Vereinsrecht - Aufnahmesperre

Hallo allerseits,

meine vollkommen fiktive Frage ist, ob in einem eingetragenen Verein der Vorstand entscheiden kann, dass eine Abteilung keine Mitglieder mehr aufnehmen kann.

In der Satzung heißt es: „Die Mitgliedschaft ist im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten weder nach der Zahl noch nach anderen Gesichtspunkten beschränkt.“

Angenommen die Sperre ist nicht damit begründet, dass die Abteilung keine Kapazitäten mehr hat. Vielmehr möchte der Vorstand die Abteilung mittelfristig auflösen. Es soll in diesem Fall nicht unmittelbar bevorstehen, möglicherweise will der Vorstand aber auch die Abteilung bzw. den Widerstand von dort schwächen.

Die Frage ist also, ob der Vorstand grundsätzlich so eine Sperre ohne einschlägige Grundlage in der Satzung beschließen darf. Zudem ob in diesem speziellen Fall die Satzung dies nicht ausdrücklich verbietet.

Vielen Dank!

Stell doch einfaach erstmal einen Aufnahmenatrag ohne ANgabe der Abteilung, dem muß stattgegebem werden, wenn die Satzung dies nicht verbietet.

Dann geht es im nächsten Schritt um die betreffende Abteilung …

Da muß dann eigentlich die Abteilung entscheiden, oder die Mitfliederversammlung beschließt bzw. hat dazu bereits entschieden.

Hallo,
die Satzung ist die Grundlage für das Handeln des Vereins. Da der Vorstand ein Organ des Vereins ist und mit der Führung der Geschäfte des Vereins zwischen den Mitgliederversammlungen beauftragt ist, hat er sich selbstverständlich auch an die Satzung zu halten. Da gibt es auch keine Ausnahme. Natürlich kann der Vorstand eine MV einberufen und - mit einer entsprechenden Begründung - die Änderung der Satzung beantragen. Bei entsprechender Überzeugungsarbeit kann das ja auch gelingen.
Letztendlich kann es ja aber nicht Sinn der Vorstandsarbeit sein, gegen seine Migtlieder zu arbeiten. Jede Entscheidung muss sich also daran messen lassen, ob sie dem Wohle des Vereins dient, also auch dem Satzungszweck entspricht. Sollte also der Satzungszweck nicht mehr zu erfüllen sein, weil einzelne Bestimmungen in der Satzung nicht passen, so ist ja eine Änderung sicher den Mitgliedern zu vermitteln. Vermutlich sind die Hürden für eine Satzungsänderung - wie allgemein üblich - recht hoch angesetzt, aber das ist dann halt Pech für den Vorstand.
Es klingt in der Frage auch nicht unbedingt nur nach einer rein hypotetischen Frage, wozu sollte man diese stellen, wenn sie nicht einen gewissen Hintergrund hat ? Ich höre ein gewisses machtpolitisches Taktieren heraus. Ein Vorstand, der mit seinen Mitglieder nicht offen kommunizieren kann - und so scheint es ja - sollte sehr vorsichtig sein. Denn es werden auch immer wieder Vorstände von ihrer Mitgliederschaft abgewählt :wink:
Viele Grüße,
Friedemann.

Ich könnte mir eine absolut defizitäre Abteilung vorstellen. Und einen Vorstand der das Defizit, mit noch mehr Mitgliedern in der Abteilung, weiter erhöht bzw. verfestigt sieht. Oder eine Halle die so desolat ist, dass man sie nicht mehr sanieren kann und die Mitglieder dieser Abteilung stehen über kurz oder lang auf der Straße, weil der Verein kein Geld für einen Neubau hat. Da will man sich halt die vereinsschädigende Presse sparen.
Ich sehe da vieles, was im Sinne des Vereins und auch satzungskonform sein kann.

vnA

Hallo

wer lesen kann, der lese. Du schreibst es doch selbst:

In der Satzung heißt es: „Die Mitgliedschaft ist im Rahmen der
bestehenden Möglichkeiten weder nach der Zahl noch nach
anderen Gesichtspunkten beschränkt.“

im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten ist der limitierende faktor.

Angenommen die Sperre ist nicht damit begründet, dass die
Abteilung keine Kapazitäten mehr hat.

d. h. die bestehenden Möglichkeiten sind ausgeschöpft …

Die Frage ist also, ob der Vorstand grundsätzlich so eine
Sperre ohne einschlägige Grundlage in der Satzung beschließen
darf. Zudem ob in diesem speziellen Fall die Satzung dies
nicht ausdrücklich verbietet.

Die Grundlage ist doch da mit obigem Satz.

Man kann höchstens darüber streiten, ab wann denn die bestehenden Möglichkeiten erschöpft sind, sprich wer das festlegt. Aber wenn das nicht der Vorstand macht darf, wer dann?

Gruß
Dan

Die Frage läßt sich, ohne die Satzung in Gänze zu kennen, nicht beantworten.
In einer meiner Vereinssatzungen steht z.B., daß der Vorstand ohne Angabe von Gründen einen Aufnahmeantrag ablehnen kann. Eine solche Regelung ist auch durchaus sinnvoll.
Grundsätzlich sind Aufnahmestops natürlich zulässig, auch wenn das in der Satzung nicht ausdrücklch geregelt oder sogar verboten ist. Wenn z.B. ein Sportbetrieb wegen Überfüllung gar nicht mehr möglich ist oder bei bestimmten Sportarten dadurch sogar eine Gefahr besteht (z.B. Rollkunstläufer bekommen wegen Platzmangel die Rollschuhe der anderen Läufer ins Gesicht), dann muß sogar die Aufnahme abgelehnt werden, um den Satzungszweck überhaupt noch erfüllen zu können.

Hallo MalneFrage,
für die Aufnahme oder Nichtaufnahme von Mitgliedern ist das nach Satzung vorgesehene Organ -Mitgliederversammlung oder Vorstand- zuständig.
Nur wenn dem Vorstand diese Befugnis durch die Satzung übertragen ist, kann er darüber entscheiden.
Ebenso verhält es sich für die Frage der Auflösung einer Abteilung.
Sollten die Mitglieder den Eindruck bekommen, der Vorstand wolle ihre Abteilung „austrocknen“, sollten Sie ihn direkt darauf ansprechen, entweder in einer Mitglieder- oder einer Abteilungsversammlung.
Gruß
B. Kaufmann