Hallo zusammen!
Mal eine hypothetische Frage: eine Vereinssatzung sieht vor, daß ein Mitglied ausgeschlossen werden kann, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt. Die Entscheidung liegt beim Vorstand. Nun sei hypothetisch das auszuschließende Mitglied der Vereinsvorsitzende. Der will sich natürlich nicht ausschließen lassen. Laut Satzung muss man dem auszuschließenden Mitglied Gelegenheit zur Aussprache geben.
Der Vorsitzende wird eingeladen, erscheint mit einem Anwalt und droht mit rechtlichen Konsequenzen.
Nun sagt der Vorstand: Wir sprechen nicht mit einem Anwalt sondern mit dem Mitglied, dann werden auch die Vorwürfe offengelegt. Das Mitglied verzichtet aber und geht.
Müsste man jetzt im Nachhinein den Ausschluss noch begründen - schriftlich - oder hat das Mitglied auf diese Information quasi freiwillig verzichtet? Und, wenn das Mitglied ausgeschlossen würde, wer könnte theoretisch die Entscheidung anfechten, wenn überhaupt?
Danke für Eure Antworten 