Ein Kleingartenverein fordert ohne Nachweis einen Beitrag zur Abführung an den Dachverband über ein Inkassobüro ein. Unter Vorbehalt einer rechtlichen Prüfung, wurde der Beitrag an den Verein überwiesen. Ist die Forderung des Inkassobüros incl. Mahnkosten usw. gerechtfertigt? Kann auf Herausgabe der Nachweise und Rückgabe des Beitrages geklagt werden und hat es Erfolg?
Zeusis
Hallo Zeusis
„Kann auf Herausgabe der Nachweise und Rückgabe des Beitrages geklagt werden und hat es Erfolg?“
Wer soll denn auf diese Frage eine Antwort geben können, außer dem Richter??
Wenn der Verein vorher eine Rechnung geschickt hat und gemahnt hat, ist das mit dem Inkassobüro vollkommen O.K.
Eine andere Frage ist, ob der Beitrag von der letzten Mitgliederversammlung beschlossen wurde. Wenn nein, sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Gruß
Jeremias
Hallo, vielen Dank für die Antwort. Alles verstanden. Die schlauen Mitglieder sind immer die Dummen, wenn es die Mehrheit der Unschlauen beschließt.