Hallo!
Ich bin mir nicht sicher aber meiner Meinung nach hat eine Gemeinnützigkeit nichts mit dem Sitz des Vorstandes zu tun.
Die folgenden Voraussetzungen müssen für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft erfüllt sein:
1.Die Körperschaft muss gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
2.Der Zweck muss selbstlos, ausschließlich und unmittelbar verfolgt werden.
3.Alle Voraussetzungen der Steuerbegünstigung müssen aus der Satzung ersichtlich sein. Die Satzung muss auch die Art der Zweckverwirklichung angeben.
4.Die Satzung muss eine Regelung enthalten, dass das Vermögen der Körperschaft bei Auflösung oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke auch zukünftig für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird (sog. Anfallklausel).
5.Die tatsächliche Geschäftsführung muss der Satzung entsprechen.
Daher glaube ich nicht, dass es etwas mit dem Wohnort des Vorstandes zu tun hat. Als Sicherheit beim Amtsgericht, Abteilung Vereinsregistrierung oder Finanzamt nachfragen. Beim Amtsgericht helfen sie i.d.R. gerne bei solchen Fragen!
Hallo,
Vorstand und Geschäftsführung können getrennt laufen. Es gibt also einen geschäftsführenden Vorstand, der die Kasse hat und gleichzeitig haftet oder nur einen Vorstand und einen Kassierer, der also die Geschäfte führt aber nicht haftet, sondern eben der Vorstand, wenn z.B. das Geld nicht stimmt oder keine Steuern bezahlt wurden. Wenn es das ist, was Sie mit Geschäft meinen.
Es ist sehr schwierig die Gemeinnützigkeit anerkannt zu bekommen aber natürlich für jeden Verein begehrenswert, da mehr Geld reinkommt, wenn die Zuwendungen steuerlich geltend gemacht werden können.
Es ist eher problematisch, wenn das Vereinskonto nur im Ausland geführt ist, denke ich mal. Da hat das Finanzamt bestimmt was gegen. Aber das dürfte sicher nicht das Problem sein, oder? Ihre Frage ist etwas ungenau.
Hallo
Da hebe ich keine Erfahrung.
Aber ich denke, dass die Gemeinnützigkeit ja von Finanzamt bestätigt wird, sich also nur auf das Inland beziehen kann.
Hallo
Da hebe ich keine Erfahrung.
Aber ich denke, dass die Gemeinnützigkeit ja von Finanzamt bestätigt wird, sich also nur auf das Inland beziehen kann.
Hallo Fred44,
Da stecken mindestens zwei Fragen drin. Der Schwerpunkt liegt auf Gemeinnützigkeit. Ich sehe ein Problem bei den Steuern: http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fensteuergesetz_…
Die Geschäftsführung bezieht Gelder, die steuerlich zu behandeln sind. Diese Frage muß beim Finanzamt geklärt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Polakowski (Felsenstein)
Hallo Fred44,
ich ergänze meinen Beitrag noch um diesen Link: http://www.wir-im-sport.de/vibss/live/vibssinhalte/s…
Er bezieht sich auf den Vereinssitz und er zeigt, wie genau das Vereinsrecht angewendet wird. Es besteht die Gefahr, dass aufgrund der im Ausland stattfinden Aktivitäten der Geschäftsführung, der tatsächliche Sitz des Vereins, als „Doppelsitz“ des Vereins interpretiert werden kann. Insgesamt halte ich die Gemeinnützigkeit eines Vereins, in der geschilderten Situation, für stark gefährdet. Auch im Hinblick, was die Transparenz anbelangt. Selbst, wenn die Möglichkeit bestehen würde die Geschäftsführung ins Ausland zu verlegen, würde ich davon Abstand nehmen, um auf der sicheren Seite zu sein. Die ständige Gradwanderung bei der Gemeinnützigkeit wäre zu risikoreich.
ich bin leider kein Experte und bei dieser Frage kann ich auch nicht weiterhelfen.
Möglicherweise findest Du/Sie Hilfe unter Jurathek.
Dieses Portal hat auch mir weitergeholfen.
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