Ein Vorstandsmitglied möchte nach Kassenprüfung und Entlastung Einsicht in alle Belege haben . Angeblicher Grund : Mögliche Mauschelei bei der Abrechnung . Vermutlicher Grund : Misstrauen zu säen . Beleg : Diverse Briefe mit Vorwürfen .
Ist das ein berechtigtes Anliegen zur nachträglichen Einsicht , zumal eine Haftung für ihn selbst nicht vorliegt ?
MOD: Habe Deinen Beitrag mal mit Satzzeichen und sinngebenden Vokabeln aufgefüllt.
Hallo Willi,
um den Kassenwart entlasten zu können, müssen die Vorstandsmitglieder die Belege kontrollieren können.
Gruß Michael
Hallo,
auch wenn der Mod sich schon Mühe gegeben hat, ist die Frage so nicht verständlich.
Wer hat wen entlastet? Wer hat die Kasse geprüft?
Vereinsrechtlich ist es so, dass der Vorstand inklusive Kassenwart (Finanzvorstand oder wie auch immer) von der Mitgliederversammlung entlastet wird. Dazu hat der Kassenwart einen Kassenbericht vorzulegen, der bei wenigen Mitgliedern von allen, bei einer großen Zahl von Mitgliedern von Kassenprüfern geprüft wird. Zum Kassenbericht gehören selbstverständlich alle Belege.
Hat die so beschriebene Kassenprüfung schon statt gefunden oder hat ein Vorstandsmitglied nur mal die Belege grob durchgesehen?
Ein Vorstandsmitglied ist darüber hinaus berechtigt und im Verdachtsfall auch verpflichtet, sich selbst ein Bild von der Kassenlage zu machen, auch wenn er selbst nicht für die Kasse zuständig ist. Er (oder sie) haftet ja auch für Unregelmäßigkeiten, auch wenn diese von einem anderen Vorstandsmitglied begangen wurden.
Gruß
Ewurscht
Guten Tag,
Hallo,
auch wenn der Mod sich schon Mühe gegeben hat, ist die Frage
so nicht verständlich.
Wer hat wen entlastet? Wer hat die Kasse geprüft?
Die Entlastung erfolgte bei der JHV am 31.1.2011 nach intensiver Kassenprüfung (jeder Beleg wurde einzeln überprüft)
Vereinsrechtlich ist es so, dass der Vorstand inklusive
Kassenwart (Finanzvorstand oder wie auch immer) von der
Mitgliederversammlung entlastet wird. Dazu hat der Kassenwart
einen Kassenbericht vorzulegen, der bei wenigen Mitgliedern
von allen, bei einer großen Zahl von Mitgliedern von
Kassenprüfern geprüft wird. Zum Kassenbericht gehören
selbstverständlich alle Belege.
Hat die so beschriebene Kassenprüfung schon statt gefunden
oder hat ein Vorstandsmitglied nur mal die Belege grob
durchgesehen?
Wie gesagt, das ist geschehen.
Ein Vorstandsmitglied ist darüber hinaus berechtigt und im
Verdachtsfall auch verpflichtet, sich selbst ein Bild von der
Kassenlage zu machen, auch wenn er selbst nicht für die Kasse
zuständig ist. Er (oder sie) haftet ja auch für
Unregelmäßigkeiten, auch wenn diese von einem anderen
Vorstandsmitglied begangen wurden.
Die Frage ist:
Kann dieses Vorstandsmitglied die Aushändigung aller Belege zu sich nach Hause unter Androhung möglicher (nicht definierter) Konsequenzen verlangen und das unter Verweigerung der Angabe von Gründen dafür. Darüber hinaus möchte dieses Vorstandsmitglied in gleicher Weise Belege mehrerer vergangener Jahre ausgehändigt bekommen.
Gruß
Ewurscht
Hallo Willi,
um den Kassenwart entlasten zu können, müssen die
Vorstandsmitglieder die Belege kontrollieren können.
Gruß Michael
Die Entlastung WURDE bereits erteilt (nach intensiver Prüfung durch 2 Kassenprüfer) an der JHV Ende Januar.
DANACH will ein Vorstandsmitglied OHNE Angaben von Gründen alles noch einmal prüfen und dazu die Belege AUSGEHÄNDIGT bekommen (zu sich nach Hause).
Hi, die original Belege sollten nicht aus der Hand gegeben werden!
Alle fotokopieren. Die Fotokopie in Gegenwart eines Zeugen dem Vorstandsmitglied über geben, dabei Abgleich mit den Originalen.
Sich dann Erhalt und Vollständigkeit schriftlich von Vorstandsmitglied und Zeugen bestätigen lassedn.
Selbst wenn der Vorstand dzu berechtigt ist die Belege zu überprüfen, erscheint es ein seltsames Verlangen zu sein, dies a) jetzt für mehrere Jehre zu fordern und b) die Belege mit nach Hause nehmen zu wollen.
MfG ramses90
Hallo,
…darum werd ´ ich nie einem Verein beitreten…
Aber im Ernst. Um dieses Problem aus der Welt zu schaffen hilft wohl nur eine Annäherung und nicht das Pochen auf die jeweilige Meinung. Ein Mitglied des zuständigen Leitungsorgans des Vereins möchte die Belege noch einmal einsehen. Auch nach Entlastung des Vorstandes durch die Kassenprüfen muss die Angelegenheit nicht abgeschlossen sein. Es mag immer wieder Fälle geben wo Gelder veruntreut werden und mehr als eine Person daran beteiligt ist. Das soll natürlich die Ausnahme sein. Hat das Vorstandsmitglied berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der von den Kassenprüfern vorgetragenen Daten handelt er im Sinne des Vereins und eine persönliche Haftung aus unerlaubter Handlung zulasten der Kassenprüfer/alter Vorstand kann begründet sein soweit vorsätzlich Angaben verfälscht wurden.
Das Ansinnen des Vorstandsmitgliedes wird im Verein vermutlich bekannt sein und säht ggf. Misstrauen auch unter anderen Mitgliedern. Um dem Vorstandsmitglied den Wind aus den Segeln zu nehmen sollte man ihm die Einsicht gestatten.
Die Originalbelege müssen dem Vorstandsmitglied ja nicht mit nach Hause gegeben werden. Es sollte die Möglichkeit der Einsichtnahme im Beisein eines Kassenprüfers gestattet werden.
Aber dazu bedarf es wohl ein wenig Annäherung - was mich dann wieder zu meinem ersten Satz führt.
ml.
Guten Tag,
Hallo,
…darum werd ´ ich nie einem Verein beitreten…
Aber im Ernst. Um dieses Problem aus der Welt zu schaffen
hilft wohl nur eine Annäherung und nicht das Pochen auf die
jeweilige Meinung. Ein Mitglied des zuständigen Leitungsorgans
des Vereins möchte die Belege noch einmal einsehen. Auch nach
Entlastung des Vorstandes durch die Kassenprüfen muss die
Angelegenheit nicht abgeschlossen sein. Es mag immer wieder
Fälle geben wo Gelder veruntreut werden und mehr als eine
Person daran beteiligt ist. Das soll natürlich die Ausnahme
sein. Hat das Vorstandsmitglied berechtigte Zweifel an der
Richtigkeit der von den Kassenprüfern vorgetragenen Daten
handelt er im Sinne des Vereins und eine persönliche Haftung
aus unerlaubter Handlung zulasten der Kassenprüfer/alter
Vorstand kann begründet sein soweit vorsätzlich Angaben
verfälscht wurden.
Das Ansinnen des Vorstandsmitgliedes wird im Verein vermutlich
bekannt sein und säht ggf. Misstrauen auch unter anderen
Mitgliedern. Um dem Vorstandsmitglied den Wind aus den Segeln
zu nehmen sollte man ihm die Einsicht gestatten.
Die Originalbelege müssen dem Vorstandsmitglied ja nicht mit
nach Hause gegeben werden. Es sollte die Möglichkeit der
Einsichtnahme im Beisein eines Kassenprüfers gestattet werden.
Aber dazu bedarf es wohl ein wenig Annäherung - was mich dann
wieder zu meinem ersten Satz führt.
DANKE für die Antwort.
Hier aber mal die (anonymisierte) Original-Mail, die davon ausgehen lässt, dass hier nur etwas inszeniert werden soll:
"Lieber Kassenwart,
ich möchte Dich auf das Recht des 2. Vorsitzenden kurz aufklären:
In meiner momentanen Funktion habe ich in vollem Umfang jegliche Befugnis, sämtliche Vorgänge im Verein, egal um welches Jahr es sich handelt, zu sichten.
Ich fordere Dich hiermit zum letzten Mal auf, meinem Wunsch zu entsprechen. Über weitere Schritte möchte ich in dieser Mail nicht weiter eingehen. D. h. es ist meine letzte gütliche Aufforderung.
Am Freitag, den 20.05.2011 um 17:00 Uhr möchte ich die Unterlagen hier bei mir (Straße, Ort) vorliegen haben.
Mit den besten Wünschen für Dich
2. Vors. "
ml.
DANKE für die Antwort.
Hier aber mal die (anonymisierte) Original-Mail, die davon ausgehen lässt, dass hier nur etwas inszeniert werden soll:
"Lieber Kassenwart,
ich möchte Dich auf das Recht des 2. Vorsitzenden kurz aufklären:
In meiner momentanen Funktion habe ich in vollem Umfang jegliche Befugnis, sämtliche Vorgänge im Verein, egal um welches Jahr es sich handelt, zu sichten.
Ich fordere Dich hiermit zum letzten Mal auf, meinem Wunsch zu entsprechen. Über weitere Schritte möchte ich in dieser Mail nicht weiter eingehen. D. h. es ist meine letzte gütliche Aufforderung.
Am Freitag, den 20.05.2011 um 17:00 Uhr möchte ich die Unterlagen hier bei mir (Straße, Ort) vorliegen haben.
Mit den besten Wünschen für Dich
2. Vors. "
Hi, wie ist das Amt des Kassenwarts überhaupt, ehrenamtlich oder fest angestellt oder sonstige Vergütung dafür?
Wieviel Jahre zurück verlangt Der 2. Vorsitzende das und welche Frist (wie lange) setzte er dazu, bzw. hatte der Kassenwart Zeit um in der geforderten Frist das Verlangen zu erfüllen?
Werden da auch Belege eingefordert die garnicht mehr in die Zuständigkeit des jetzigen Kassenwarts fallen oder Belge die z.B. schon 20 Jahre zurück liegen?
Die nächste Frage wäre ob überhaupt eine Bringschuld seitens des Kassenwarts besteht!
Der 20. 05. ist ja nun fast rum und die genannte Frist, 17.00h, ist verstrichen.
Der Kassenwart sollte dem Vorsitzenden ein Fax mit einer stichhaltigen Begründung senden, warum es ihm nicht möglich war, die Belege zum geforderten Zeitpunkt beizubringen.
Eine weitere Frist seinerseits nennen und sich zwischenzeitlich, unter Beantwortung der oben genannten Fragen, anwaltlichen Rat einholen.
MfG ramses90
Hallo,
danke für die Aufklärung (siehe Antwort auf meine Antwort). Das macht das ganze wesentlich transparenter.
Wie weiter oben beschrieben, besteht im Grundsatz das Recht des Vorstandsmitgliedes, sich auch alte Belege anzusehen. Für dieses Recht macht es keinen Unterschied, ob die Kasse bereits geprüft und die Entlastund stattgefunden hat. Es macht allerdings sehr wohl einen Unterschied für mögliche vereinsrechtliche Konsequenzen aus „unsauberer“ Buchführung.
Wenn ich mich recht entsinne, besteht allerdings kein Anspruch, sich alle Belege nach Hause schicken zu lassen (vergleichbare Rechtsprechung gibt es zum Wohnungseigentumsrecht, zum Recht der Aktiengesellschaft und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Es besteht lediglich das Recht, die Belege auf der Geschäftsstelle einzusehen und ggfls. Kopien anzufertigen.
Die (fiktive) Mail lässt vermuten, dass das Tischtuch zwischen den Vorstandsmitgliedern bereits zerschnitten ist. Es ist aus meiner Sicht daher anzuraten, zum einen das Einsichtsrecht zu den üblichen Öffnungszeiten der Geschäftsstelle des Vereins schriftlich einzuräumen und andererseits in den Vereinsstatuten zu prüfen, ob und ggfls. wie eine außerordentliche Mitgliederversammlung wegen Neuwahl des Vorstandes anberaumt werden kann.
Gruß
Ewurscht
Guten Tag,
Das ist der neueste Stand (nach Ultimatum):
"Hallo Kassenwart,
… tja, Zeit ist abgelaufen. Dann halt auf dem anderen Weg.
Termine machen wir nach Einsicht der Akten.
Mit den besten Wünschen für Dich.
- Vors."
Hallo,
dreht der Vorstandsvorsitzende denn nur Däumchen und schaut sich das alles nur teilnahmslos an?
Aus wievielen Mitglieder besteht denn der Vorstand insgesamt und welche Stellung nehmen die anderen zu dem Problem das sich hier weiter anbahnt?
ml.