Vereinsrecht. Niederlegung des Vorstandsamtes

hallo ich frage im Namen einer Freundin:

Sie hat sich in einem Verein vor 10 Tagen zur Vorsitzenden wählen lassen. Jetzt möchte sie jedoch gerne wieder zurück treten, da in dem Verein Entscheidungen getroffen werden, die nicht mit dem Vorstand abgesprochen sind. Es kommen auch immer mehr finanzielle Probleme ans Tageslicht.

besteht bei der Wahl zum Vorstand auch ein 14tägiges Rücktrittsrecht?

LG Kathleen

Nein, bei der Wahl besteht kein 14tägiges Rücktrittsrecht.
Grundsätzlich muss der Rücktritt der Mitgliederversammlung gegenüber erklärt werden, hilfsweise anderen Mit-Vorständen gegenüber. Mit dem Zugang an diese wird die Erklärung wirksam. Einen Rücktritt vom Rücktritt gibt es dann nicht mehr.
Auch achten sollte deine Freundin darauf, dass sie als Vorsitzende beim Vereinsregister (falls der Verein eingetragen ist) gelöscht wird.
Ein weiteres Problem könnte es sein, wenn der Rücktritt zur „Unzeit“ erfolgt; dies wäre aber eine vereinsintern zu klärende Rechtsfrage.

Gruß
B. Kaufmann

Den Vorsitz im Verein kann man jederzeit niederlegen.
Der oder die Vorsitzende bleibt bis zur Neuwahl kommissarisch im Amt. Sie muss dann Neuwahlen einleiten, „Frist beachten“
Bei finanziellen Unregelmäßigkeiten hat sie das Vereinsregister und Finanzamt (Nichtzahlung von Steuern oder ähnliches) zu informieren. Tut sie das nicht haftet sie dafür als Vorsitzende mit ihrem Privatvermögen. Darauf achten das sie vor der Neuwahl vom Verein entlastet wird. So kommt sie auf diese Weise noch aus der Nummer heraus.
mfg Jürgen

Ein solche Rücktrittsfrist gibt es nicht! Sie ist aber auch gar nicht nötig. Man kann jederzeit schriftlich seinen Rücktritt von einem gewählten Amt in einem Vorstand erklären. MfG
MT

Hallo,

erstens, Entscheidungen sollten eigentlich in einem Verein, eagal welcher, durch den Vorstand genehmigt werden. Ausnahmen sind kleinere Dinge.

zweitens, man kann jederzeit von seinem Posten zurücktreten. In diesem Fall würde ich sogar sagen, das dies mit sofortiger Wirkung geht, da hier vor der Wahl keine Klarheit über den Vereinsstatus und seine Vorfälle vorhanden waren.

Das Vereinsrecht sagt eindeutig aus, dass ein Vorstand sich über die Aufgaben klar sein muss und auch im stande sein sollte diese zu erfüllen.
Bei deiner Freundin scheint hier beides nicht zu passen. Ich glaube sie wurde dazu ausgewählt, weil kein anderer es machen wollte.

Sollte der Verein wirklich in finanziellen Problemen stecken, so haften in erster Linie der eingetragen Vorstand mit seinem Privatvermögen und in zweiter Linie die Vereinsmitglieder. Hier sollte dringend geklärt werden wie es tatsächlich um den Verein steht. Was war mit dem letzen Kassenbericht? Wurde der letzte Vorstand entlasten? Wenn ja, dann ist der erstmal aus dem Schneider. Hier sollte eine ausserordentliche Mitgleiderversammlung einberufen werden um diese Dinge zu klären. Die Satzung sollte einmal genau geprüft werden, wer Entscheidungen in welchem Umfang un wie treffen darf.

Ich wünsche euch alles gute für den Verein und deiner Freundin.

Sollte es noch andere Fragen zu Thema geben, so bin ich auch gerne telefonsich bereit zu helfen. 0177-6825980.

Gruß
Rüdiger Bein

Hallo,

es gibt zwar keine 14-Tages-Frist, aber zurücktreten kann man generell immer. Zumindest ist mir nichts bekannt, was einen Rücktritt verhindern sollte. Du meintest wahrscheinlich, wie lange man nach einer Wahl Zeit hat, das Amt anzunehmen. Üblicherweise entscheidet man sich hier sofort. Deine Freundin hat dies sicher auch getan, müsste in diesem Fall also wirklich zurücktreten. Dies sollte sie schriftlich tun, und falls es mit den Finanzen zu tun hat, auch begründen.

Man kann jeder Zeit von einem Amt zurücktreten, auch wenn es keine 14-tägiges Rücktrittsrecht gibt, weil man am Tag der Wahl in der Regel gefragt wird, ob man das Amt annimmt. Mit dem Ja ist man in das Amt gewählt.

Ich müsste genaueres wissen, ehe ich einen individuellen Rat geben kann. Ich kann nur sagen, dass man die Gründe konkret nennen sollte, weshalb man zurücktritt. In der Regel wird man Reputation verlieren, wenn man nach 14 Tagen zurücktritt. Wenn die Gründe erheblich sind, sollte man diese nennen. Die „Unregelmäßigkeiten“ sollten nachweisbar sein. Der Verein kann nichts entscheiden, ohne dass die Vorsitzende eingebunden ist. Ein Blick in die Satzung hilft dabei auch weiter; vielleicht ist in der Satzung geregelt, wie der Vorsitzende zu beteiligen ist. Finanzielle Unregelmäßigkeiten, die erst nach der wahl herauskommen, sind nicht unerheblich. Man muss aufpassen, dass man nach dem Rücktritt nicht alleine dasteht, deshalb genau überlegen, welche Gründe man angibt. Diese sollten für andere Vereinsmitglieder nachvollziehbar und verständlich sein.
Da ich die Art des Vereins nicht kenne, kann ich ich nur allgemeine Ratschläge geben.

Gruß Jacobs

Hallo Kathleen,

das von Dir beschriebene 14tägige Rücktrittsrecht kommt m.E. eher aus dem Verbraucherschutz.

Ich denke aber, dass man grundsätzlich jeder Zeit ein solches Amt niederlegen kann.

Auch die Eintragung im Vereinsregister hat insofern mMn nur deklaratorischen Charakter.

Am besten rufst Du beim Amtsgericht (Vereinsregister) an. Die können Dir das beantworten.

Gruß
Jörg

Hallo, man kann in einem Verein jederzeit zurücktreten. Man sollte darauf achten, das es gewählte Vertreter gibt, damit das Rehistergericht keinen Notvorstand ernennen muss. In einem Verein kann nur der Vorstand (auch gegen die Vorsitzende) Entscheidungen treffen, niemand sonst (außer der Mitgliederversammlung.

Gruß HH

Hallo Kathleen,

zuerst mal sorry, weil ich so spät schreibe.
Ein Experte bin ich auch nicht.
Aber ein bisschen kann ich vielleicht helfen.
Seit ihr ein eingetragener Verein?
Falls ja,
sollte Deine Freundin den Rücktritt verkünden und
dies auch dem Amtsgericht schriftlich mitteilen.
Falls sich jemand anderes aus dem Verein freiwillig meldet, kann derjenige für die Zeit bis zur Neuwahl kommissarisch das Amt des Vorstandes übernehmen.

Deine Freundin kann aber auch dafür sorgen, dass ohne ihr Einverständnis nichts geht. Wie lautet eure Satzung? Kann der 1. Vorstand alleine entscheiden oder müssen auch der 2. Vorstand, der Schriftführer und der Kassier mit entscheiden.
Und bei der Neuwahl wurde doch auch der Kassier geprüft
oder?..
Da gab es sicherlich einen Bericht des Kassiers.
Dieser beinhaltet alle Einnahmen und Ausgaben sowie
den Anfangsbestand und den jetzigen Bestand.
Die Kassenprüfer müssen die Bücher/Belege genau durcharbeiten.
Auch Kassenprüfer haben Pflichten und sind für die Richtigkeit der Kassenprüfung verantwortlich.
Das wissen nur die wenigsten.
Geh mal auf die Seite Jurathek.
Die hat mir auch weitergeholfen.

Ciao fly

Hallo Kathleen,

ein allgemeines 14tägiges Rücktrittsrecht gibt es nicht. Ein Vorstandsamt ist doch kein „Telefongeschäft“! Und auch kein Pillepallespaß.

Tipp: sie soll sich die Vereinsangelegenheiten erklären lassen (vom alten Vorstand, einem sachkundigen Vereinsmitglied, einem Rechtsanwalt…).

Gruß, Daniela

warum soll das nicht gehen , ich denke schon das mann in einer bestimmten zeit es rückgänig machen kann. hab ich zwar noch nicht erlebt so was, muß aber gehen. voralendingen was da so im unklaren ist , das ist schon ein driftiger grund das amt nicht anzunemen. ich würde mich erst mal in eurer satzung vom verein gründlich umschauen was da so drin steht über den vorsitz und so weiter. dort ist vieleicht schon mal was geschrieben worden über das recht des vorstandes. und zwinken dazu kann man keinen und sollte man sich auch nicht lassen, ist alles freiwillig. es ist ja immer noch ein ehrenamt was mann da annimmt und macht. und wenn alle stricke reißen einfach mal beim rechtsschutz sich informieren, kostet meistens nichts.
also keine angst davor haben, wünsche viel glück, mehr kann ich da zu auch nicht sagen.
lg Hartmut

Entschuldigung, was ist das für ein Verein?
Entscheidungen, die nicht mit dem Vorstand bzw. nicht über eine Abstimmung der Mitglieder herbeigeführt werden, sind nichtig! Sowas nennt man eine Mitgliederversmamlung, dazu muss offiziell eingeladen werden, schriftlich udn so weiter und so fort…

So was steht normalerweise in der Satzung (bitte dringend mal lesen, vor allem wenn man einen Vorstandsposten annimmt).

Man kann aber jederzeit von seinem Posten zurücktreten, das erfordert dann eben Neuwahlen. Einer Begründung hierfür braucht es nicht mal! Sie muss abe roffiziell bekannt gemacht werden, am besten auf einer Versammlung.

Finanzielle Probleme, sofern sie VOR dem eigenen Antritt des Postens bereits bestanden haben und der Vorgänger ENTLASTET (wieder durch die MV) wurde, sind anschließend Probleme des Nachfolgers. Allerdings muss es ja nicht sein, dass man den Vorgänger entlastet…

Aber was rede ich da - es hört sich so an, als wäre der Verein kurz vor dem Auflösen begriffen ode rnie ernsthaft betrieben worden…Oder hat da doch jemand schon mal was vom Amtsgericht gehört, wo man sowas eintragen lässt und auch einen Beschluss samt Satzung einreichen muss? Und ein Notar die Sache
eintragen lässt?

Falls dem so ist, kann man auf der MV auch die Auflösung des Vereines beantragen, die dann durch Abstimmung je nach Satzungsinhalt geschieht. Oder man spricht dem ehem. Vorstand das Mißtrauen aus, setzt ihn ab und wählt einen neuen :smile:

Hallo Kathleen,
ein 14tägiges Rücktrittsrecht gibt es nicht, aber wenn es massive Gründe für einen Rücktritt gibt - und das sind finanzielle Probleme, die möglicherweise auch vorher nicht sichtbar waren oder eben auch Entscheidungen hinter dem Rücken - dann ist sicher auch ein Rücktritt möglich.
Bei finanziellen Problemen stellt sich außerdem die Frage, ob der alte Vorstand entlastet worden ist - dann nämlich trägt der neue Vorstand die Verantwortung. Selbst bei einem Rücktritt. Also ganz so einfach ist das nicht.
Sorry für die späte Antwort, die Anfrage ist irgendwie nicht in mein Mailprogramm gekommen, so dass ich sie erst jetzt entdeckte…
Viele Grüße,
Friedemann Herbig.