Hallo.
So ganz eindeutig ist Deine Fragestellung nicht. Was ist den mit „Hersteller der Website“ gemeint?
Verstehe ich den Sachverhalt richtig? In grauer Vorzeit hat eine Einzelperson eine Website programmiert, auf der sich Menschen austauschen. Vor 20 Jahren wurde die Domain dann auf eine andere Einzelperson übertragen, die Community war da aktiv, aber noch nicht als Verein eingetragen. Im Anschluss wurde die Community zum e.V. und die Gemeinnützigkeit anerkannt. Zwischen Community/Verein und Domaininhaber (sowohl dem ersten als auch dem zweiten) gab es keine Vereinbarung, dass der Inhaber sie im Namen des Vereins bei der Denic registriert (lässt) und auch sonst keine Vereinbarung über Rechte und Inhalte der Website.
Wenn ich den Sachverhalt richtig wiedergebe, würde ich meinen, dass der Domaininhaber nach wie vor alle Rechte an den Inhalten besitzt, da er diese nie zu Gunsten des Vereins abgegeben hat. Er wurde nicht vom Verein bevollmächtigt, die Domain zu registrieren, sondern dies wurde in eigenem Namen vorgenommen. Zur Haftung hieraus siehe http://www.internetrecht-rostock.de/admin-c-haftung.htm. Ob die Community ggf. Rechte an der HP wegen des Namens geltend machen, ist schwieriger zu beantworten. Ich würde das aber eher verneinen. Hier ein paar Infos dazu: http://www.internetrecht-rostock.de/domain-und-marke….
Viele Grüße
cyxoqua