Vereinsrecht, wann muss Vorstand neu gewählt werden?

Lieber Experte,
in der Satzung meines Vereins, einem e.V., ist zu lesen, dass der Vorstand auf 3 Jahre gewählt wird. Normalerweise findet unsere Mitgliederversammlung einmal jährlich im März statt.

Im September 2007 gab es allerdings eine außerordentliche MV, auf der der jetzige Vorstand gewählt wurde.

Meine Frage ist nun: Wann muss der Vorstand spätestens neu gewählt werden, im März 2010 oder erst in 2011? Und wenn erst in 2011, gibt es dann eine Möglichkeit, die Neuwahl für 2010 zu erzwingen?

Hintergrund ist, dass viele Mitglieder mittlerweile wünschen, den jetzigen Vorstand möglichst bald „loszuwerden“, während der Vorstand selbst behauptet, Neuwahlen seien erst 2011 fällig.

Hallo Karla,

die Amtszeit beginnt immer mit der Annahme der Wahl und endet nach Ablauf der Amtszeit; in eurem Fall also im September 2010 (nicht erst im März 2011).
Enthält die Satzung eine Bestimmung, dass die Vorstände im Amt bleiben, bis Nachfolger gewählt sind, kann vermieden werden, dass der Verein ohne Vorstand ist, weil etwa die MV erst im Oktober oder November oder später (z.B. im März 2011) stattfinden kann.

Die Mitglieder könnten sich in eurem Fall -falls der Vorstand keine MV vor März 2011 einberufen will und die vorstehende Bestimmung in der Satzung enthalten ist- auf das Minderheitenrecht berufen und vom Vorstand die Einberufung einer MV zur Vorstandswahl verlangen (falls die erforderliche Zahl von Mitgliedern mitmacht). Das Minderheitenrecht sollte in der Satzung geregelt sein; nach BGB sind es 10% der Mitglieder (§ 37 BGB).

Gruß
B. Kaufmann

Hallo B.,

danke, die Antwort hat mir sehr geholfen.

Nun müssen wir nur noch entscheiden, ob unser Leidensdruck so groß ist, auf eine vorgezogene Vorstandswahl zu bestehen oder ob wir uns in Geduld üben.

Vielen Dank und Grüße
Karla