Vereinsrecht: Aufbewahrung Aufnahmeantrag?

Hallo,

Ich hätte hier eine, bzw mehrere Fragen zu einer etwas kuriosen Geschichte. Und zwar geht es darum, dass kürzlich ich in einen kleineren Streit mit meiner Ex-Freundin geraten bin.
Zu Zeiten, in denen wir noch zusammen waren, gründete sie mit einigen anderen Personen einen Tanzverein. Dieser wuchs recht schnell und irgendwann fragte sie mich, ob ich denn nicht auch Mitglied werden wolle. Da ich keinen Sinn sah, lehnte ich ab, meinte aber auf Drängen ihrerseits, dass sie mich anmelden kann, wenns unbedingt sein muss. Danach war die Sache für mich gegessen, denn ich dachte letztendlich müsste ich ja noch eine Unterschrift drunter setzen, wozu es aber nie kam.
Wies eben so is, sind wir im Streit auseinander gegangen. Vor einigen Tagen erhielt ich nun eine E-Mail von ihr (Kassenwärtin des Vereins) in der sie mich förmlichst um meine Kontodaten bittet, um den Jahresbeitrag fürs neue Jahr abzubuchen. Natürlich gings hin und her und da ich mich im Recht fühle, seh ichs nicht ein den Beitrag zu zahlen, unabhängig davon ob ich es könnte.
Jetzt kommen die teils rechtlichen Fragen:

1: Hat ein Verein die Pflicht Aufnahmeanträge aufzubewahren? (zwecks Unterschriftsnachweis)
2: Wenn nicht, wer sitzt am längeren Hebel? (ZwangsvollstreckungZahlung verweigern)
3: Bin ich im Recht?

Schonmal danke für die Antworten =)

Gruß David

Ein gemeinnütziger Verein unterliegt denn allgemeinen gesetzlichen Richtlinien in dem Fall.

Erstmal greift §63 AO, und nach §147 AO ist die Aufbewahrungsfrist für solche Unterlagen mindestens sechs Jahre, wenn nicht gar 10 Jahre.

Ein Verein sollte natürlich darüber hinaus den Antrag im eigenen Interesse im Falle von Rechtsstreitereien länger aufheben.

Sorry, aber da kann ich dir nicht weiterhelfen…

Hallo David,

ich bin kein Jurist, aber grundsätzlich kann ein Vertrag sogar per Handschlag zustande kommen. Allerdings ergibt sich dabei hinterher das Problem der Beweisbarkeit. Daher bist du klar am längeren Hebel. Ohne Unterschrift von dir kannst du behaupten, nie Mitglied gewesen zu sein. Der Verein müsste dir das Gegenteil beweisen, wenn er das Geld eintreiben wollte. Evtl. reicht aber ja einfach eine Mail oder ein Anruf :wink:

Viele Grüße

Hallo David,

da kein Aufnahmeantrag mit deiner Unterschrift existiert, bist du formal auch nie dem Verein beigetreten. Wenn du dir sicher bist, dass keine Dokument mit deiner Unterschrift existiert, würde ich mich weigern zu zahlen, und notfalls deiner Exfreundin den Begriff „Urkundenfälschung“ an den Kopf werfen, falls irgendjemand deiner Unterschrift kopiert haben sollte. Mir scheint dieser „Disput“ auch eher privater Natur, und hat weniger mit dem Verein an für sich zu tun. Ich selbst hatte damals negative Erfahrungen mit einem dubiosen Verein gemacht, und könnte mehr diesbezüglich erzählen. Ich bin auch kein Rechtsanwalt, daher sind auch meine Tips mit Vorbehalt zu genießen.

Ich hoffe, dass ich dir ein wenig weiterhelfen konnte, und dass sich dein „Problem“ von alleine löst. Geht lieber in Frieden auseinander, das erspart beiden Zeit und Nerven…:wink:)

Gruß

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Vorsicht.

Bevor jetzt alle Leser austesten, ob ihr Verein die Aufnahmeanträge ordentlich aufbewahrt, und -falls nicht- mal eben die Beitragszahlung verweigern:

Einfach nur „keine Unterschrift -> kein Beitrag“ ist etwas einfach. Ein Verein ist kein Fitnesstudio.

Das Argument kann ja nur sein „Ich wusste nichts davon/wollte gar nicht im Verein sein.“ Das funktioniert, wenn man eine reine Karteileiche, also in diesem Verein nicht aktiv ist.

Wenn du aber mit deiner damaligen Freundin dort getanzt hast und der Verein das nachweisen kann, dann wird man im Zweifel annehmen, dass du Vereinsmitglied warst, fehlende Unterschrift hin, Aufbewahrungsfrist her, vermutlich auch dann, wenn du nachweisen kannst, dass du nie etwas unterschrieben hast.

Der Nachweis ist vor allem in den Vereinen leicht, in denen man an Wettkämpfen teilnimmt. Da gibt es Wettkampflizenzen, Spielberichte, Teilnehmerlisten, alles ganz offiziell und mit Stempel - Ein Fussballer der z.B. auf Spielberichten auftaucht, kann schlecht geltend machen, er wäre gar nicht im Verein gewesen, selbst wenn er nie einen Antrag ausgefüllt hat.

Grüsse

Jus18