Wenn ein Beschluss durch die Mitgliederversammlung im Rahmen einer angestrebten Satzungsänderung beschlossen wird, die Satzungsänderung an sich aber durch einen Formfehler nicht vom Amtsgericht angenommen wird, ist dieser Beschluss (weil er eigentlich nicht Satzungs- sondern nur Beitragsordnungsrelevant gewesen wäre, das zu dem Zeitpunkt aber dem Vorstand noch nicht bekannt war) dann trotzdem gültig oder ungültig?
In der MV wird nach einen Tagesordung vorgegangen und zu den Punkten werden nach und nach Beschlüsse gefaßt. Selbstverständlich sind alle diese Beschlüsse für sich erstmal gültig. Wird ein die Satzung betreffener nachher wg Gesetzeswidrigkeit aufgehoben, bleiben die anderen, die nicht mit der Satzung zu tun haben, natürlich bestehen.
Ciao Ricco
Hallo,
Aufgrund welchen Formfehlers wurde denn vom AG die Eintragung abgelehnt (mal abgesehn davon, dass es überhaupt keine Eintragungsgrundlage gab)?
ml.