Hallo zusammen,
natürlich habe ich eine rein theoretische Frage und hoffe, dass sich hier jemand mit Vereinsrecht gut auskennt.
Stellen wir uns folgendes Szenario vor:
ein kleiner Sportverein besteht aus dem BGB Vorstand 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender und Kassierer. Wie so oft gibt es innerhalb des Vorstands Konflikte mit zum Teil unsachlichem Ausmaße.
Der 2. Vorsitzende (2. VS) und der Kassierer würden gerne eine Neuwahl einberufen (außerordentliche Mitgliederversammlung) um den kompletten Vorstand neu wählen zu lassen.
Der 1. VS hat mittlerweile keinen Rückhalt mehr, ein neuer 1. VS ist bereits in der Warteposition.
Meine Fragen:
kann der 2. VS und der Kassierer ohne den 1. VS eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen?
Kann eine Neuwahl des Vorstands, im oben angegebenen Rahmen, stattfinden?
Was gibt es noch zu beachten?
Danke für die Rückmeldung Grüße
Horst