Nach rechtsk. Satzung wurde 2012 ein neuer Vorstand (Vor.,Stellv. Schriftf.Schatzm.)gewählt. Schriftf. hat nach einem Tag das Handtuch geschmissen, 3 Monate später fand eine MV statt, wieder 3 Monate später Nov. 2012 legte der Schatzmeister sein Amt nieder. Müßte jetzt nicht zeitnah ein neuer Vorststand gewählt werden? Nach weiteren 3 Monaten Febr. 2013 wieder eine MV ohne Entlastung des Vorstandes und Revision etc. Wahl eines Schatzmeisters. Ist eine Satzungsänderung in einigen Punkten rechtskräftig wenn die Mitgl. nicht genau vorher informiert wurden. Kann eine Satzung beschlossen werden die nicht rechtskräftig eingetragen ist?
Hallo,
bei einem e.V. kann eine Satzung, die nicht rechtskräftig eingetragen wurde, nicht beschlossen werden.
Zur Frage der Rechtskräftigkeit einer Satzungsänderung kann ich leider nicht weiterhelfen.
Gruss Strixa