wie verhält es sich, wenn ein Vorstand sich nicht mehr zur Wahl stellt und 7 Positionen neu besetzt werden müssen. Darf ein Jugendlicher (17,5 Jahre) gewählt werden, wenn in der Satzung diesbezüglich nichts festgelegt ist. Was sagt das BGB?
Vielen Dank
Darf ein Jugendlicher (17,5 Jahre) gewählt werden, wenn in der
Satzung diesbezüglich nichts festgelegt ist.
Eingetragener Verein (e.V.) ?
Aber da die Satzung wohl von höherer Stelle geprüft wurde, dürfte an der Wahl nichts auszusetzen sein. Ansonsten könnte eine kommissarische Wahl passend sein.
Das die gewählte Person bis zur Volljährigkeit das jeweilige Amt kommissarisch ausfüllt. Aber wenn die Satzung auch minderjährige Leute im Vorstand zulässt, braucht man das ‚kommissarische‘ wohl nicht.
Das die gewählte Person bis zur Volljährigkeit das jeweilige
Amt kommissarisch ausfüllt. Aber wenn die Satzung auch
minderjährige Leute im Vorstand zulässt, braucht man das
‚kommissarische‘ wohl nicht.
Warum denn nur kommissarisch?!
Ein Minderjähriger (aber beschränkt Geschäftsfähiger) kann selbstverständlich Vorstand sein, siehe § 165 BGB.