Vereinsrecht nochmal

Hallo,

nehmen wir mal an, ein Verein hat einen Vorstand, der hält sich in vielen Punkten nicht an die Satzung.

Ein paar Mitgliedern stört das. Es gibt jedoch keine Versammlungen (nur ein kleiner Teil der vielen Punkten, denn diese müsste mind. einmal im Jahr stattfinden).

Wie viele Mitglieder der Verein hat, wissen die wenigen nicht, denn es gibt ja keine Möglichkeit der Kontaktaufnahme und auch keine Einsicht in irgendwelche Unterlagen.

Es handelt sich bei dem Verein um eine Elterninitiative mit KiTa. Vielen Eltern ist das alles egal, denn es gibt keine Alternative, ihre Kinder versorgen zu lassen.

Nochmals die Frage:
Wie kann man sich dagegen wehren.

  • Mitgliederversammlungen gibt es nicht.
  • Es werden auch keine 30% der Mitglieder (lt. Satzung) eine Versammlung einberufen.

Hm? Rechtsanwalt? Gericht? Was kann man tun, um dem Treiben des Vorstandes ein Ende zu setzen?

Liebe Grüße
Stefan

Hallo,

rechtlich kann ich Deine Geschichte nicht mitdiskutieren, aber ich möchte doch was los werden:

Oft ist es bei so Ehrenämtern wie Vereinsvorstand, Verwaltungsbeirat, Elternbeirat so, dass sich nur schwer ein Kandidat findet der die Aufgaben übernimmt.

Es ist immer leicht, festzustellen, dass etwas nicht regelkonform abläuft, aber evtl. ist ja der Vorstand - der sich vielleicht gar nicht so um seinen Job gerissen hat - so damit beschäftigt den Laden am Laufen zu halten, dass ihm alles was nicht Lebenswichtig scheint „hinten runter kippt“.

Hast Du schon mal versucht, Hilfe, Mitarbeit und Unterstützung anzubieten? Das könnte der Türöffner sein.

Viele Grüße

Lumpi

Hallo,

nehmen wir mal an, ein Verein hat einen Vorstand, der hält
sich in vielen Punkten nicht an die Satzung.

Hast Du die Satzung vorliegen?

Ein paar Mitgliedern stört das. Es gibt jedoch keine
Versammlungen (nur ein kleiner Teil der vielen Punkten, denn
diese müsste mind. einmal im Jahr stattfinden).

Wenn in der Satzung eine jährliche Versammlung festgeschrieben ist, könnte man beim Amtsgericht eine Klage auf Einberufung einer Versammlung einlegen.

Wie viele Mitglieder der Verein hat, wissen die wenigen nicht,
denn es gibt ja keine Möglichkeit der Kontaktaufnahme und auch
keine Einsicht in irgendwelche Unterlagen.

Zwischenzeitlich gibt es ein BGH- Urteil, wonach Fonds/Kapitalgesellschaften die Gesellschafter/Mitglieder benennen müssen. Ansonsten ist es ihnen unmöglich gemacht, eine AO mit der Mindestzahl der Mitglieder einzuberufen, da sie die Mitglieder ja nicht kennen. Vllt. ist das hier auch anwendbar.

Es handelt sich bei dem Verein um eine Elterninitiative mit
KiTa. Vielen Eltern ist das alles egal, denn es gibt keine
Alternative, ihre Kinder versorgen zu lassen.

Nochmals die Frage:
Wie kann man sich dagegen wehren.

  • Mitgliederversammlungen gibt es nicht.
  • Es werden auch keine 30% der Mitglieder (lt. Satzung) eine
    Versammlung einberufen.

Dann sind die Mitglieder selbst schuld, wenn sie so nachlässig sind.

Hm? Rechtsanwalt? Gericht? Was kann man tun, um dem Treiben
des Vorstandes ein Ende zu setzen?

Gibt es keine jährliche Kassenprüfung?
Keine evtl. Abführung von Steuern?
Da würde ein Hinweis beim Finanzamt (Anzeige anonym wg. des Verdachtes evtl. Steuerhinterziehung) vllt. etwas ins Rollen bringen.
Gehe davon aus, dass der V. vllt. in die eigene Tasche wirtschaftet.
Das könnte sich nämlich hinter den ganzen Problemen mit der Vereinsführung verbergen (ist meine Erfahrung in ähnlichem Fall)

Gruß:
Manni

Gehen wir mal davon aus, dass der Vorstand hauptberuflich tätig ist und gar nicht will, dass andere sich engagieren oder in die Vorstandskarten schauen.

LG
Stefan

Prinzipiell überwacht das Gericht nicht den Turnus der satzungsgemäß abzuhaltenden Mitgliederversammlungen.

Was das Gericht jedoch einleiten kann ist die Einberufung einer MV wenn dem satzungsgemäßen (in ermangelung einer Regelung dem gesetzlichen gem. § 37 I BGB) Minderheitenbegehren nicht entsprochen wird.

Was die Anzahl der Mitglieder angeht so hat auch hier das Gericht die Möglichkeit den Vorstand aufzufordern die Anzahl mitzuteilen, § 72 BGB.

Ansonsten Beschränkt sich die Tätigkeit des Gerichts im wesentlichen auf die Prüfung von Formellen. Soweit unstimmigkeiten im Verein, zwischen den Mitgliedern vorliegen ist regelmäßig der Zivilgerichtsweg einzuschlagen. Anwaltlicher Rat wäre vorher anzuraten.

ml.

Hallo!
Heißt das:
man könnte einen Verein gründen, der z.B. eine KiTa an mehreren Standorten betreibt, alles was in der Satzung steht ignorieren, schön in seine eigene Tasche wirtschaften, Personal wie es gefällt kündigen. Eltern die aufmüpfig sind, aus dem Verein rausschmeißen und noch ganz viele Dinge, die gegen die Satzung verstoßen und jemand anderes kann nichts dagegen machen, weil derjenige überhaupt keine Chance hat, die Leute, die in dem Verein sind, kennenzulernen???

Somit hat ein Verein Narrenfreiheit???

Ich kanns nicht fassen!!!

LG
Stefan

Hallo!
Heißt das:
man könnte einen Verein gründen, der z.B. eine KiTa an
mehreren Standorten betreibt, alles was in der Satzung steht
ignorieren

Es kommt darauf an was ignoriert wird. Ich wollte oben darstellen das das Vereinsregeistergericht nicht das Vereinsleben überwacht. Es gibt mit sicherheit genügend verfehlungen die geahndet werden könnten - dies jedoch auf dem Zivilgerichtsweg.

schön in seine eigene Tasche wirtschaften,

Nein, aber privatrechtliche Ansprüche - Zivilgerichtsbarkeit!

Personal wie es gefällt kündigen.

Nein, aber privatrechtliche Ansprüche - Zivilgerichtsbarkeit!

Eltern die aufmüpfig sind, aus dem Verein rausschmeißen

Nein, aber privatrechtliche Ansprüche - Zivilgerichtsbarkeit!

Denkbar wäre es u.U. - je nach Verfehlung - die Zuständige Verwaltungsbehörde oder das zuständige Finanzamt auf den gemutmaßten Missstand hinzuweisen.

ml.