Vereinsrecht, Rechte eines Mitgliedes

Folgender Zustand:
ich bin seid 32 Jahren in einem Tennisclub und OSR mit Lizenz. Ich habe jetzt vom Sportwart ie Nachricht bekommen , dass ich solange ich Mitglied bin weder das Amt des OSR und Mannnschaftskapitän ausüben darf. In unseren Statuten steht nicht aber auch überhaupt nichts, das der Vorstand solch eine Strafe aussprechen kann. Auf Fragen meinerseits wird nicht geantwortet. Ich erwäge am Amtsgericht Klage einzureichen.
Frage: Wie muss ich solch eine Klage einreichen das Klage auch angenommen wird. Für weitere Tips und Ratschläge bin ich dankbar. mfg Uwe

Sorry,weiss ich nicht. Aber hier empfiehlt sich eine Auskunft von einem RA; ob das Vereinsgericht weiter helfen würde, ist nicht immer klar.
mfg Idefixer

Rechtsanwalt kostet mal bei einfacher Frage bis 190 Euro plus Mwst.

Sorry,weiss ich nicht. Aber hier empfiehlt sich eine Auskunft
von einem RA; ob das Vereinsgericht weiter helfen würde, ist
nicht immer klar.
mfg Idefixer

Ja, wie heisst es doch so schön:…Umsonst ist nicht mal der Tod ! Aber man kann den Preis ja vorher aushandeln. Mir erscheinen 190 € für eine Auskunft unangemessen.
Wünsche dennoch viel Erfolg. Evtl. besteht die Möglichkeit, diese Kosten mit in die Klage aufzunehmen.
mfg idefixer+

Danke erstmal mfg Uwe

Hallo Uwe,

wenn ich deine Zeilen so lese, denke ich, du solltest dir überlegen den Verein komplett zu wechseln, das ist aber meine persönliche Meinung.

Ich würde den Weg einer Klage nur mit entsprechenden Rechtsbeistand gehen.
Klagen ohne Rechtsbeistand sind nicht sehr erfolgreich, da du meist die schlechteren Karten hast.
Weitere Tips kann ich dir nicht geben.
Viel Glück für deine weiteren Maßnahmen.

Gruß, Jürgen

ich würde empfehlen, bevor ich über den Weg zum Amtsgericht nachdenke, den Deutsche Tennisverband zu befragen.
Aus dem Fragetext geht mir der Sachverhalt nicht eindeutig hervor. Sie müssten den Sachverhalt auch für eien Ausenstehenden klar und unzweideutig schildern.
Was ist mit Mitglied gemeint? etwa Mitglied im den Tennisclub, das kann es doch nicht sein.
Was hat Ihnen der Sportwart genau untersagt?

Erst nach Beantwortung dieser Fragen kann man schgerecht zu dem Vorgang Stellung nehmen oder einen Rat erteilen.
Also vor dem Weg zum Amtsgericht alle möglichen Informationen einholen. Google hilft dazu auch weiter.
Mit frdl. Grüßen
G. Jacobs

Hallo,
mir ist unklar, was OSR bedeutet. Außerdem schreibst du nicht, wofür du „bestraft“ wurdest.

Das ist ja das Problem, ich weiß es auch nicht, bekomme auch vom Vorstand keine Antwort und zwingen kann ich den Vorstand auch nicht, also Amtsgericht oder ???

Hallo,
mir ist unklar, was OSR bedeutet. Außerdem schreibst du nicht,
wofür du „bestraft“ wurdest.

Hallo,
leider habe ich keine Erfahrung mit Sportvereinen. Ich rate jedoch immer, sich - bevor man zum Gericht geht - einen Schiedsmann einzuschalten (örtliches Telefonbuch).
Viel Erfolg!

Folgender Zustand:
ich bin seid 32 Jahren in einem Tennisclub und OSR mit Lizenz.
Ich habe jetzt vom Sportwart ie Nachricht bekommen , dass ich
solange ich Mitglied bin weder das Amt des OSR und
Mannnschaftskapitän ausüben darf. In unseren Statuten steht
nichts aber auch überhaupt nichts, dass der Vorstand solch eine
Strafe aussprechen kann. Auf Fragen meinerseits wird nicht
geantwortet. Ich erwäge am Amtsgericht Klage einzureichen.
Frage: Wie muss ich solch eine Klage einreichen das Klage auch
angenommen wird. Für weitere Tips und Ratschläge bin ich
dankbar. mfg Uwe

Ich bin kein Jurist und kann daher nicht wirklich weiter helfen. Die Situation scheint verfahren.

Folgender Zustand:
ich bin seid 32 Jahren in einem Tennisclub und OSR mit Lizenz.

Hallo Uwe
Der Vorstand vertritt den Verein zwischen zwei Mitgliederversammlungen. Er hat damit das Recht, was Satzungsmäßig geschrieben steht, Maßnahmen gegen Mitglieder auszusprechen. Die Maßnahme muß vom Vorstand Dir gegenüber (persönlich oder schriftlich) ausgesprochen werden. Zu dem muß er Dich vor dem Aussprechen der Maßnahme erst einmal anhören zu den Vorwürfen.
Meines Erachtens nach liegt Deine Chance im Verhältnis der Maßnahme gegenüber dem Vorwurf.Hier würde ich einhaken.
Gruß Sieglu

Was ist ein OSR???

OSR = Oberschiedsrichter und entscheidet u.a. bei Unstimmigkeiten im Sinne der Wettspielordnung und der Tennisregeln. mfg Uwe

Was ist ein OSR???

Hier fehlt die Vorgeschichte, um das beurteilen zu können!!

Ich bin Fussballschiri und bei uns ist das so, dass die Vereine Schiris stellen müssen und froh sind über diejenigen, die dass auch dann machen. Gleichzeitig spiele ich aber auch in unserer 1. Mannschaft und ab und an darf ich auch als Spielführer Kapitän aufs Feld …

Es scheint bei Euch irgendeine ARt Mobbing zu laufen, oder was ist da los?? Muß der Verein nicht froh sein, wenn Du die Lizenz hast?? Und wieso darfst Du dann nicht spielen??

Wenn ich Du wäre, dann wäre ich aber mit meiner Lizenz weg zur Konkurrenz! Bei uns werden wir vom Verein hofiert, wir bekommen zusätzlich zu unseren Aufwandsentschädigungen z. B. die Klamotten vom Verein bezahlt.

Hallo Uwe,
also ehrlich, wer will in so einem Verein Mitglied sein; wenn die nicht wollen, dann sollen sie’s bleiben lassen. Wenn nicht dann würde ich doch einen Anwalt bemühen, aber ob Du dann noch auf dem Gelände willkommen bist bezweifle ich.
(NB.:Tennisspieler sind manchmal verquere Gesellen)
Gruß Alfred aus Offenburg

Hallo hartwiguwe,

ich bin leider kein Experte.
Meine Meinung ist aber:
Falls in eurer Satzung nicht´s geschrieben ist,
kann der Vorstand nicht so einfach über den Kopf
der Mitglieder entscheiden.
Hier sollte eine Mitgliedsversammlung einberufen und dann dieser Punkt abgestimmt werden.
Die Mehrheit siegt dann.
Das würde ich zuerst erwägen, bevor das gerichtlich geregelt wird.

Schau mal in die Seite Jurathek rein.
Die hat mir auch weitergeholfen.
Da antworten meist angehende Juristen.

By fly

Hallo Uwe,

grundsätzlich kann der Vorstand Sanktionen gegen Mitglieder verhängen. Näheres regelt normalerweise die Vereinsatzung, wobei hier meist nur der Vereinsausschluss vorgesehen ist. Die Sanktionierung von Fehlverhalten gehört wohl auch zur Geschäftsführung des Vereins. Allerdings solltest Du eine Begründung einfordern können.

Ich kenn mich in der Organsation von Tennisvereinen nicht aus, deshalb weiß ich nicht, wie sich OSR oder Mannschaftsführer sonst bestimmen. Sollte der Vorstand sich nach wie vor unkooperativ zeigen, wäre die erste Instanz die Mitgliederverammlung. Damit hier eine Entscheidung herbeigeführt werden kann, wird der Vorstand sich äußern müssen.

Eine Klage ohne Rechtsbeistand einzureichen, würde ich besser nicht in Betracht ziehen. Sonst könnte es schon an verfahrensrechtlichen Dingen scheitern, ohne dass der Sachverhalt überhaupt erörtert wird.

Viele Grüße
Andreas

In so einem Fall gilt, dass man zuerst sein Anliegen einmal der Mitgliederversammlung vortragen sollte, bevor man sich vor Gericht mit seinem Verein streitet. Das kann auch helfen und kostet weniger Geld und Nerven.

Also zuerst einmal sollte man es sich schriftlich geben lassen und dann auch, womit das begründet wird. Bekommt man das nicht schriftlich, dann hat die Nachricht vom Sportwart keine Bedeutung.

Hat man es schriftlich und ist damit unzufrieden, ab damit vor die nächste Mitgliederversammlung und nachgefragt, bzw. erstmal mit dem Abteilungsleiter/Vorstand gesprochen.

Klagen kann man dann immer noch, die Gerichte aber sehen es normal gerne, wenn man erstmal intern probiert.

Jeder Mensch kann eine Klage einreichen und warum sollte die wohl nicht angenommen werden.