst. Der Verein tritt in die Liquidationsphase ein und hat hier einiges zu beachten, z.B. den Gläubigeraufruf welcher das Sperrjahr gem. § 51 BGB in Gang setzt. Beachtet der Verein dies nicht, kann dies Haftungsrechtliche Konsequenzen bedeuten für die Liquidatoren.
ml.