Vereinsrecht/Mitgliedsbeiträge

Hallo zusammen.

Folgendes Problem besteht in unserem Verein und wir wissen jetzt nicht genau, wie man sich verhalten soll:

Ein Mitglied ist aufgenommen worden und zahlt seinen monatlichen Beitrag, jedoch nur - aufgrund eines Fehlers des bisherigen Kassenwarts - nur als Jugendbeitrag (= die Hälfte des Normalbeitrages).

Nun die Frage: besteht die Möglichkeit, die Differenzsumme noch einzufordern?
Wenn ja: über welchen Zeitraum kann man das tun (es handelt sich in unserem Fall um 16 Monate)?

In der Satzung ist diesbezüglich nichts verankert.
Gibt es hier ein allgemeingültiges Vereinsrecht (für e.V.'s)?
Wenn ja: wo finde ich das?

Vielen DAnk schon mal für eure Mühe

Markus

Gibt es hier ein allgemeingültiges Vereinsrecht (für e.V.'s)?
Wenn ja: wo finde ich das?

http://www.marktplatz-verein.de/bgb.htm

Gruß, AndyM