Hallo,
im Reitverein steht mal wieder die Kassenprüfung an.
Die fragende Person ist weder im Vorstand noch Kassenprüfer.
Da einige Vorgänge bei uns im Verein nicht nachvollziehen werden können, möchte die fragende Person die Buchungsbelege, die den Kassenprüfern vorgelegt werden, ebenfalls einsehen.
Dieswurde bei unserem Vorstand angefragt.
Als Antwort kam die Aussage erhalten, das diese Prüfung - nach deutschem Vereinsrecht- ausschließlich den Kassenprüfern zusteht.
Ein einfaches Vereinsmitglied, darf nicht prüfen, wie mit seinem- anteiligen - Geld verfahren wird.
Ist dies, und wenn ja wo, so geregelt?
Vorab vielen Dank
Norbert Nettekoven
Hallo,
ein einzelnes Mitglied hat tatsächlich kein Anrecht darauf, die Belege etc. einzuschauen. Dieses Recht hat einzig und allein die Mitgliederversammlung (in den meisten Vereinen also die Jahreshauptverhandlung). Diese nimmt das Recht üblicherweise dadurch war, indem Kassenprüfer beauftragt werden, kann jedoch auch verlangen, dass einer anderen Person Akteneinsicht gewährt wird.
Du wirst im gesamten Vereinsrecht kein Recht des Einzelnen finden, sich diesbezüglich an den Verein zu wenden - dir bleibt also nur der Weg, einen entsprechenden Antrag in die Mitgliederversammlung einzubringen.
Gruß
HaWeThie
Hallo,
die Vorschriften dazu findet man im BGB §§ 21 ff,
wie auch in der Vereinssatzung.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896…
Gruß Merger