Vereinsrecht: Übernahme von Beschlüssen

Ein nicht rechtsfähiger Verein erhält mit dem gleichen Vereinszeck Rechtsfähigkeit. Haben die Beschlüsse aus der Zeit vor Eintragung in das Vereinsregister weiterhin Gültigkeitt? Wenn ja, wie? Geschieht das automatisch, weil sich der Vereinszweck nicht geändert hat? Oder muß die Übernahme von Beschlüssen aus dem vorherigen Verein in der Satzung erfolgen oder in einem Mitgliederbeschluß geregelt werden? Wenn eine Übernahme von Beschlüssen automatsich erfolgt, welche gesetzliche Grundlage gibt es hierzu?
Wie wird das allgemein gehandhabt?

Hallo,

nun - was spricht dageghen das die Mitgliederversammlung einen Beschluss fasst nachdem alle (oder Bestimmte) Beschlüsse aus der Zeit als der Verein noch nicht rechtsfähig war weiterhin bestand haben sollen - rein zur Sicherheit.

ml.