Vereinsrecht Umsatzsteuer

Liebe ExpertInnen,

angenommen, ein gemeinnütziger Verein (e.V.) hat Einkünfte aus einem Zweckbetrieb in Höhe von ca. 15.000 Eur und auch Ausgaben von ca. 10.000 €. Kapital- und Gewerbesteuerbefreit.

Muss der Verein Umsatzsteuer erheben, wenn er Rechnungen ausstellt bzw. abführen?

Danke für Rückmeldungen,
Grüße, Ulrike

Hallo Ulrike,

ich denke, der ist gemeinnützig? Woher dann auf einmal Umsatzsteuern?

Gruß!

Horst

Hallo,

unter 17.500 Euro Jahresumsatz besteht die Möglichkeit, sich als Kleinunternehmer behandeln zu lassen und dadurch keine Umsatzsteuer ausweisen zu müssen.
Dies gilt auch für einen Verein.

Gruß
Lawrence

Servus,

woher USt bei einem gemeinnützigen e.V.?

Nun, in Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb ist jeder gemeinnützige Verein Unternehmer im Sinn des UStG.

Wenn die Freiwillige Feuerwehr beim Tag der offenen Tür Erbsensuppe verkauft, dann gehört das nicht zum ideellen Bereich ihrer Tätigkeit, odrr?
Dennoch wird diese unternehmerische Tätigkeit im Rahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes die Gemeinnützigkeit nicht in Frage stellen.

Einzelheiten dazu in §§ 51 - 68 AO.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank für eure Antworten, ich sehe klarer
und schöne Weihnachten erstmal :&gt:wink:
Ulrike

Hallo Martin,

deshalb wurde das Ganze ja auch hierhin verschoben, da es an falschem Ort gefragt wurde. Ersatzweise danke ich dir für deine kompetente Antwort.

Gruß!

Horst