Vereinsrecht / Arbeitskraft einstellen - Wer darf das?

Hallo,

kann der Erste Vorstand eines Vereins selbst Personal einstellen?

Oder bedarf es da einer Vorstandssitzung mit mehrheitlichem Beschluss?

Danke :smile:

Hallo,
entscheident ist, was in der Satzung steht.
Wenn es dort so festgelegt ist, dann kann er.
KUBO

das kommt auf die art des vereines und besonders auf seine statuten an, wenn es dort nicht
definitiv erlaubt ist, bekommt dieser vorstand des vereins bei komplikationen probleme

(wie der verein die wandervögel die haben sich in 2 hälften zerstritten, weil die eine hälfte
wollte nur noch wandern)

Hallo,

das muss alles in der Satzung Ihres Vereins geregelt sein. Sonst schauen Sie in Ruhe mal bei Google. Redmark kann ich da auch wärmstens empfehlen.

MfG

Robert Fritzlar
Vorstandsvorsitzender
CPO-TEAM DEUTSCHLAND e.V.
www.cpo-team.de

Hallo,

die Frage ist, ob es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt oder um einen bezahlten Job. In erster Variante ist eigentlich kein Beschluss nötig, sondern nur eine kurze Info an die anderen Vorstandsmitglieder und eine schriftliche Vereinbarung mit der „eingestellten“ Person
eingestellt mit mehrheitlichen Beschluss kenne ich nicht. Dennoch sollte in der Satzung nachgeschaut werden, ob diesbezüglich nicht doch etwas anderes festgelegt wurde.
Mfg

Satzung regelt nichts
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Leider steht bei uns noch nichts in der Satzung. Es ist der erste Arbeitnehmer der eingestellt wird. Es wird ein Midi-Job sein. Dagegen haben wir nur einer aus der Vorstandschaft etwas. Die restlichen Mitglieder sind alle dafür. Es stellt sich nun halt nur die Frage wie man das alles auch rechtlich richtig macht…

Grüße

Hallo,
dann ist es einfach. Vorstandssitzung einberufen und alle rechtlichen Schritte beachten. Kann auch in dieser Vorstandssitzung nur um dieses eine Thema gehen. Dann muss abgestimmt werden. Die Mehrheit reicht aus.
Mfg

Vielen Dank, jetzt sind alle Unklarheiten beseitigt :smile:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Vogel im Walde,
es kommt immer drauf an wie es in der Satzung geregelt ist.
In der Regel werden wichtige Funktionäre von der öffentlichen Mitgliederversammlung bestimmt.
Aber wie gesagt, wenn die Satzung es zulässt, das der Vorstand ein Mitglied in das Gremium wählt, dann ist es kein Problem.

Aber das Mitglied z.B. in einem Verein kann ja unter zustimmung des Gremiums bzw. des Vorstands bis zur nächsten Mitgliederversammlung bzw. Jahreshauptversammlung einfach so kommen und mithelfen.
In der heutigen Zeit sind freiwillige Helfer ja immer willkomen.

LG Amducias

Hallo,

tut mir leid ich bin Anfänger auf diesem Gebiet, bitte entschuldige das ich nicht helfen konnte.

Danke

Biljana
www.kinder-frauenhaus.de

Hallo Herr Vogel,

eigentlich sollte ich Ihnen auf Ihre Frage eine Antwort geben, aber hier bin ich leider nicht richtige.

Bitte um Verständnis.

Jarju