In einem kleinen eingetragenen Verein gibt es eine Arbeitsgruppe für die Organisation. Die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sind, abgesehen vom Vorstand, keine Funktionsstellen laut Satzung. In der Satzung ist keine Verschwiegenheitsklausel enthalten.
In den Besprechungen wird mehrfach auf die Vertraulichkeit der besprochenen Themen hingewiesen.Eines Tages stellt sich heraus, dass ein Mitglied dieser Arbeitsgruppe, die Inhalte der Besprechungen vollständig an ein anderes Mitglied weitergibt. Diese Person beharrt darauf, dass Sie selber entscheiden könne, was sie an wen weitergeben möchte.
Wie sieht die rechtliche Lage hierzu aus.?
Wie kann der Verein sich zukünftig schützen?
Kennt jemand eine Seite, von der man gegebenenfalls Vordrucke zum Thema Verschwiegenheit laden könnte?
Danke schon mal
Cora
Hallo Cora,
dies kann man so pauschal nicht beantworten.
Wenn einzelne Mitglieder(Arbeitsgruppe) die Aufgabe haben etwas zu organisieren kann es unter Umständen erforderlich sein, dass man sich Hilfe bei anderen Vereinsmitgliedern holt. Dann muss man diesen natürlich auch etwas darüber mitteilen.
Natürlich dürfen nicht vereinsinterne Dinge, wie z.B. Informationen über das Vermögen des Vereins oder die Kassenführung nach außen getragen werden.
Dies kann man sich ja dann auch von den Vorstandsmitgliedern bzw. von der Arbeitsgruppe schriftlich bestätigen lassen.
Gruß merger
Vielen Dank für die Antwort.
Organisatorisch war nicht korrekt, da nur ein Teil organisatorische Tätigkeiten betrifft… Den offenzulegen habe ich kein Problem.
Ansonsten ist die Gruppe mit Leitungsaufgaben befasst. Da es sich um einen Verein für Erkrankte handelt, sind dies teilweise sehr sensible, auch personenbezogene Daten. Wir haben inzwischen Vorlagen für eine Verschwiegenheitserklärung gefunden.
Viele Grüße
Cora