Hallo,
wie ist das eigentlich, wenn ein Vorstand bei einer Mitgliederversammlung nicht entlastet wird?
Niemand wäre aber bereit, den Posten zu übernehmen?
Danke
Stefan
Hallo,
wie ist das eigentlich, wenn ein Vorstand bei einer Mitgliederversammlung nicht entlastet wird?
Niemand wäre aber bereit, den Posten zu übernehmen?
Danke
Stefan
Hi,
das eine hat doch mit dem anderen nix zu tun: Wenn ein Vorstand entlastet wird, dann genehmigt die MV die Entscheidungen des Vorstandes im letzten Jahr, d.h. der Verein verzichtet gegenüber dem Vorstand irgend welche Schäden oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen - d.h. wenn aus einer Entscheidung des Vorstandes ein SChaden resultiert, haftet dann der Verein.
Das hat aber nix mit der Wahl eines neuen (oder alten) Vorstandes zu tun…
Grüße
Verein ohne Vorstand
Servus,
wenn ein Verein keinen vertretungsberechtigten Vorstand wählen kann, muss vom zuständigen Amtsgericht befristet ein Notvorstand eingesetzt werden (der tut seine Arbeit nicht ehrenamtlich - je nach Kassenlage ist dadurch der Verein schnell pleite); wenn innerhalb der gesetzten Frist durch den Verein kein Vorstand bestimmt wird, wird der Verein liquidiert.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Hallo und vielen Dank erstmal,
heißt das im Klartext, dass wenn eine Person als Vorstand nicht entlastet wurde, darf sie auch nicht mehr gewählt werden?
LG
Stefan