Vereinsrecht - einige Fragen zur Gründung

Hallo,

habe einige Fragen zur Gründung eines gemeinnützigen und eingetragenen Vereins:

1.) Wer beschließt die Satzung und wählt die Vorstandschaft? ALLE Anwesenden der Gründungsversammlung, incl. Presse, Bürgermeister und Co.? Oder nur die Gründungsmitglieder? Wer sollte im Hinblick darauf dann auf der Anwesenheitsliste dann unterschreiben? Bzw ist dann eine Anwesenheitsliste nötig?

2.) Wer ist Gründungsmitglied? Ist ein Gründungsmitglied erst dann Gründungsmitglied, wenn er bei der Gründungsversammlung anwesend ist UND dann AUF DER SATZUNG UNTERSCHREIBT? Bzw. anders rum, wer nicht auf der Satzung unterschreibt ist kein Gründungsmitglied? Müssen bei Gründungsmitgliedern unter 18 Jahren die Eltern mit unterschreiben?

Danke im Voraus,

Flo

Es braucht ein Gründungsprotokoll, darin stehen alle Vereinsmitglieder, die müssen auch unterschreiben. Eintragen muss ein Notar.

HH

Die Satzung wird nur von den eingetragenen Mitgliedern beschlossen.
In der Anwesenheitsliste werden Gäste gesondert aufgeführt.
Anwesenheitsliste ist nötig.
Gründungsmitglied ist der der die beim Vereinsregister eingerichte Satzung unterschrieben hat. es muss die Einladung und das Protokoll mit eingereicht werden. Das alles muss ein Notar beim Amtsgericht erledigen. Dies muss dann der neu gewählte Vorstand veranlassen.
Zur letzten Frage kann ich keine Antwort geben
Viel Erfolg

Vier Aussagen - Drei davon sind falsch!

Es braucht ein Gründungsprotokoll, darin stehen alle
Vereinsmitglieder, die müssen auch unterschreiben. Eintragen
muss ein Notar.

Hallo,

Es bedarf eines Gründungsprotokoll aus welchem sich die Gründung des Vereins nach Annahme/Abstimmung über die Satzung, Wahl des Vorstandes (auch AnnahMe des Amtes) ergibt. Dieses Protokoll ist in Abschrift zusammen mit einer Abschrift der Satzung - auf welcher mindestens 7 Gründungsmitglieder unterschrieben haben müssen - zusammen mit der Teilnehmerliste (auch hier reichen die Gründungsmitglieder) dem zust. Amtsgericht - Vereinsregistergericht - zusammen mit der Anmeldung des Vereins und des Vorstandes einzureichen. Anmelden muss der gewählte Vorstand in Vertretungsberechtigter Anzahl. Die Unterschriften auf der Anmeldung müssen öffentlich beglaubigt sein (Notar). Eingetragen wird der Verein dann durch das Vereinsregistergericht.

Weder müssen im Versammlungsprotokoll die anwesenden Gründungsmitglieder namentlich aufgeführt sein (inder Anzahl schon) , noch müssen diese das Protokoll unterschreiben. Unterschrieben werden sollte dies natürlich durch den in der Gründungsversammlung bestimmten Schriftführer und dem Versammlungsleiter, später durch die gemäß Satzung bestimmten Personen.

Im Internet finden sich einige gute Leitfäden zur Vereinsgründung. Einfach mal schauen.

ml.

Vorstand und Satzung werden durch die Gründungsmitglieder beschlossen. Nicht jeder Anwesende wird den Verein mitbegründen wollen, beispielsweise die Pressemenschen wohl eher nicht.

Ob man nun darüber eine Anwesenheitsliste führt, wer Gründungsmitglied ist (Gäste sollten darauf nicht auftauchen) oder die Mitglieder die Satzung unterschreiben lässt, ist Geschmackssache. Ich würde sie explizit die Satzung mit unterschreiben lassen.

Wichtig ist eben, dass später beim Gang zum Notar dem klar wird, wer da den Verein gegründet hat und wer welche Stellung im Verein innehat. Dazu gehört eben auch, dass bei der Gründung bereits die vollständige Satzung vorhanden sein muss. Zwingende Voraussetzung für die Gründung ist, dass mindestens sieben Personen den Gründungsakt vollziehen.

Zur Errichtung eines Vereins muss man volljährig sein. Bei Kindern muss die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorhanden sein.

Was würde auf einer solchen einverständniserklärung dann zusammengefasst stehen?

Hallo Flo,
bitte trage in Google ein: „Vereinsrecht“. Dann klicke auf „Leitfaden zum Vereinsrecht“ vom Bundesminister der Justiz. Die Broschüre hat 68 Seiten u. ist eine PDF-Datei. Dort findest Du alles über den Verein.
MfG
Charly-Heinz

Hallo Flo,

den bereits vorliegenden Antworten über Vereinsgründung stimme ich zu.

MfG Alfred

Hallo,

ich werde jetzt noch mal kongret, da doch noch einige Fragen offen sind.

Sagen wir mal es „gäbe“ folgendes Beispiel: :wink:)

  • Anwesend an der Gründungsversammlung waren 36 Leute.
  • Somit haben sich 36 Leute die Anwesenheitsliste eingetragen.
  • Einen Mitgliedsantrag haben aber nur 31 Leute ausgefüllt. 
  • Diese 31 Leute haben innerhalb der Versammlung auch die Vorstandschaft gewählt, sowie die Satzung beschlossen

Muss ich die Differenz der anwesenden und wählenden Leuten als „Enthaltungen“ im Gründungsprotokoll aufführen (=5 Personen)? Müssen nun alle 36 oder 31 oder trotzdem nur 7 Leute die Satzung unterschreiben? Wer muss alles das Gründungsprotokoll unterschreiben?