Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe eine Frage zur Zahlung der Ehrenamtspausche:
Reicht es aus, wenn in der Satzung steht, dass Mitglieder nach § 3 Nr. 26a EStG Vergütungen erhalten dürfen?
Oder muss in der Satzung geregelt werden, WER (z.B. Vorstände, Beiräte) diese Vergütung bekommt und für WELCHE TÄTIGKEIT?
Ich habe im Internet endlos gegoogelt, aber ich finde hier keine weisende Auskunft.
Über eine Rückmeldung würde ich michr freuen und bedanke mich im Voraus.
Herzliche Grüße
Angela
Hallo Angela,
diese Frage geht über normale Fragen zum Vereinsrecht hinaus. Da müsste man m.M. nach einen Spezialisten (Rechtsanwalt) befragen.
Gruß Alfred
Ich nehme an, es geht um die Erhaltung der Gemeinnützigkeit. Im Zweifelsfalle Stellungnahme beim zuständigen Finanzamt einholen.
Hallo Angela,
ich bin kein Experte.
Aber - seid ihr ein eingetragener Verein (e.V.)?
Was für ein Verein seit ihr?
Soweit ich weiß, kann man so um die 40-45 €
monatlich z. B. für Geburtstag und andere Anlässe
ausgeben (Mitglieder).
Falls ihr Kurse u. so anbietet, kann man Trainergeld
verlangen. War vor Jahren mal so um die 1.800 € jährlich. Benzingeld kann da auch geltent gemacht werden.
Dies natürlich nur bei e.V.
Falls der Vorstand oder so… hier sein Taschengeld
aufbessern will, hat das mit gemeinnützig nichts zu tun.
Da reicht dann eine Ein- u. Ausgangsbuchhaltung nicht mehr aus.
Schau mal bei Jurathek rein.
Diese Seite hat mir auch weitergeholfen.
Hallo und danke für die schnelle Antwort.
Werde bei jurathek mal googeln. Die Grenze für steuerfreie Geschenke liegt bei 10 Euro
Aber ich befürchte, meine Frage muss ich an einen Rechtsanwalt stellen. Es war auf alle Fälle einen Versuch wert - danke nochmals! HG Angela