Vereinsrecht: Geschaeftsfuehrung im Ausland?

Ich habe eine Frage zum Vereinsrecht.

Kann ein in Deutschland registrierter Verein, mit Sitz in Deutschland, die Geschaeftsfuehrung im europaeischen Ausland haben?

Oder kann es denn Probleme geben, mit der Anerkennung der Gemeinnuetzigkeit?

Hoffe jemand kann helfen…

Hallo!
Ich bin mir nicht sicher aber meiner Meinung nach hat eine Gemeinnützigkeit nichts mit dem Sitz des Vorstandes zu tun.

Die folgenden Voraussetzungen müssen für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft erfüllt sein:
1.Die Körperschaft muss gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
2.Der Zweck muss selbstlos, ausschließlich und unmittelbar verfolgt werden.
3.Alle Voraussetzungen der Steuerbegünstigung müssen aus der Satzung ersichtlich sein. Die Satzung muss auch die Art der Zweckverwirklichung angeben.
4.Die Satzung muss eine Regelung enthalten, dass das Vermögen der Körperschaft bei Auflösung oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke auch zukünftig für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird (sog. Anfallklausel).
5.Die tatsächliche Geschäftsführung muss der Satzung entsprechen.

Daher glaube ich nicht, dass es etwas mit dem Wohnort des Vorstandes zu tun hat. Als Sicherheit beim Amtsgericht, Abteilung Vereinsregistrierung oder Finanzamt nachfragen. Beim Amtsgericht helfen sie i.d.R. gerne bei solchen Fragen!

Hoffe geholfen zu haben!

Hallo,
Vorstand und Geschäftsführung können getrennt laufen. Es gibt also einen geschäftsführenden Vorstand, der die Kasse hat und gleichzeitig haftet oder nur einen Vorstand und einen Kassierer, der also die Geschäfte führt aber nicht haftet, sondern eben der Vorstand, wenn z.B. das Geld nicht stimmt oder keine Steuern bezahlt wurden. Wenn es das ist, was Sie mit Geschäft meinen.
Es ist sehr schwierig die Gemeinnützigkeit anerkannt zu bekommen aber natürlich für jeden Verein begehrenswert, da mehr Geld reinkommt, wenn die Zuwendungen steuerlich geltend gemacht werden können.
Es ist eher problematisch, wenn das Vereinskonto nur im Ausland geführt ist, denke ich mal. Da hat das Finanzamt bestimmt was gegen. Aber das dürfte sicher nicht das Problem sein, oder? Ihre Frage ist etwas ungenau.

Da kann ich leider nicht helfen

Gruß Herbert

Hallo
Da hebe ich keine Erfahrung.
Aber ich denke, dass die Gemeinnützigkeit ja von Finanzamt bestätigt wird, sich also nur auf das Inland beziehen kann.

mfg
hermann 36

Hallo
Da hebe ich keine Erfahrung.
Aber ich denke, dass die Gemeinnützigkeit ja von Finanzamt bestätigt wird, sich also nur auf das Inland beziehen kann.

mfg
hermann 36.

Da kann ich leider nicht helfen
LG
Winfried

Kann ich Dir leider nicht beantworten.
Stephan

Dank für das wer-weiss-was-Vertrauen - aber in dieser Frage kann ich nicht helfen.
Folgender Hinweis:

  • der erste Teil der Frage kann EU-Recht berühren
  • der zweite Teil ist Frage des zuständigen deutschen Finanzamts.
    Beste Grüße - und sorry für dieses Mal.

Es tut mir herzlich leid aber zu diesem Thema kann ich leider keinen Tipp geben. Vielleicht das nächste Mal wieder. Gruße Moka42

Hallo,
darüber weiß ich leider nichts. Tut mir leid.
Gruß
W. E.

Hallo Fred44,
Da stecken mindestens zwei Fragen drin. Der Schwerpunkt liegt auf Gemeinnützigkeit. Ich sehe ein Problem bei den Steuern: http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fensteuergesetz_…
Die Geschäftsführung bezieht Gelder, die steuerlich zu behandeln sind. Diese Frage muß beim Finanzamt geklärt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Polakowski (Felsenstein)

Hallo Fred44,
ich ergänze meinen Beitrag noch um diesen Link:
http://www.wir-im-sport.de/vibss/live/vibssinhalte/s…
Er bezieht sich auf den Vereinssitz und er zeigt, wie genau das Vereinsrecht angewendet wird. Es besteht die Gefahr, dass aufgrund der im Ausland stattfinden Aktivitäten der Geschäftsführung, der tatsächliche Sitz des Vereins, als „Doppelsitz“ des Vereins interpretiert werden kann. Insgesamt halte ich die Gemeinnützigkeit eines Vereins, in der geschilderten Situation, für stark gefährdet. Auch im Hinblick, was die Transparenz anbelangt. Selbst, wenn die Möglichkeit bestehen würde die Geschäftsführung ins Ausland zu verlegen, würde ich davon Abstand nehmen, um auf der sicheren Seite zu sein. Die ständige Gradwanderung bei der Gemeinnützigkeit wäre zu risikoreich.

Beste Grüße
Frank Polakowski (Felsenstein)

Hallo Fred44,

ich bin leider kein Experte und bei dieser Frage kann ich auch nicht weiterhelfen.
Möglicherweise findest Du/Sie Hilfe unter Jurathek.
Dieses Portal hat auch mir weitergeholfen.
By
fly

Da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.
mfg aus Etelsen
manfred köster

Grundsätzlich muss der Zugang zu den Bücher am Sitz
des Vereins stattfinden. d.h. in der BRD