Vereinsrecht: Neuwahlen Vorstand

Hallo zusammen,

natürlich habe ich eine rein theoretische Frage und hoffe, dass sich hier jemand mit Vereinsrecht gut auskennt.

Stellen wir uns folgendes Szenario vor:

ein kleiner Sportverein besteht aus dem BGB Vorstand 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender und Kassierer. Wie so oft gibt es innerhalb des Vorstands Konflikte mit zum Teil unsachlichem Ausmaße.

Der 2. Vorsitzende (2. VS) und der Kassierer würden gerne eine Neuwahl einberufen (außerordentliche Mitgliederversammlung) um den kompletten Vorstand neu wählen zu lassen.

Der 1. VS hat mittlerweile keinen Rückhalt mehr, ein neuer 1. VS ist bereits in der Warteposition.

Meine Fragen:

kann der 2. VS und der Kassierer ohne den 1. VS eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen?

Kann eine Neuwahl des Vorstands, im oben angegebenen Rahmen, stattfinden?

Was gibt es noch zu beachten?

Danke für die Rückmeldung Grüße
Horst

Hallo,

Wer da was kann, sollte in der Satzung stehen.
Was gibt diese her?

Wer kann eine Mitgliederversammlung einberufen? Wann muss das geschehen?
Wie kommen Beschlüsse im Vorstand zusammen?

Gruß
Jörg Zabel

Die außerordentliche Mitgliederversammlung ist „durch den Vorstand“ einzuberufen. Es ist nicht angegeben wer aus dem Vorstand das zu machen hat oder wieviele Vorstandsmitglieder.

Meine Frage ist eher: kann auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung Neuwahlen durchgeführt werden?

Hallo,

Dazu müsste es irgendwo - möglicherweise auch bei der ordentlichen Mitgliederversammlung - was zur Tagesordnung geben.

Dann wäre zu klären, wie die Vorstandsbeschlüsse zustande kommen. Auch hierzu sollte es etwas in der Satzung geben. Ebenso eine Regelung, wer die Vorstandsbeschlüsse ausführt.

Wahrscheinlich ja, wenn dies nicht untersagt sein sollte …

Schau genau in die Satzung.

Gruß
Jörg Zabel

In Der Satzung sollte stehen, wer eine Mitgliederversammlung mit welchem Vorlauf einberufen kann.
Wenn der Vorstand einladen kann, so braucht es einen Vorstandsbeschluss.
i.d.R. sind spezielle Einladungsfristen und Formerfordernisse für Neuwahlen in der Satzug geregelt. Wenn nicht, solltet ihr das bei der Gelegenheit gleich ändern.
Uns wurde bei der Satzung sehr nett und gut von der Vereinsexpertin des Amtsgericht geholfen.
Frag da mal nach wenn es nicht geregelt ist.

Ich habs nur überflogen, aber schau hier mal: http://www.juraforum.de/forum/t/wie-vorstandsvorsitzenden-richtig-abwaehlen-misstrauensantrag.275427/