Hallo,
in unserer Satzung steht:
Der Verein wird nach außen durch den 1. oder der 2. Vorsitzende(n) und mindestens ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten.
Abgesehen von dem Grammatikfehler, wie ist das zu verstehen? Darf die 1. Vorsitzende den Verein allein nach außen vertreten oder nur zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied?
Letztlich ist das darüber, wie stark UND und ODER in dem Satz binden. Die erste Interpretation wäre:
Entweder der 1. Vorsitzende (alleine)
ODER der 2. Vorsitzende und mindestens ein weiteres Vorstandsmitglied (gemeinsam)
Die zweite Interpretation wäre:
Entweder 1. Vorsitzende und mindestens ein weiteres Vorstandsmitglied (gemeinsame)
ODER der 2. Vorsitzende und mindestens ein weiteres Vorstandsmitglied (gemeinsame)
Oder Kurz:
Die erste Interpretation wäre: A ODER (B UND C)
Die zweite Interpretation wäre: (A ODER B) UND C = (A UND B) ODER (A UND C)
Vielen Dank für Eure Mühe
