Hallo,
in einem Verein der viel Geld hinterschlagen hat, wurde eine Spendenaktion zur Rettung des Vereins gemacht. nun hat man auf einer ausserordentlichen Sitzung beschlossen, das die Mitglieder einen Sonderbeitrag zu zahlen haben. In der Satzung steht das auch drin, das Sonderbeiträge erhoben werden können.
nun meine Frage: Kann man die Mitgliedschaft des Vereins fristlos kündigen? oder muss der Betrag noch gezahlt werden?
Hallo,
In der Satzung
steht das auch drin, das Sonderbeiträge erhoben werden können.
mit Eintritt in den Verein erkennt man an sich die Satzung an
nun meine Frage: Kann man die Mitgliedschaft des Vereins
fristlos kündigen?
wenn der Beschluß mit entsprechender Mehrheit angenommen wurde, dürfte das kein Grund für eine fristlose Kündigung sein
oder muss der Betrag noch gezahlt werden?
vmtl. schon
LG
ka_lei
sollte das tatsächlich so sien finde ich das ganze doch recht interessant
ich gründe einen verein, hinterziehe haufenweise geld, und lasse dann im falle das ich auffliege meine mitglieder dafür gerade stehen
geht das auch bei genossenschaften etc?
)
Hallo,
wie schon erwähnt,gibt es doch eine Satzung in der die Mitgliedschaft
und deren Beendigung geregelt ist.
Ich habe noch kein Verein gesehen,der mit rechtlichen Mitteln gegen die Mitglieder vorgegangen ist,die nach der Kündigung keine Zahlungen mehr geleistet haben.
In den meisten Fällen heisst es doch:
Beiträge sind bringepflichtig und ein Nichtbezahlen der Mitgliedsbeiträge zieht ein Aussschluß aus dem Verein nach sich.
Einfach die Satzung noch mal studieren.
mfg Bollfried