Vereinsrecht – konstituierende Vorstandssitzung

Folgender anzunehmender Fall:
Bei der Mitgliederversammlung wurden fünf Vorstandsmitglieder gewählt. Laut Satzung ist der Vorstand beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder an der Vorstandsversammlung teilnehmen.
Gilt dies auch für die konstituierende Vorstandsversammlung oder ist zwingend die Teilnahme aller gewählten Vorstandsmitglieder notwendig? In der Satzung werden darüber keine Aussagen gemacht.

Für Hinweise auf §§ und entsprechende Entscheidungen wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Ulf

konstituierende Vorstandssitzung=Vorstandssitzung
Hallo Ulf,

Folgender anzunehmender Fall:
Bei der Mitgliederversammlung wurden fünf Vorstandsmitglieder
gewählt. Laut Satzung ist der Vorstand beschlussfähig, wenn
mindestens drei Vorstandsmitglieder an der
Vorstandsversammlung teilnehmen.
Gilt dies auch für die konstituierende Vorstandsversammlung
oder ist zwingend die Teilnahme aller gewählten
Vorstandsmitglieder notwendig? In der Satzung werden darüber
keine Aussagen gemacht.

Aus deiner Darstellung geht klar hervor, dass für eine konstituierende Vorstandssitzung keine Extra-Regeln vorgeschrieben sind, Daher gelten für diese die gleichen regeln wie für jede Vorstandssitzung, d.h. auch die konstit. Sitzung ist mit drei Vorstandsmitgliedern beschlussfähig.

Welches Problem steckt eigentlich hinter dieser Frage ?

Ciao maxet.

Hallo Ulf,

Folgender anzunehmender Fall:
Bei der Mitgliederversammlung wurden fünf Vorstandsmitglieder
gewählt. Laut Satzung ist der Vorstand beschlussfähig, wenn
mindestens drei Vorstandsmitglieder an der
Vorstandsversammlung teilnehmen.
Gilt dies auch für die konstituierende Vorstandsversammlung
oder ist zwingend die Teilnahme aller gewählten
Vorstandsmitglieder notwendig? In der Satzung werden darüber
keine Aussagen gemacht.

Sachlich nicht begründet.

Für Hinweise auf §§ und entsprechende Entscheidungen wäre ich
dankbar.

Aber, als Vorsitzende eines nicht ganz kleinen Vereins hätte ich es schon bedenklich gefunden, wenn die neugewählten Vorstände schon bei der konstituierenden Sitzung nicht erschienen wären.

Gruß, Karin

Welches Problem steckt eigentlich hinter dieser Frage ?

Hallo maxet,
in dem Vorstand sind viel beschäftigte Leute, so dass es zu Problemen bei der Terminkoordinierung kommt. Eventuell kritische Fragen werden vorab per E-Mail und Telefon so angesprochen, dass sich eventuell nicht teilnehmende Vorstandsmitglieder nach einer Vorstandsversammlung nicht übergangen fühlen.
Inhaltlich stehen alle Vorstandsmitglieder zum Ergebnis der konstituierenden Sitzung.
Was an mir nagt, ist die Außenwirkung. Der Verein hat einen erheblichen Haushalt und nutzt Fördermittel in Größenordnungen. Leider musste auch schon Vereinsmitgliedern der Arbeitsvertrag gekündigt werden.
Bevor ich nun mit dem Protokoll zum Notar gehe, wollte ich mir hier Meinungen zu dem nun nicht mehr fiktiven Fall einholen. Ich möchte nicht, dass die Postenverteilung und damit die Unterschriftsberechtigung im Nachhinein in Frage gestellt werden kann.
Aktuelle Probleme gibt es nicht, ich möchte Probleme aber auch vorausschauend vermeiden.
Natürlich ließe sich das Problem durch eine neue konstituierende Sitzung, bei der alle Vorstandsmitglieder anwesend sind, vermeiden. Bis dahin stehen aber auch abgelöste Vorstandsmitglieder im Vereinsregister.
Mit freundlichen Grüßen

Ulf