Vereinsrecht am Inhalt nach Übernahme

Hallo Nasenbaer,

deine Frage ist hoch interessant aber leider muss ich passen, habe keine Ahnung.
Solltest du eine rechtlich saubere Antwort bekommen, bitte Info an mich.
Danke und Gruß

Schützenmeister

Hallo,
da der Verein für die Inhalte jetzt verantwortlich ist, kann und muss er auch für die Texte (Zitate) und Fotos(Urheberrechte beachten) die Verantwortung tragen.
Was vorher drin stand und wer es geschrieben hat kan m.E. gelöscht werden (auch wenn es nach Zensur riecht).

Als am Bestem mit dem gesamten Vortstand beraten und einen Beschlusss protokollieren.

Gruß

Hallo Nasenbaer,

sorry aber da kann ich dir leider auch nicht weiterhelfen, ich hoffe das du anderweitige antworten erhälst.
mbg " ne Kölsche Jung"

Hallo,
diese Frage kann ich leider nicht beantworten.

sorry - UK

Da bin ich auch überfragt.

Hallo, zunächst möchte ich anmerken, dass mir das ganze, also die Community - relativ unorganisiert erscheint. Generell gilt: Vertrag ist Vertrag. Die Person hat einen Vertrag mit dem Provider geschlossen. Wenn schriftlich nie eine Übergabe an eine rechtsfähige Person, z. B. einen Verein, stattgefunden hat, gehört die Domain immer noch der Person. Infolgedessen entstehen natürlich Fragen, z. B., wer das Ganze über die Jahre bezahlt hat und ob dadurch, dass der Verein die Gebühren übernommen hat, ein stillschweigender Übergang an den Verein stattgefunden hat. Aber da kann ich dann nicht mehr weiter helfen. Da müsste ein Jurist ran.

Hallo,
tut mir leid, ich kann leider nicht weiterhelfen.
Gruß, Charly-Heinz

Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich erst jetzt lese. Unbeührt davon tangiert Ihre Anfrage nicht, auch nicht im Ansatz das Vereinsrecht, sondern vorrangig das Internet- und Urheberrecht, die nicht meine Fachgebiete sind.
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch

Hallo,

hierbei scheint es sich um Urheberrechtsstreitigkleiten zu handel.

Ersteinmal würde ich sagen, dass alles dem Verein gehört, da die Einzelperson ja die Sache an sich in einen Verein um gewandelt hat. Dies hatte bestimmt steuerliche Gründe.

Zu Ihrer Annahme: Hier sollte geklärt sein, ob die Übertragung der Website Vertragslich festgehelten wurde.

Wenn dies der Fall ist, dann sind die in der Zeit danach entstandenen Beiträge Eigentum des Betreibers.
Bei Foren ist die ganze Urheberrechtssache sowieso strittig, da eigentlich der Verfasser das Urheberrecht hat und der Forumsbetreiber lediglich die Plattform zu Verfügung stellt.

Hier rate ich einen Fachmann für IT-Recht hinzu zu ziehen.

Gruß
Rüdiger Bein