Vereinsrecht Gemeinnützigkeit

Hallo,

nehmen wir einen fiktiven Verein (e.V. gemeinnützig anerkannt). Dieser hat sich im Laufe der Jahre div. Ausrüstung angeschafft um für die Durchführung der eingenen Festivitäten (Sommerfest, Maifest usw.) besser gerüstet zu sein, bzw. unabhängiger zu sein. Nehmen wir an, neben einer Friteuse sind auch Bierkrüge und Bierbänke/Tische angeschafft worden.

Kann nun der Verein diese Ausrüstung gegen eine kleine Gebühr an Nichtvereinsmitglieder ausleihen? Kann der Verein dafür auch Werbung machen (Internet,…) oder kann das dann eine Auswirkung auf die Gemeinnützigkeit haben? Und nur um das nochmal deutlich zu machen: Der Verein macht viele Aktionen (Ausflug, Wanderungen,…) das Verleihgeschäft ist nicht die einzigste noch die Haupttätigkeit!

Grüße

Servus,

grundsätzlich ist die Gemeinnützigkeit nicht durch einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gefährdet. Wenn die daraus erzielten Mittelzuflüsse zur Finanzierung der satzungsgemäßen Tätigkeit des Vereins verwendet werden, und wenn diese Tätigkeit bereits daraufhin geprüft worden ist, ob sie gemeinnützig ist, macht es nichts, wenn die Mittel dafür u.a. durch entgeltlichen Verleih der beschriebenen Dinge beschafft werden.

Vgl. dazu z.B. das DRK, das sich u.a. durch Verkauf von Blutkonserven und gebrauchter Kleidung, beides im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes, finanziert.

Kritisch würde ich es sehen, wenn der Zusammenhang zwischen der Mittelbeschaffung durch entgeltlichen Verleih von Biergartenmöbeln und der Verwendung dieser Mittel für die Tätigkeit im Sinn der Vereinsziele nicht eindeutig ist - z.B. dann, wenn gleichzeitig mit Aufnahme der Vermietung die Pauschalsätze für Aufwandsersatz von Vereinsmitgliedern oder -funktionären erhöht werden.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Danke für diese sehr schöne Erklärung