Vereinsrecht: Obmann-Berufung im Schiedsgericht

Hallo,
hoffe, daß nicht alle Rechtsfüchse im Urlaub sind.

In einer weit fortgeschrittenen Streitigkeit zwischen einem Mitglied eines Sportvereins und dem Sportverein selbst soll nun satzungsgemäß ein Schiedsgericht einberufen werden.

In der Satzung heißt es u. a. dazu:
„Das Schiedsgericht wird in der Weise gebildet, daß jede Partei einem dem Club angehörenden Schiedsrichter stellt und sich die Schiedsrichter auf einen Obmann einigen, der die Fähigkeit zum Richteramt besitzt und dem Club nicht anzugehören braucht.“

Der Clubvorstand (nicht dessen bestellter Schiedsrichter, was aber vorerst unbeachtlich sein soll) schlägt als Obmann nun ein Gründungsmitglied vor, das Notar ist und verweist dabei daruf, daß dieses Volljurist ist.

Frage:
Ist die Annahme richtig, daß ein Notar zwar zwangsläufig Volljurist ist, aber nicht alle Notare zum Richteramt befähigt sind?
Ist im weiteren die Annahme richtig, daß ein Notar nicht gleichzeitig Richter sein kann und umgekehrt?

Vielen Dank für Eure Meinungen,
scope

Frage:
Ist die Annahme richtig, daß ein Notar zwar zwangsläufig
Volljurist ist, aber nicht alle Notare zum Richteramt befähigt
sind?

Nein. Siehe:

http://bundesrecht.juris.de/drig/__5.html

Vielleicht von einigen Uralt-Übergangs-Regelungs-Juristen
abgesehen sollte die Faustregel stimmen:
Alle Notare sind Volljuristen.
Alle Volljuristen sind zum Richteramt befähigt.
Also sind alle Notare zum Richteramt befähigt.

Ist im weiteren die Annahme richtig, daß ein Notar nicht
gleichzeitig Richter sein kann und umgekehrt?

Das ist wohl richtig. Man ist Notar ODER Richter.

Auch wenn Du das nicht gefragt hast, und es einige hier
im Forum darum stören wird, füge ich hinzu:

Die genannte Formulierung wird zigtausendfach verwendet und
meint immer die abstrakte Befähigung im Sinne des Richtergesetzes.

Wenn Du also vielleicht daraus irgendetwas folgern wolltest wie:

„Er ist Notar. Solange kann er nicht Richter sein. Also
ist er jetzt aktuell nicht zum Richteramt befähigt“:

Vergiss diesen Gedanken. Er ist und bleibt zum Richteramt befähigt.

Gruß, trobi

Vielen Dank!
Das war eine umfassende, präzise, letztlich einleuchtende und damit sehr dienliche Auskunft.

scope

Sternchen ??
Hallo scope und alle Admins
ich persönlich finde diese Sternchengeberei ja aus praktischen Gründen
vollkommen sinnlos. Da werden teilweise für Quatschbeiträge 2-stellige,
ich glaube mich erinnern zu können auch dreistellige Anzahlen
vergeben.Hier ist von trobi nun mal ein echter hilfreicher und
richtiger Beitrag gegeben, der das verdient hätte. Und er bekommt
keinen einzigen.
Nun, ganz richtig nicht. Einen von mir. Aber diesen Sternchen-Quatsch
sollte man in Kindergärten verwenden und nicht in einem seriösen Forum.

Praktisches Beispiel eben genau hier.
Meint & grüßt
Wilfried

Völlig richtig, habe das aufgrund vorgerückter Stunde grob fahrlässig übersehen und nunmehr geheilt und bedanke mich nochmal für die Qualität der Antwort (da hatte ich schon anderes hier erlebt - insofern sollte es, wenn schon, auch Zitrönchen geben).

Schönen Sonntag allerseits
scope