Vereinsrecht - Aufbewahrungsfrist

der Verein ist vor drei Jahren erloschen - also auch aus dem Vereinsregister gelöscht worden - wie lange müssen die Unterlagen (Satzung, Bankauszüge u.s.w.) aufbewahrt werden???

Hi
mW gelten die „üblichen“ Aufbewahrungsfristen.
Steuerunterlagen z.B. 10 Jahre.
Gruß
HaweThie