Angenommen, es gibt einen e.V., in dem in erster Linie natürliche und einige wenige juristische Personen Mitglied sind. Beide sind in ihren Rechten und Pflichten im Verein gleichgestellt [Satzungsauszug:„Mitglied kann jede natürliche (ggfs. juristische) Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt“].
Weiterhin sei in der Vereinsatzung geregelt, dass ausschließlich die Mitgliederversammlung die Höhe der Mitgliedsbeiträge mit einfacher Mehrheit festlegt.
Hier nun die Frage: Wäre es rechtsgültig, wenn die Mitgliederversammlung für juristische Personen, sofern sie nicht aus irgendeinem Grund beitragsbefreit sind, einen Mitgliedsbeitrag festlegt, der sich in seiner Höhe deutlich vom Beitrag natürlicher Personen unterscheidet? (Dass der eventuelle höhere Beitrag natürlich nicht rückwirkend oder sozusagen ab sofort gelten kann, ist klar)
Falls Ihr mir helfen könntet, wäre das super.
Hallo,
was Du schreibst, ist alles zulässig. Vereine haben grundsätzlich ein hohes Maß an Autonomie, ihre inneren Angelegenheiten zu regeln, solange sie ein Mindestmaß an innerer Demokratie haben. Ich bin übrigens im Vorstand eines e.V., in dem genau so ein „gespaltener“ Beitrag für natürliche und juristische Personen seit Jahrzehnten durch das Amtsgericht unbeanstandet in der Satzung steht.
&Tschüß
WHoepfner
Hallo,
Ich bin übrigens im Vorstand eines
e.V., in dem genau so ein „gespaltener“ Beitrag für natürliche
und juristische Personen seit Jahrzehnten durch das
Amtsgericht unbeanstandet in der Satzung steht.
Ich auch. Bei uns ist das Verhältnis 1:10, d.h. Firmen zahlen
das zehnfache.
Gruß aus Berlin
Stadtschloss Berlin Initiative e.V
Lür Waldmann
Hallo,
Beide sind in ihren Rechten und Pflichten im Verein
gleichgestellt
Wenn das so, oder doch sehr ähnlich, in der Satzung steht, geht es ohne Satzungsänderung nicht.
Wenn das bloß eine die tatsächlichen Verhältnisse beschreibende Formulierung von Dir ist - kein Problem
Gruß
Peter