darf ein Kassenwart eines Vereins auch buchhalterisch für den
Verein tätig sein oder gibt es so eine Art
„Funktionstrennung“, die einhaltbar ist?
Normalerweise ist der Kassenwart/Kassierer doch auch für die saubere
Führung der Kasse zuständig.
In der Satzung steht diesbezüglich nichts, mit Vereinsrecht
kenne ich mich aber noch nicht so gut aus…?
Darf eine Person auch zwei Ämter innehaben, z.B. 1.
Vorsitzender und Protokollführer?
Kommt auf die Satzung an: Ämter des geschäftsführenden Vorstands dürfen nicht in Personalunion besetzt sein. Zumindest kann einen dann das Amtsgericht darauf aufmerksam machen.
Hallo Heike,
Zur ersten Frage:
Das gehört doch geradezu zur Hauptaufgabe eines Kassenwartes.
Zur zweiten Frage:
Wenn es die Satzung nicht ausdrücklich erlaubt - klares NEIN, jedenfalls dann, wenn „Protokollführer“ als Vereinsamt in der Satzung aufgeführt ist.
Schau mal hier: http://www.vereins-office.de/forumVerein/forumShowAr…
(Das ist dort fast wörtlich aus dem Sauter zitiert)
Und Vorsicht, das könnte auch Konsequenzen für die Gültigkeit von Vorstandsbeschlüssen haben.
darf ein Kassenwart eines Vereins auch buchhalterisch für den
Verein tätig sein oder gibt es so eine Art
„Funktionstrennung“, die einhaltbar ist?
Ich kann mir denken, worauf Deine Frage rausläuft:
In manchen Vereinen versteht sich der Kassenwart als oberste Kontrollinstanz, ob eine Ausgabe, die der Vorstand beschließt, getätigt werden darf.
In unserem Verein hatten wir so eine Kassenwartin.
Jetzt ist die Satzung geändert und es steht ausdrücklich drin, dass der Kassenwart ausschliesslich für die ordnungsgemäße Führung und die Buchungen der Kasse zuständig ist.
Gruß
Peter