Folgender anzunehmender Fall:
Bei der Mitgliederversammlung wurden fünf Vorstandsmitglieder gewählt. Laut Satzung ist der Vorstand beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder an der Vorstandsversammlung teilnehmen.
Gilt dies auch für die konstituierende Vorstandsversammlung oder ist zwingend die Teilnahme aller gewählten Vorstandsmitglieder notwendig? In der Satzung werden darüber keine Aussagen gemacht.
Für Hinweise auf §§ und entsprechende Entscheidungen wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf