Vereinsrecht - Athletensprecher

Hallo zusammen, ich hoffe ich bin hier richtig

Sind öffentliche Vereine dazu verpflichtet die Stelle eines Atheltensprechers zu besetzen?

In dem Verein wird Profisport betrieben. Wenn ja woraus leitet sich diese/r Pflicht / Anspruch ab?
Muss das in der Satzung des Vereins stehen? gibt es ein Gesetz welches derartiges regelt?

Und wo kann ein entsprechender antrag gestellt werden zur Wahl eines solchen Athletensprechers?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen
Vielen Dank

Der Verein regelt in seiner Satzung zum einen die Tatsachen welchen die paar Paragrafen die das BGB hier für zwingend erachtet. Ansonsten kann der Verein alles Sinnige /wie oft unsinnige regeln, das er für seine Vereinstätigkeit als notwendig erachtet, soweit dies nicht mit übergeordnete Gesetzen und Verordnungen im Widerspruch steht.

Hinsichtlich der Zusammensetzung des Vorstandes gibt es im BGB keine Präferenzen. Schließlich bestimmt die Mitgliederversammlung die Zusammensetzung des Vorstandes, Revisionskommission etc.

Soweit ein Athletensprechen gewählt werden soll, kann dieser Vorschlag dem Vorstand, oder im Rahmen einer Mitgliderversammlung dieser direkt, als Vorschlag unterbreitet werden. Soeit der Vorschlag zur Wahl angenommen wird und ein satzungsgemäßer Beschluss zustande kommt, ist der neueSprecher gewählt. Es kommt jedoch auf den bisherigen Wortlaut der Satzung an um sagen zu können, ob vorab eine Satzungsänderung herbeigeführt werden muss (um evtl. erst das Amt des Athletensprechers zu schaffen) oder ob es in der Satzung eine Klausel gibt die den Rahmen für eine Wahl weiterer Organschafter zulässt.

Vorstehendes gilt für den Verein im allgemeinen. Speziellere Aussagen, gerade beogen auf einem Verein des Profosportes kann ich nicht treffen. Jedoch sind derartige Vereine doch oft in Dachverbänden organisiert. Vielleicht kann man da weiterhelfen…