Vereinsrecht Vorstandsmitglieder

Wenn ein Verein aus mehreren Arbeitskreisen besteht (die dem Hauptverein untergeordnet sind), kann dann der stellvertretende Vorsitzende gleichzeitig Stellvertreter des Arbeitskreisvorsitzenden sein? In der Satzung gibt es dazu keine Regelung.

Hallo!

Sicher geht das.
Die Arbeitskreise haben doch vereinsrechtlich überhaupt keine Bedeutung.
Man kann es intern beliebig vereinbaren, ob Vorstände des Vereins auch Mitglieder der Arbeitskreise sein dürfen.
Aber das Vereinsrecht hat da keinerlei Einwände.

MfG
duck313

Hallo duck313,
das ist mir auch klar. Ich wollte allerdings wissen, ob der stellvertretende Vorsitzende des Gesamtvereins in einem Arbeitskreis Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender sein kann oder darf. M.E. können Konflikte auftreten, da die Interessen des Arbeitskreises nicht immer mit den Interessen des Gesamtvereins übereinstimmen.
MFG
Mercedes1

Hallo!

Das kann er. Aber der Verein kann natürlich selbst Regelungen zu Mitgliedern mit Doppelfunktion treffen und es anders vorschreiben.
Vereinsrechtlich(gesetzlich) gibt’s da keine Regelung.

Und wie kann eine Arbeitsgruppe gegen das Gesamtinteresse des Vereins agieren ?

MfG
duck313