angenommen, ein gemeinnütziger Verein (e.V.) hat Einkünfte aus einem Zweckbetrieb in Höhe von ca. 15.000 Eur und auch Ausgaben von ca. 10.000 €. Kapital- und Gewerbesteuerbefreit.
Muss der Verein Umsatzsteuer erheben, wenn er Rechnungen ausstellt bzw. abführen?
unter 17.500 Euro Jahresumsatz besteht die Möglichkeit, sich als Kleinunternehmer behandeln zu lassen und dadurch keine Umsatzsteuer ausweisen zu müssen.
Dies gilt auch für einen Verein.
Nun, in Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb ist jeder gemeinnützige Verein Unternehmer im Sinn des UStG.
Wenn die Freiwillige Feuerwehr beim Tag der offenen Tür Erbsensuppe verkauft, dann gehört das nicht zum ideellen Bereich ihrer Tätigkeit, odrr?
Dennoch wird diese unternehmerische Tätigkeit im Rahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes die Gemeinnützigkeit nicht in Frage stellen.