Vereinsrecht und Spenden

Hallo! Ich habe folgende Fragen, bei der mir hoffentlich jemand helfen kann.

A, B, C, etc. haben einen Verein gegründet der vom Finanzamt nicht als gemeinnützig anerkannt ist. In die Satzung wurde geschrieben, dass Mittel des Vereins nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden dürfen.

Nun möchten A, B, C, etc. einen größeren Geldbetrag (8/10 des Vereinsvermögens) einer gemeinnützigen Organisation spenden.

Fragen:

  • Kann die Spende zum jetztigen Zeitpunkt durchgeführt werden (Die Spende stellt keinen satzungsgemäßen Zweck dar) oder muss erst eine Satzungsänderung durchgeführt werden?

  • Da der Vorstand die Spende vermutlich nicht allein beschließen kann: Kann eine Mitgliederversammlung die Spende unabhängig von der Satzung beschließen?

  • Interessiert das Finanzamt sich dafür?

Danke für evtl. Antworten!

Hallo,
tut mir Leid, aber hier kann ich nicht weiterhelfen.
granny

Hallo,
hier ist offensichtlich eine Satzung für einen steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Verein verwendet worden, ohne aber die Anerkennung beim Finanzamt zu erwirken.
Der von Dir zitierte Satz ist aus der Mustersatzung der Finanzverwaltung und trägt der Tatsache Rechnung, dass die AO in den §§ 50 ff von steuerbegünstigten Vereinen verlangt, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke ausschließlich und unmittelbar zu verfolgen.

Was ist denn der Zweck des Vereins?

Wie das zivilrechtlich ist, vermag ich nicht abachließend zu beurteilen, auch nicht, ob der Vorstand die Spende nicht alleine beschließen kann. Wenn es keine beschränkende Vorschrift in der Satzung gibt, kann er das nämlich sehr wohl, auch wenn es bei einer solchen Summe (8/10) sicher seriöser wäre das mit der Gesamtheit der Mitglieder abzustimmen.

Das Finanzamt interssiert sich bei einem nicht steuerbegünstigten Verein in der Regel nur für steuerbare und steuerpflichtige Vorgänge und dies wäre m.E. keiner.

Ich selber bin Finanzbeamter auf einer Körperschaftsteuerstelle und ich sehe nicht wo der Vorgang steuerrechtlich relevant wäre.

Wie gesagt zivilrechtlich in der Verantwortung den Mitgliedern gegenüber ist das etwas anderes. Das kann ich nicht beurteilen.

Gruß
Jörg

Hallo SeanMuc,
tut mir leid, diese Frage ist mir zu heikel, insbesondere deshalb, weil ich das Recht nichtgemeinnütziger Vereine nicht kenne. Sollte die beabsichtigte Spende einen größeren Wert darstellen, würde ich einen im Vereinsrecht beschlagenen Anwalt befragen
Achim

Möchten A, B, C, das Geld selber spenden oder wollen sie, daß der Verein das spendet. Wenn der Verein spenden soll, wäre das satzungswidrig. Man könnte es trotzdem tun, wenn die Mitgliederversammlung (bei einem so großen Teil des Vereinsvermögens kann das der Vorstand nicht selber) das beschließt. Für den Beschluß müssen die Bedingungen einer Satzungsänderung erfüllt sein (auch wenn keine Satzungsänderung nicht bewchlossen wird).

Das Finanzamt wird das nicht interessieren, wenn dadurch keine steuervorteile erzielt werden.

mfg HH

Da ich kein Rechtsanwalt bin, darf ich keine Rechtsauskunft geben. Ich kann also hier nur eine Meinung äußern.
Die Satzung regelt als oberste Instanz die Arbeit des Vereins. Also müsste hier eine Mitgliederversammlung erst die Satzung ändern, um dann die Spende tätigen zu können.
Sollte die Spende ohne Satzungsänderung getätigt werden, dann gilt sicher das Prinzip „wo kein Kläger, da kein Richter“. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzamt bei einem „normalen“ Verein (es liegt keine anerkannte Gemeinnützigkeit vor), gegen solch eine Spende rechtlich vorgeht, wenn damit keine strafbare Handlung verbunden ist. Allerdings kann jeder Dritte, auch die Mitglieder, den Vorstand verklagen, wegen Satzungsbruch.
Zu beachten ist auch, dass der Spendenempfänger auch rechtlich Spenden empfangen darf und diese Zuwendung zweckentsprechend verwendet und dies im Jahresabschluss gegenüber dem Finanzamt anzeigt. M.Bl.

Hallo,

ich habe gerade eben erst gesehen, dass diese Anfrage bei mir noch offen war. Sorry, ich dachte, ich hätte darauf geantwortet, das ist bei mir leider untergegangen.
Wahrscheinlich ist jetzt sowieso schon alles geklärt, aber grundsätzlich würde ich sagen, dass tatsächlich die Satzung dafür ausschlaggebend ist. Wenn darin nicht vorkommt, dass man Geld an andere Organisationen spenden kann, dann sollte man die Satzung ändern. Am besten mal beim Finanzamt nachfragen, damit haben wir die besten Erfahrungen gemacht.

Gruß,
Katharina