Hallo,
nehmen wir mal an, ein Verein hat einen Vorstand, der hält
sich in vielen Punkten nicht an die Satzung.
Hast Du die Satzung vorliegen?
Ein paar Mitgliedern stört das. Es gibt jedoch keine
Versammlungen (nur ein kleiner Teil der vielen Punkten, denn
diese müsste mind. einmal im Jahr stattfinden).
Wenn in der Satzung eine jährliche Versammlung festgeschrieben ist, könnte man beim Amtsgericht eine Klage auf Einberufung einer Versammlung einlegen.
Wie viele Mitglieder der Verein hat, wissen die wenigen nicht,
denn es gibt ja keine Möglichkeit der Kontaktaufnahme und auch
keine Einsicht in irgendwelche Unterlagen.
Zwischenzeitlich gibt es ein BGH- Urteil, wonach Fonds/Kapitalgesellschaften die Gesellschafter/Mitglieder benennen müssen. Ansonsten ist es ihnen unmöglich gemacht, eine AO mit der Mindestzahl der Mitglieder einzuberufen, da sie die Mitglieder ja nicht kennen. Vllt. ist das hier auch anwendbar.
Es handelt sich bei dem Verein um eine Elterninitiative mit
KiTa. Vielen Eltern ist das alles egal, denn es gibt keine
Alternative, ihre Kinder versorgen zu lassen.
Nochmals die Frage:
Wie kann man sich dagegen wehren.
- Mitgliederversammlungen gibt es nicht.
- Es werden auch keine 30% der Mitglieder (lt. Satzung) eine
Versammlung einberufen.
Dann sind die Mitglieder selbst schuld, wenn sie so nachlässig sind.
Hm? Rechtsanwalt? Gericht? Was kann man tun, um dem Treiben
des Vorstandes ein Ende zu setzen?
Gibt es keine jährliche Kassenprüfung?
Keine evtl. Abführung von Steuern?
Da würde ein Hinweis beim Finanzamt (Anzeige anonym wg. des Verdachtes evtl. Steuerhinterziehung) vllt. etwas ins Rollen bringen.
Gehe davon aus, dass der V. vllt. in die eigene Tasche wirtschaftet.
Das könnte sich nämlich hinter den ganzen Problemen mit der Vereinsführung verbergen (ist meine Erfahrung in ähnlichem Fall)
Gruß:
Manni