ein überregionaler Verein hat mehrere Gruppen in ganz Deutschland. Die einzelnen Gruppen erhalten im Geschäftsjahr vom Verein einen Betrag zu freien Verfügung. Dieser Betrag läuft über die Bücher. Müssen die einzelnen Gruppen Rechenschaft darüber ablegen, wie sie das Geld verwendet haben (Belege, Quittungen)? Die Satzung sagt darüber nichts aus. Gibt’s im Vereinsrecht Hinweise auf die Kassenprüfung?
Grundsätzlich müssen über alle Ausganben Belege vorhanden sein, da nachgewiesen werden muss, dass das Geld für den Verein #im Sinne der Satzung’ ausgegeben wurde. Allerdings zeigt die Praxis, dass es da sehr ‚kreative‘ Menschen.
Je größer der Betrag ‚zur freien Verfügung‘ ist, desto genauer sollte man bei der Prüfung der Kasse hinsehen.
In unserem verein haben wir für alles Belege, selbst für jede Briefmarke.
Hallo Herr Schersching,
das Vereinsrecht ist leider oder zum Glück, wie mann´s nimmt, sehr locker gestrickt. Nicht so locker sieht es da aber mit den Finanzen im Verein aus, weil das Finanzamt die Finger drauf hat und Sie ahnen es bestimmt schon: Natürlich muß über alle Ausgaben und Einnahmen genauestens Buch geführt werden. Hat der Verein andere Einnahmen als nur Mitgliederbeiträge, braucht er sogar eine Steuernummer z.B. für Straßenfeste mit Verkauf. Wenn es gelingt, die Gemeinnützigkeit anerkannt zu bekommen, sieht das dann wieder anders aus -von dieser Anerkennung träumen aber viele Vereine nur. Der Vorstand haftet gegenüber dem Finanzamt. Ist der Kassierer ebenfalls im Vorstand, haftet dieser in erster Linie, je nach Satzung mitunter persönlich. Bei Parteien gilt das Parteiengesetz. Allen gemeinsam ist aber die Nachweispflicht über die Verwendung der eingenommenen Gelder, was ja auch die Mitglieder nicht zuletzt gerne wissen möchten, oder?
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
vielen Dank für die Info, die Beträge, die für die Gruppen(Mitglieder des Vereins) zur freien Verfügung angwiesen werden sind doch durch die Überweisung des Kassenwartes belegt. Lediglich der Sprecher der Gruppe ist seinen Mitstreitern gegenüber verantwortlich für das, was mit dem Geld passiert oder ?
Sehr geehrter Herr Schersching,
die rechtliche Beurteilung ist natürlich von der Vereinsform, eingetragener Verein oder ideeller Verein ohne eV. abhängig.
Von meinen Kenntnisstand kann ich ihnen keine konkrete Antwort geben, da wir ein kleiner Verein ohne Unterabteilungen sind.
Hier meine persönliche Meinung.
Als verantwortlicher Vorstand würde ich mir schon über die Verwendung der Gelder berichten lassen und Belege einfordern.
Ansonsten ist der Wildwuchs von schwarzen Kassen und eventueller persönlicher Bereicherung nicht zu Kontrollieren. Auch hier steht der Vorstand in der Haftung.
Jürgen Eißner
Hallo,
da kann ich dir adhoc leider nicht detailiert helfen.
Rein formal aber: Was nicht in einer Satzung geregelt ist, kann nicht eingefordert werden.
In diesem Fall: Keine rechenschaftspflicht:
Sorry. mehr hab ich im Mo,ent nicht dazu beizutrafgen
Helmut
klares ja,
Ein- und ausgaben muessen klar geführt werden.
abgesehen davon, muessen sie gegenueber dem Finanzamt
entsprechend getrennt nach
ideeller bereich
vermögensverwaltung
zweckbetriebe
und wirtschaftliche betriebe
eine einnahmenueberschussrechnung erstellen wo die ausgaben
entsprechend belegt sein muessen.
zusaetzliche sind diese belege 10 jahre aufzubewaren.
mfg
h.hintenaus
Dat ist nicht Vereinsrecht, sondern Steuergesetzgebung, und die wird immer schlimmer, und die Vereine werden belauert, da der Staat Geld braucht und es sich überall holt, nur nicht da, wo es im Überschuß vorhanden ist, nämlich bei den Kröten, äh deReichtumsüberschuß derer, die aus der Banken- und Wirtschaftskrise profitiert haben.
Wenn es ein gemeinnütziger Verin ist, sollte jede Gruppe ihr Geld ordentlich mit allen Belegen abrechnen, da das Finanzamt gnadenlos prüft und der Verlust der Gemeinnützigkeit, der durch fehlende Nachweise entstehen kann!, teure Steuernachzahlungen bewirken kann, auch rückwirkend!! Auch bei einem nicht gemeinnützigen Verein macht sich so etwas aus Transparenzgründen gegenüber dem FA besser. Ob es denen vorgeschrieben ist, kann ich aber nicht zu 100% sagen …, mein Testtag in diesen Sachen kommt erst noch!!
Ich halte die Belegführung für unbedingt erforderlich. Schonn allein für die Prüfung hinsichtlich Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt!
Mit freundlichen Grüßen aus Etelsen
Manfred Köster
Guten Morgen,
das können Sie so in der Satzung festlegen, wenn Sie wollen, können es aber auch lassen, wenn sich die Mitglieder daran nicht stören oder Anträge stellen, die anders lauten. Wenn Sie Ärger vermeiden möchten, würde ich es zur Abstimmung stellen und in die Satzung aufnehmen. Wie gesagt: Was der Verein beschließt ist seine Sache, bis auf einen kleinen Pflichtrumpf, damit man erkennt, das es ein Verein ist.
Die andere Sache ist das Finanzamt und das will nun mal alles belegt haben. In Zeiten knapper Kassen kann es da für den 1. Vorsitzenden schon mal eng werden.
bzw. den Kassierer, wenn er auch Vorstandsmitglied
ist. Das sind einfach zweierlei Schuh und bei Verdacht auf Geldwäsche oder anderen Vermutungen hört der Spaß dann auf.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Antwort:
Meine Meinung:
Grundsätzlich sind alle Einnahmen und Ausgaben in Form von Quittungen, Rechnungen usw. nachzuweisen. Da die Gruppe dem Verein unterstellt ist, muß auch sie über dem Verbleib des Geldes einen Nachweis erstellen. Dieser Nachweis müßte mit in das Kassenbuch aufgenommen werden.
In der Satzung ist meistens geregelt, dass Geldbeträge nur für die Aufgaben des Vereins verwendet werden darf. Dies gilt auch für Gruppen bzw. Arbeitskreise.
Bei dem Fehlen der Nachweise kann meines Erachtens auch keine ordnungsgemäße Kassenprüfung durchgeführt werden. Eine Entlastung des Vorstandes ist dann nicht möglich.
Hallo Ulrich Schersching
Jeder Betrag der über ein Kassenbuch läuft, sollte mit einem Beleg abgesichert sein.
Wenn ein Betrag zur freien Verfügung steht,sollte man einen internen Beleg erstellen, dieser muß
jedoch von 2 Prüfberechtigten Personen abgezeichnet werden.
Verwendungszweck: zur freien Verfügung ist als Vermerk ausreichend.
Gruß PC Dealer
Hallo Ulrich,
das Vereinsrecht explizit kennt hier keine Vorschriften. Aber es gelten hier natürlich die GOB - Grundlagen der ordnungsgemäßen Buchführung - und der Kassenwart / Schatzmeister sollte hierbei IMMER die Möglichkeit haben alle Umsätze nachvollziehen zu können, bzw. die satzungsmäßigekeit der Ausgaben nachvollziehen zu können.
Gruß Ronnie
Egal, was im Vereinsrecht steht : Wer fremdes Geld ausgibt, muss darüber Rechenschaft ablegen.
Meist steht auch in der Satzung des Vereins ein Hinweis zur Kassenprüfung.
mfg