Vereinsrecht am Inhalt nach Übernahme

Hallo

Wenn eine Einzelperson ein Forum betreut. Die Domain besitzt und nach einigen Jahren die ganze Community zum Verein mutiert mit eingetragener Gemeinnützigkeit. Wer hat dann das Recht an den Inhalten, wenn nichts ausserordentliches definiert wurde?

Noch eine Annahme:
Angenommen der Hersteller hat die Webseite beispielsweise schon vor 20 Jahren an die Einzelperson übertragen. Er tangierte beispielsweise nur als Unterschriftsleistender für die Domain. Zu Dieser Zeit hätte die ganze Community schon aktiv gearbeitet und über 10 Jahre neue Beiträge geschaffen. Wäre dann die Einzelperson berechtigt, nach der Gründung des Vereins, auf die Inhalte zu bestehen?

Kann ich nicht beantworten. Die Frage geht über allgemeines Vereinsrecht hinaus und tangiert auf das Urheberrecht. Mein Rat: Einen Juristen fragen!

Vielen Dank Tilli für Deine Antwort!

Kann ich nicht beantworten. Die Frage geht über allgemeines
Vereinsrecht hinaus und tangiert auf das Urheberrecht. Mein
Rat: Einen Juristen fragen!

Hallo!
Wenn das Forum ein eingetragenen Verein wird, dann muß es einen Vorsitzenden oder präsidenten geben. Dieser ist immer verantwortlich für den Inhalt jeder Homepage, es sei denn er hat die alleinige Verantwortung dem Webmaster übertragen.
Normalerweise hätte die Website überschrieben werden müssen auf den Verein. Wenn die Einzelperson die Rechnung der Seite bezahlt und die auf den Namen dieser Person läuft, kann nur diese bestimmen was damit passiert. Der Inhalt darf jedoch nichts mit dem VErein zu tun haben.
Viele Grüße

Vielen Dank für Deine Antwort

Einen Vorstand wird es schon geben. Nur die Frage ist, hat der Vorstand, der Präsident nun das Urheberrecht der Inhalte, da er ja auch die Rechnungen bezahlt. Oder ist das Recht noch beim ursprünglichen Rechnungszahler, der Einzelperson?

lg
Timo

Hallo,
das ist eine urheberrechtliche Frage und keine vereinsrechtliche Frage, da bin ich nicht kompetent.

Gruß HH

Hallo,
normalerweise muss die Seite auf den Namen des Vereins umgeschrieben werden und dann ist auch der Vorstand zuständig für den Inhalt, wenn nicht in der Satzung steht, dass der Webmaster ausschließlich für den Inhalt zuständig ist. Unbedingt an das Impressum/ Disclaimer denken. Auch da wird der Zuständige festgehalten! Schwierig wenn die HP noch auf den Namen der Einzelperson läuft, die Rechnungen aber vom Vorstand des Vereins bezahlt werden. Dann zählt meiner Meinung nach der Name auf den der Vetrag läuft, d.h. Einzelperson. Unbedingt umschreiben lassen!
LG

Sorry, nicht mein Gebiet.++ mfg

Hallo.

So ganz eindeutig ist Deine Fragestellung nicht. Was ist den mit „Hersteller der Website“ gemeint?

Verstehe ich den Sachverhalt richtig? In grauer Vorzeit hat eine Einzelperson eine Website programmiert, auf der sich Menschen austauschen. Vor 20 Jahren wurde die Domain dann auf eine andere Einzelperson übertragen, die Community war da aktiv, aber noch nicht als Verein eingetragen. Im Anschluss wurde die Community zum e.V. und die Gemeinnützigkeit anerkannt. Zwischen Community/Verein und Domaininhaber (sowohl dem ersten als auch dem zweiten) gab es keine Vereinbarung, dass der Inhaber sie im Namen des Vereins bei der Denic registriert (lässt) und auch sonst keine Vereinbarung über Rechte und Inhalte der Website.

Wenn ich den Sachverhalt richtig wiedergebe, würde ich meinen, dass der Domaininhaber nach wie vor alle Rechte an den Inhalten besitzt, da er diese nie zu Gunsten des Vereins abgegeben hat. Er wurde nicht vom Verein bevollmächtigt, die Domain zu registrieren, sondern dies wurde in eigenem Namen vorgenommen. Zur Haftung hieraus siehe http://www.internetrecht-rostock.de/admin-c-haftung.htm. Ob die Community ggf. Rechte an der HP wegen des Namens geltend machen, ist schwieriger zu beantworten. Ich würde das aber eher verneinen. Hier ein paar Infos dazu: http://www.internetrecht-rostock.de/domain-und-marke….

Viele Grüße
cyxoqua

Hallo,
das Problem hat nichts mit Vereinsrecht zu tun.
Wir hatten das gleiche Problem in unserem Sportverein.
Durch den Umzug der Domain von STRATO auf SPORTON haben wir das beseitigen können. Jetzt steht der Vorsitzende mit der Veinsorganisation als Besitzer bei DENIC in den Unterlagen.
Siehe auch unter www.denic.de bei Domainsuche.

Eine weitere Möglichkeit wäre, dass das Mitglied, welches die Domain „besitzt“, diese an den Verein für 1 € verkauft. Wenn er das nicht macht kann er/sie wegen „vereinsschädigendem Verhalten“ ausgeschlossen werden, falls diese Möglichkeit in eurer Satzung steht.

Wenn es sich nur um ein Forum handelt und nicht um eine Vereinshompage hilft nur „Einsicht und Miteinander“ und ein eigenes Forum mit dem Vereinsnamen aufmachen.
Gruß
Jeremias

Hallo

Der Verein hat die Domain inklusive der Verwaltung bei Denic. Dann wäre die Situation doch eindeutig, dass die Einzelperson gegenüber dem e.V. keine Rechte mehr besitzt, richtig?

lg
Timo

Hallo

Der Verein hat die Domain inklusive der Verwaltung bei Denic. Dann wäre die Situation doch eindeutig, dass die Einzelperson gegenüber dem e.V. keine Rechte mehr besitzt, richtig?

lg
Timo.

Hallo Timo.

Wenn der Verein die Domain unter seinem Namen bei der Denic registriert hat, müssen irgendwann alle Rechte und Pflichten von der Einzelperson („Hersteller“ oder dessen Nachfolger) auf den Verein übergegangen sein. Denn bevor die Community ein e.V. war, konnte sie die Domains nicht auf ihren Namen registrieren, da es hierfür der Rechtsfähigkeit bedarf. Damit sollte nun aber ausschließlich der Verein für die Inhalte verantwortlich sein.

Viele Grüße
cyxoqua

Urheber und somit Rechteinhaber sind die jeweiligen Verfasser. Ggf. wurden gewisse Rechte auf den Forenbetreiber übertragen.

Vielen dank cyxoqua

Deine Annahmen sind genial und Du hilfst mir sehr mit Deinen Informationen.
Müsste explizit ein Dokument bestehen, in welchem die Rechte beinhaltet sind? Wenn ja, wie soll das Dokument niedergelegt worden sein. Wenn nein, gibt es eine rechtliche Grundlage unter der man die Rechteübertragung annehmen müsse auch ohne ein explizit verfasstes Dokument zu haben?

Viele Grüße
Timo

Ich bin kein Jurist und diese Frage geht schwer in diesen Fachbereich. Ich würde aber meinen, die Übertragung der Domain ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft (Vertrag). Durch dieses Rechtsgeschäft gingen alle Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Domain an den Verein über, sofern keine Nebenabreden bestehen. Es könnte im Vertrag - gleich ob schriftlich oder mündlich getroffen - vereinbart worden sein, dass der Übertragende irgendwelche Recht behält oder zugeteilt bekommt. Es muss also kein Dokument existieren, eine mündliche Abrede würde reichen. Jedoch ist es einfacher nachzuweisen, wenn es schriftlich niedergelegt ist. Sollte eine solche Vereinbarung weder mündlich noch schriftlich getroffen worden sein, dürfte der Übertragende keine Rechte mehr an der Domain gegen den Verein geltend machen können.

Viele Grüße
cyxoqua

Lieber Nasenbaer,

  1. das lässt sich nicht pauschal beantworten. Du müsstest schon genauer sagen, was los ist.
  2. Autor bleibt Autor.
  3. Wenn-dann-Story geht gar nicht. Was denn bitte für ein „Hersteller“?
    Gruß, Daniela

Lieber Nasenbaer,

  1. das lässt sich nicht pauschal beantworten. Du müsstest schon genauer sagen, was los ist.
  2. Autor bleibt Autor.
  3. Wenn-dann-Story geht gar nicht. Was denn bitte für ein „Hersteller“?
    Gruß, Daniela

Nachtrag: was bitte hat das mit Vereinsrecht zu tun?

Hallo cyxoqua

Besten Dank für die Ausführen. Ich werde, fall ich mich weiter informieren möchte, in jedem Fall mit einem Juristen sprechen. Deine Meinung ist mir aber eine grosse Hilfe.

Danke
Einen schönen Tag noch
Timo

High,

ich bin leider kein Experte und hier kann auch
ich nicht weiterhelfen.
Mir hat die Seite „Jurathek“ sehr gut geholfen.
By fly