Vereinsrecht Gründung

Liebe/-r Experte/-in,
ist das Gründungsdatum eines Vereines immer der Tag, an dem eine Satzung geschrieben wurde? Oder kann man als Gründungsdatum auch den Zeitpunkt sehen, an dem Leute sich zum ersten Mal zu dieser Aktivität zusammentaten?
Beispiel: Einige Leute spielen öffentlich Theater, gründen aber erst Jahre später eine Theatergruppe mit Satzung.

Hallo

die Gründung eines Vereins erfordert die dahingehende vertragliche Einiung.

Der Gründungsakt ist daher die Satzungsfeststellung.

Rein theoretisch wäre auch möglich, dass die Theatergruppe eine mündliche Satzungs hatte, die aber für einen rechtsfähigen (im Vereinsregister eingetragenen) Verein niedergeschrieben sein muss.

Die mündliche Satzung hätte zumindest Zweck, NAmen und Sitz des Vereins enthalten müssen.

Das ist natürlich alles sehr sehr unglaubwürdig.

Gruß

Jörg

Hallo Franz,

das Gründungsdatum ist das Datum der Gründung der Vereinigung/Gruppe (mindestens 3 Personen).
Davon zu unterscheiden ist das „Datum der Errichtung der Satzung“, also das Datum, an dem die Satzung geschrieben und von den Mitgliedern unterschrieben wurde.
Das Gründungsdatum fällt mit dem Satzungserrichtungsdatum zusammen, wenn ein Verein erstmals gegründet wird und gleichzeitig seine Satzung erstellt und verabschiedet wird (meist, wenn der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll).
Es gibt aber auch Vereine, die nicht im Vereinsregister eingetragen sind - und dies auch nicht werden wollen.

Gruß
B. Kaufmann

Hallo Franz X.,
die Gründung eines e.V. ist etwas kompliziert und im einzelnen im BGB geregelt. Rechtsfähigkeit erhält ein solcher Verein durch die Eintragung ins Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts.
Den Gründungszeitpunkt eines nicht eingetragenen Vereins bestimmen sie selbst. Setzen Sie sich zusammen und klären Sinn und Zweck, wählen einen Vorstand und sagen, ab wann sie unter welchem Namen ein Verein sind.

Im übrigen weicht das Gründungsdatum oft von rechtlichen Grundsätzen ab. Vielfach geht einer offiziellen Vereinsgründung ein jahrelanges inoffzielles Planen voraus. Wenn Sie irgengein Jubiläum feiern wollen, suchen Sie sich einen Zeitpunkt aus: Offiziell oder erstes informelles Treffen.

Gruß
hgf

Hallo Herr Schmid,

zur Beantwortung Ihrer Frage zitiere ich die wichtigsten Schritte aus dem Buch „Mein Verein“

  1. finden sie mindestens sieben Gleichgesinnte
    2.Erstellen Sie eine Satzung
  2. Erstellen sie ggf Richtlinien und Ordnungen für Ihren Verein.
  3. Laden Sie zur Gründungsversammlung ein und führen diese protkollfest durch.

Ihre Frage sollte mit Pkt. 4 beantwortet sein.
Die rechtlichen Vorschriften zur Vereinsgründung sind im BGB Paragraf 55 bis 79 beschrieben.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben und wünsche für die Vereinsgründung viel Glück.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Eißner

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

F. X. Schmid

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

F. X. Schmid.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

F. X. Schmid…

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

F. X. Schmid…

Hallo,
für mich ist die sache klar, es gilt immer das Datum, an dem die Satzung verabschiedet wurde und nicht der Tag, an dem man sich begonnen hat zusammenzusetzen;

Mit freundlichen grüßen
Günther

Vereinsrecht: Was ist das echte Gründungsdatum?

Hallo Herr Schmid,

danke für Ihre interessante Frage, aus der es aus meiner Sicht durchaus mehrere Antworten geben könnte:

  1. Es könnte zunächst dasjenige Datum sein, an dem sich erstmals mehrere Personen zur Vorbereitung der Vereinsgründung zusammengefunden haben („Ideen- Start“).

  2. Es könnte aber auch das Datum sein, zu dem sich die Gründer nach Verständigung über Vereins- Namen, -zweck und sonstige Formalia auf die erste Satzung verständigt haben („Satzungs- Start“).

  3. Das alles ist aber noch nicht der eigentliche Start der Gründer, da ein Verein als Personengemeinschaft erst durch die Wahl eines eigenen Vorstands klar manifestiert, die beabsichtigte Vereinsgründung auch durchzuführen: Denn nur der erste Vorstand kann von den Gründern beauftragt und mandatiert werden, die Eintragung des neuen Vereins in das Vereinsregister durchzuführen („Vorstands- Start“).

  4. Neben dieser vereinsinternen Entscheidung könnte man auch daran denken, die Fertigstellung des notariellen Vereins- Eintragungs- Antrags mit mindestens 7 Gründer- Unterschriften als massgeblich anzusehen („Antrags- Start“).

  5. Da ein solcher Antrag aber auch noch vor seiner Erledigung noch zurückgezogen werden könnte, stellen viele daher auf den Tag der vom Vereinsregister auf dem ersten Vereinsregisterauszug ausdrücklich aufgeführten Eintragungsdatum ab („Eintragungs- Start“).

Denn dieser Eintrag ist durch das publike, also von der Öffentlichkeit ja stets einsehbare, Vereinsregister nach aussen der „erste Auftritt“ des Vereins.

Konnte ich Ihnen mit meinen Hinweisen behilflich sein?

Mit freundlichen Grüssen aus Berlin,

Lutz Bernard, Ass. jur.

Danke für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
F. X. Schmid